Elektronische Überwachung: EU-weiter Zugriff auf Online-Rechnung
Die EU-Kommission will mehr grenzüberschreitende Finanzkontrollen ermöglichen. Ausländische Finanzämter sollen die Online-Buchhaltung von deutschen Bürgern und Unternehmen einsehen dürfen.
FREIBURG taz | Die EU plant eine Richtlinie, die es Behörden erlaubt, auf Online-Rechnungen von Bürgern und Firmen in anderen EU-Staaten zuzugreifen. Dies berichtete jetzt der Internet-Dienst heise online und sorgte damit in seinem Forum für gehörige Aufregung. Viel Neues enthalten die Brüsseler Pläne allerdings nicht. Auch ein Zugriff auf private Computer ist nicht geplant.
Konkret geht es um einen 26-seitigen Vorschlag der EU-Kommission zur Reform des Mehrwertsteuersystems, der bereits im Februar vorgelegt wurde. Um Bürokratie zu vermindern, soll dabei unter anderem der Einsatz von rein elektronischen Rechnungen erleichtert werden, etwa indem keine aufwändige elektronische Signatur mehr gefordert wird.
Umstritten ist vor allem der geplante neue Artikel 249 der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie. Er erlaubt den Behörden den Download und die Verwendung von Rechnungen, auf die ein Online-Zugriff besteht. Die Regelung dient dem Kampf gegen Steuerhinterziehung und -betrug.
Online-Rechnungen können zum Beispiel Telefonrechnungen sein, die nicht mehr auf Papier verschickt werden, sondern nur noch zum Download angeboten werden. Vor allem aber dürfte es um die ausgelagerte elektronische Buchhaltung von großen Firmen gehen. So ist es in globalen Konzernen mittlerweile üblich, die Buchführungsdaten aller Teilunternehmen mit einer einheitlichen Software zu erfassen und auf zentralen Servern zu speichern. Der deutsche Fiskus erlaubt eine solche Auslagerung der Buchhaltung ins Ausland, wenn die Finanzbehörden jederzeit Online-Zugriff auf die Daten nehmen können.
Der grenzüberschreitende Behörden-Zugriff auf elektronische Rechnungen ist also nicht neu. Er ist auch bisher schon in der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie vorgesehen. Neu ist im Kommissions-Vorschlag hier nur ein Detail: Bisher konnten nur die Steuerbehörden am Sitz des Unternehmens auf Online-Daten im EU-Ausland zugreifen. Jetzt sollen auch Steuerbehörden aus dem EU-Ausland Online-Daten am Sitz des Unternehmens nutzen können - aber nur wenn das Unternehmen im zugreifenden EU-Staat steuerpflichtig ist.
Dieses neue Detail hat nun immerhin zu einer kleinen politischen Kontroverse geführt. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss (WSA) der EU - ein Beratungsgremium, in dem Gewerkschaften, Unternehmen und sonstige Interessensgruppen sitzen - hat die grenzüberschreitende "elektronische Durchsuchung" gerügt. Dies gehe über die bisherigen Formen der Behörden-Kooperation hinaus. So sei es ja auch nicht zulässig, dass
Behörden im EU-Ausland einfach so dortige Bürger befragen oder ihr Eigentum durchsuchen. Dass der grenzüberschreitende Datenzugriff allerdings längst geregelt und Praxis ist, erwähnte der WSA nicht.
Sollte der Kommissions-Vorschlag im Ministerrat der EU angenommen werden, können sich Privatpersonen - wenn sie überhaupt grenzüberschreitend Geschäfte machen - dem Online-Zugriff ausländischer Steuerbehörden leicht entziehen. Sie müssen nur auf eine Online-Buchhaltung verzichten und darauf bestehen, Rechnungen weiter auf Papier zu erhalten.
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