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Archiv-Artikel

Ein Leck im Gemeinderat

Mehr als zwei Monate nach der Kommunalwahl steht die Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) noch immer ohne handlungsfähiges Parlament da. Der Grund dafür: In zwei Sitzungen konnte sich die Gemeindevertretung nicht auf einen Bürgervorsteher einigen. Denn drei kleinere Fraktionen weigern sich, die Kandidatin der größten, der CDU-Fraktion, zu wählen – obwohl sie dies laut Gemeindeordnung des Landes eigentlich müssten. Das Regelwerk gibt der Partei mit den meisten Vertretern im Parlament das Vorschlagsrecht für das Amt des Bürgervorstehers. Und weil das Amt so wichtig ist, hat die Gemeindeordnung in dieser Frage „faktischen Einigungszwang“ verordnet. LNO