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Eisenbahner vor Gericht

Vor dem Landgericht beginnt heute der Prozeß um das schwere Zugunglück von Wannsee, bei dem am Karfreitag 1993 drei Menschen ums Leben kamen. Zwei Reichsbahner im Alter von 55 und 23 Jahren sind wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung angeklagt. Durch ihr Fehlverhalten soll es zu dem Frontalzusammenstoß der beiden Fernzüge gekommen sein. Der Fahrdienstleiter soll eine Weiche falsch gestellt haben, so daß der Intercity- Zug auf die Strecke des aus Hannover kommenden Schnellzugs geleitet wurde. Dem Lokführer des Intercity wird vorgeworfen, die Fahrt fortgesetzt zu haben, obwohl er hätte merken müssen, daß er ein falsches Gleis befuhr.

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