Rechtsstreit um Abrissarbeiten: "Stuttgart 21" wirbelt Staub auf
Der Rechtsstreit über die Abrissarbeiten geht weiter. Der BUND wirft der Bahn vor, sie habe rechtswidrig Bäume gefällt. Die Umwelthilfe klagt, Bagger seien ohne Rußfilter im Einsatz.
Die Baumfällungen im Stuttgarter Schlossgarten vor einer Woche sind nach Ansicht des Umweltverbands BUND rechtswidrig gewesen. Denn die vorgeschriebene Ausführungsplanung der Deutschen Bahn liege dem Eisenbahnbundesamt nicht vor. Noch am Abend vor den Baumfällungen hatte das Bundesamt dies bei der DB-Tochter Projektbau angefordert, naturschutzrechtliche Zweifel geäußert und gefordert, bis zu diesem Freitag keine Bäume zu fällen.
Dem BUND liegt die Stellungnahme des Eisenbahnbundesamts an das Verwaltungsgericht vor, bei dem der BUND ein Eilverfahren beantragt hatte zum Schutz der Bäume, die Stuttgart 21 zum Opfer fallen sollen. Die Bahn vertrat offenbar die Auffassung, "dass aus dem Planfeststellungsbeschluss eine uneingeschränkte Berechtigung zur Rodung der Bäume im Schlossgarten bestehe", zitiert der BUND aus einem Schreiben des Eisenbahnbundesamts.
Es sei der "Gipfel von Arroganz und Ignoranz", so die BUND-Landesvorsitzende Brigitte Dahlbender, dass die DB Projektbau "in der letzten Woche die Bäume einfach fällte und dann auch gleich durch den Schredder gejagt hat - so ist zumindest für die DB praktischerweise sichergestellt, dass im Nachhinein keine Juchtenkäfer mehr zu finden sind". Das Kommunikationsbüro von Stuttgart 21 hatte vor einigen Tagen angekündigt, die Rodungsarbeiten seien zunächst abgeschlossen. Bis Herbst 2011 würden keine weiteren Bäume mehr entfernt.
Auch die Deutsche Umwelthilfe (DUH) versucht, auf juristischem Wege das Bahnprojekt Stuttgart 21 zu Fall zu bringen. Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg unterstützt die DUH einen Stuttgarter Bürger, der die rechtswidrige Verletzung von Gesundheitsauflagen im Planfeststellungsbeschluss für den Bau des neuen Tiefbahnhofs beenden will. Zeugenaussagen und Fotos würden belegen, dass die eingesetzten Baumaschinen und -fahrzeuge ohne die vorgeschriebenen Dieselrußfilter im Einsatz sind. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch wirft Bahnchef Rüdiger Grube eine "vorsätzliche Gefährdung zehntausender Bürger und Bauarbeiter" vor.
Der am Dienstag eingereichte Eilantrag richtet sich gegen das Eisenbahnbundesamt als zuständige Aufsichtsbehörde. Es muss in dieser Sache nun bis nächsten Donnerstag Stellung beziehen. Sollte der Verwaltungsgerichtshof zum Schluss kommen, dass gegen den Planfeststellungsbeschluss verstoßen wurde, müsste, so Resch, die gesamte Ausschreibung wiederholt werden. Dies würde wohl mindestens ein halbes Jahr dauern. Darauf setzt die DUH. Denn im März nächsten Jahres steht in Baden-Württemberg die Landtagswahl an. Das Eisenbahnbundesamt äußerte sich am Donnerstag auf taz-Anfrage bis Redaktionsschluss nicht zur Klage.
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