: Einspruch -betr.: Abschiebungen
Betr.: Abschiebungen
Einigen 100 Flüchtlingen unter uns, die in Bremen schon seit geraumer Zeit leben und zum Teil hier ihren Lebensmittelpunkt haben, droht zukünftig die Abschiebung. Es sind Menschen betroffen, deren Asylantrag zwar abgelehnt worden ist, deren Abschiebung aber bisher generell ausgesetzt wurde aufgrund der Bedrohung ihres Lebens im Heimatland. Es sind Flüchtlinge aus dem Kosovo, aus Iran, Togo, Zaire, Liberia, Sierra Leone, Armenien und Sri Lanka. Ihre Abschiebung hat der Bremer Senat in seiner Sitzung vom 14. März 1995 mehrheitlich – gegen die Senatorin für Kultur und Ausländerintegration – beschlossen. Damit sind die Stellungnahmen und Länderberichte von Menschenrechtsorganisationen, besonders Amnesty International, nicht zur Kenntnis genommen worden. Es wird einfach hinweggesehen über die tatsächliche Situation in den genannten Ländern; auf einmal soll es keine Gefahr für Leib und Leben mehr geben.
Der Flüchtlingsarbeitskreis Walle ist beschämt darüber, wie hier mit geflüchteten Menschen und deren bleibender Gefährdung pauschal umgegangen wird. Damit werden diese Menschen in Angst und Schrecken gejagt sowie in die Illegalität getrieben. Keiner soll einst sagen, er habe davon nichts gewußt.
Der Bremer Senat wird deshalb aufgefordert, mit den anderen Bundesländern sich für eine Altfall-Regelung einzusetzen, die diesen bei uns schon länger lebenden Menschen aus humanitären Gründen – trotz abgelehnten Asylantrags – ein Bleiberecht gewährt.
Flüchtlingsarbeitskreis Walle
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