: Einnahmequelle futsch
■ BGH-Beschluß trifft auch den HSV
Der Beschluß kam nicht überraschend. Gestern entschied der Bundesgerichtshof (BGH), daß der Deutsche Fußball-Bund (DFB) die Fernsehrechte für Heimspiele im Fußball-Europapokal der Pokalsieger und im Uefa-Cup nicht mehr zentral vermarkten dürfe (siehe auch Seite 12 und 18). Das TV-Verwertungssystem sei ein „wettbewerbswidriges Kartell“.
Die Folge: Nur noch die in den beiden genannten internationalen Wettbewerben spielenden Clubs verdienen, alle anderen, nichtteilnehmenden Profivereine – also auch HSV und St. Pauli – gehen leer aus. In der Saison 1995/96 flossen von rund 55 Millionen Euro-TV-Mark fast ein Drittel an die Erst- und Zweitligisten.
HSV-Geschäftsführer Werner Hackmann hofft, „daß der DFB schon bald Initiativen ergreift“. Der Handlungsbedarf sei jedenfalls groß. Ohne eine vernünftige Lösung könnte der HSV gezwungen sein, Spieler zu verkaufen. tosch HSV – Wolfsburg: morgen um 15.30 Uhr, Volksparkstadion
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen