Einreisestopp für Ausländer: Corona entwertet Visa
Der Einreisestopp beeinträchtigt den Familiennachzug von Ehegatten, Kindern, Eltern. Das Auswärtige Amt will nun immerhin etwas Abbhilfe schaffen.
Wer in Deutschland festen Aufenthalt hat, kann Ehegatten oder minderjährige Kinder nachholen. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge können ihre Eltern nach Deutschland holen. Allerdings brauchen Ehegatten, Kinder und Eltern in der Regel ein Visum für die Einreise. Die Visa vergeben die deutschen Botschaften im Herkunfts- oder Aufenthaltsland. Oft dauert es Monate, bis man nur einen Termin bei der Botschaft erhält.
Doch wegen Corona ist nun selbst mit Visum im Reisepass der Weg nach Europa versperrt. Seit Mitte März dürfen Ausländer grundsätzlich nicht mehr in die EU einreisen. Der aktuelle Einreisestopp läuft am 15. Mai aus, doch die EU-Kommission hat den Mitgliedsstaaten schon eine Verlängerung um weitere vier Wochen empfohlen.
Der Einreisestopp sieht zwar eine Ausnahme für „dringende Gründe“ vor. Nach einer Aufstellung der Bundespolizei kann zumindest die Einreise von Ehegatten hierzu gehören. Es gibt aber widersprüchliche Auskünfte. Letztlich soll ein Bundespolizist an der Grenze oder auf dem Flughafen eine Einzelfallentscheidung treffen. Eine verlässliche Planung der Umsiedlung ist so kaum möglich.
Niemand weiß, wieviele betroffen sind
Viele der Visa drohen deshalb abzulaufen, ohne dass sie zur Einreise genutzt werden können. Wie viele Personen betroffen sind, weiß niemand. Es dürften Hunderte oder Tausende sein.
Die Abgeordnete Ulla Jelpke (Linke) hat deshalb das Auswärtige Amt (AA) gefragt, ob die Visa nicht einfach verlängert werden können. Antwort: Nein, aus technischen Gründen gehe das nicht. „Das in den Pass geklebte Visumsetikett kann nicht geändert werden“, hieß es auf Nachfrage der taz. Es müsse deshalb ein neuer Visumsantrag gestellt werden.
Allerdings will das Auswärtige Amt für solche Fälle ein vereinfachtes Verfahren einführen, so die Antwort von AA-Staatsekretärin Antje Leendertse an Ulla Jelpke. Die Botschaft soll auf Grundlage der bisherigen Visumsakte entscheiden, der Betroffene müsste also nicht monatelang auf einen neuen Termin bei der Botschaft warten. Das neue Verfahren soll „baldmöglichst“ zur Verfügung stehen, erklärte das AA auf Nachfrage.
Ulla Jelpke findet das „eine gute Nachricht“. Sie weist aber auch darauf hin, dass ein neues Visum erst erteilt werden kann, „wenn die Einreisebeschränkungen aufgehoben werden und die Arbeitsfähigkeit der Botschaften wieder hochgefahren wird“. Es kann also noch Wochen dauern.
Der niedersächsische Flüchtlingsrat macht noch auf ein weiteres Problem aufmerksam, das Eltern betrifft, die zu einem minderjährigen Flüchtling einreisen wollen. Wenn dieser wegen der Corona-Verzögerung volljährig wird, besteht kein Anspruch mehr auf ein Visum. Dann bleibe nur die Berufung auf eine „außergewöhnliche Härte“.
Karim Alwasiti vom Flüchtlingsrat hält es für erforderlich, in all diesen „unverschuldeten“ Fällen einen Härtefall anzunehmen, um den Anspruch auf Familiennachzug zu sichern. Außerdem sollen die Botschaften in solchen Fällen keinen Nachweis von ausreichendem Wohnraum und gesichertem Lebensunterhalt verlangen, weil eine Härtefallregelung sonst oft scheitern würde.
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