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Empörung

■ Betr.: Grundrecht auf Konsum, taz hamburg vom 5.11. 99

Aus dem o.a. Artikel geht hervor, dass Herr Albers als City-Manager eine „Innenstadtverordnung“ fordert, wonach es für die Polizei möglich sein müsste, störende Bettler und obdachlose Menschen an andere Plätze zu bringen. Mit Empörung wenden wir uns gegen die Vertreibung von armen Menschen aus der City. Der neue Innenstadt-Gemeinschafts-City-Manager macht jetzt deutlich, wie unsere Gesellschaft sich gespalten hat: Arme raus, Konsumenten rein. Im übrigen muss die Verfassungstreue des Herrn Albers angezweifelt werden. Dann gemäß Artikel 2 Abs. 2 S. 2 Grundgesetz darf die Bewegungsfreiheit der Personen nicht eingeschränkt werden.

Wir von St. Pauli wissen aufgrund unserer Erfahrung im Winternotprojekt auf Station D im ehem. Hafenkrankenhaus, was es heißt, arbeitslos, wohnungslos und obdachlos zu sein. Diese Menschen sind zum großen teil seelisch und körperlich schwerkrank und brauchen dringen medizinische Hilfe, weil sie an Hautkrankheiten, Lungenerkrankungen sowie Herz-Kreislauf-Problemen leiden.

Um diese Not zu lindern, sollten die Geschäftsleute in der City sich ein Beispiel an den Geschäftsleuten und Wirtschaftsbetrieben von St. Pauli nehmen, die unser Winternotprojekt unterstützt haben. Gerade in den Wintermonaten suchen die obdachlosen Menschen eine Zuflucht in der Innenstadt, die ihnen Schutz vor Kälte und Nässe bietet.

Der soziale Auftrag heißt nicht vertreiben, sondern diesen obdachlosen Menschen eine Begegnungsstätte zu schaffen, um Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern. Das Wirtschaftsinteresse allein darf nicht dazu führen, Menschen ohne Lobby auszugrenzen.

Wie das geht, werden wir mit unserer Aktion „Haste ma ne Mark“ demnächst demonstrieren.

Holger Hanisch, Günter Pingel (Initiative „Ein Stadtteil steht auf“)

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