Eklat bei "Stuttgart 21"-Schlichtung: Mappus überfährt Geißler
Schlichter Geißler verkündet unter Jubel einen Baustopp für das Milliarden-Bahnprojekt Stuttgart 21. Kurz darauf will der baden-württembergische Ministerpräsident Mappus (CDU) nichts mehr davon wissen.
STUTTGAR dpa/taz | Verwirrung in Baden-Württemberg: Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) will doch keine Unterbrechung der Bauarbeiten für das umstrittene Bahnprojekt Stuttgart 21. Der frühere CDU-Generalsekretär Heiner Geißler hatte kurz zuvor erklärt, die Bauarbeiten an dem Milliarden-Bahnprojekt würden voraussichtlich bis Ende des Jahres gestoppt. Bahnchef Rüdiger Grube und Mappus hätten dies zugesagt. "Es gibt keinen Baustopp", sagte jedoch Mappus am Donnerstagabend. Auch Grube stellte den von Geißler verkündeten Baustopp infrage. "Wir kennen keinen Baustopp", sagte Grube den "Stuttgarter Nachrichten". Erst am Mittwoch hatte Mappus den CDU-Granden Geißler um Vermittlung im Streit mit den Projektgegnern gebeten.
Nach ersten Gesprächen mit Mappus, Grube und Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann am Donnestag sagte Geißler in einer Pressekonferenz am Hauptbahnhof: "Der Ministerpräsident war einverstanden mit einem Bau- und Vergabestopp. Er ist ja ein gescheiter Mensch." Mappus und Grube hatten einen Baustopp immer ausgeschlossen, weil die Bahn dabei hohe finanzielle Verluste erleiden würde.
Geißler sagt, die Projektbetreiber dürften "keine Tatsachen schaffen, die nicht mehr revidierbar" seien. Er macht unmissverständlich klar, dass ein Baustopp die Voraussetzung für Verhandlungen sei: "Wenn da einer nicht mitmacht, dann ist die Veranstaltung für mich beendet", sagte er. Der Verzicht auf die Vergabe weiterer Bauverträge und der Baustopp gehörten zu den Forderungen der Projektgegner. Die erste Gesprächsrunde soll Ende der kommenden Woche stattfinden. Geißler setzt nach eigenen Angaben darauf, die Vermittlungsgespräche zwischen Befürwortern und Gegnern des Projekts bis Weihnachten abzuschließen. Er betonte, dass "ergebnisoffen" geredet werde, also auch über "Ausstiegsoptionen und Ausstiegskosten".
Zudem wurde bekannt, dass ein einseitiger Ausstieg des Landes aus dem Projekt rechtlich möglich ist. In einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags heißt es, das Haushaltsrecht des Baden-Württembergs stehe dem nicht entgegen. Auch könne ein Ausstieg aus dem Vertrag per Volksabstimmung beschlossen werden. (ia, mk)
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