piwik no script img

Einigung über MusikportaleGema kassiert bei Musikanbietern

Dienste wie Spotify und iTunes Match haben sich mit der Gema geeinigt und werden nun Lizenzgebühren zahlen. Für Videodienste wie Youtube gibt es aber noch kein Zahlmodell.

Die Gema legalisiert Musikhören im Netz - zumindest teilweise. Bild: dpa

MÜNCHEN/BERLIN dapd | Der Markt für Musik aus dem Internet wird in Deutschland künftig noch mal kräftig wachsen: Nach jahrelangem Streit um die Höhe der Urhebervergütungen für Betreiber von Online-Musikportalen haben der IT-Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft Gema jetzt eine Einigung erzielt, wie die Gema am Donnerstag in München mitteilte.

Die Lizenzgebühren betragen pro Musikstück zwischen sechs und neun Cent netto. Zudem enthält der neue Vertrag eine Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Angebote, also die Direktübertragung von Songs über das Internet. Die Musikindustrie begrüßte die Einigung."Wir freuen uns sehr über die lang erwartete Einigung zwischen der Gema und dem Bitkom", sagte der Geschäftsführer des Bundesverbandes Musikindustrie, Florian Drücke.

Die Einigung dürfte vor allem Diensten wie Spotify, Apples iTunes Match und Google Music zugutekommen, bei denen Musik online gespeichert wird. Bisher sind diese Dienste noch nicht in Deutschland gestartet. Sie gelten jedoch als Hoffnungsträger der gebeutelten Musikindustrie.

Bitkom-Vizepräsident Volker Smid sagte: "Einzelne Dienste, die bisher im Ausland erfolgreich sind, finden jetzt auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen vor. Wir gehen deshalb davon aus, dass es künftig noch mehr Musikdienste in Deutschland geben wird, bei denen Nutzer für eine monatliche Pauschalgebühr alle Titel vollständig online hören können." Dadurch würden Online-Geschäftsmodelle im Musikbereich für Anbieter und Nutzer "sehr viel attraktiver als bisher".

Der Gema-Vorstandsvorsitzende Harald Heker sagte mit Blick auf die Mitglieder der Verwertungsgesellschaft, die in der Vergangenheit auf Hinterlegungskonten geleisteten Zahlungen können nun abgerechnet und sukzessive ausgeschüttet werden. Der Vertrag von Bitkom und Gema gilt rückwirkend zum 1. Januar 2002.

Der Internet-Konzern Google begrüßte die Einigung. "Das ist das richtige Signal", sagte ein Unternehmenssprecher, sagte ein Unternehmenssprecher. Was dies aber für einzelne Dienste wie das neue Google Music konkret bedeute, könne er noch nicht absehen.

Bei Google Music liegen die Musiktitel auf zentralen Servern im Internet. Der Nutzer erwirbt eine Lizenz, kann die Titel auch lokal auf seinem Computer oder Musikgerät speichern, aber zugleich von überall aus abrufen. Ebenso funktioniert Apples iTunes Match. Nutzer des schwedischen Spotify müssen ein Abo bezahlen oder Werbung akzeptieren. Die Dienste sind bisher nicht in Deutschland verfügbar, weil die Vergütungen für Live-Abrufe der Titel nicht geklärt waren.

Rein werbefinanzierte Musikdienste und Musikvideos werden von dem neuen Vertrag bisher noch nicht abgedeckt. Dazu würden Bitkom und Gema ihre Verhandlungen weiter fortsetzen, hieß es. Ebenso laufen weiter Verhandlungen für Online-Videoangebote. Der Google-Sprecher sagte, die Verhandlungen mit der Gema für den Video-Dienst YouTube seien von dem neuen Vertrag "nicht tangiert". Dort stehe weiterhin eine Einigung aus.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

1 Kommentar

 / 
  • RK
    Robert Kindermann

    Anruf bei der GEMA ergibt: Die Einigung hat kein Auswirkungen auf Cloud-Dienste wie Google Music oder Apples iTunes Match.