: Ein Jahr Kündigungsschutz
Düsseldorf (ap) - Arbeitnehmer in der DDR sind bei Verkauf ihres Betriebes ein Jahr lang vor Entlassungen geschützt. Wie der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Herbert Helmrich, im 'Handelsblatt‘ erklärte, ist der Paragraph 613a des Bürgerlichen Gesetzbuchs der BRD als Paragraph 59a in das Arbeitsgesetzbuch der DDR übernommen worden. Darin ist festgelegt, daß nach einer Firmenübernahme zwölf Monate lang bestehende Arbeitsverträge nicht zum Nachteil des Arbeitnehmers verändert werden dürfen.
ÖKOLOGIE
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