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Archiv-Artikel

in kürze BUSSGELDBESCHEID Einspruch erschwert

Die geplante Justizreform beschneidet offenbar die Beschwerderechte in Bußgeldverfahren. Würden die Vorschläge umgesetzt, gebe es bei etwa 95 Prozent der Bescheide keine Beschwerdeinstanz mehr, da die Beschwerdemöglichkeit gegen Bußgelder auf 500 Euro heraufgesetzt werden sollen, hieß es vom ADAC. (dpa)