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Ehegattensplitting für Homo-PaareLiberale fordern Steuergleichheit

Finanzverwaltungen wollten bis zu einem Grundsatzurteil Homo- und Hetero-Ehen gleich behandeln. Doch Finanzminister Schäuble (CDU) legte ein Veto ein. Nun setzt sich die FDP dafür ein.

Da sind sich zwei einig. Bild: dpa

BERLIN dpa | Homosexuelle Paare sollen nach dem Willen der FDP in den Genuss aller Steuerprivilegien von Eheleuten kommen. Von 2013 an sollten auch eingetragene Lebenspartnerschaften vom Ehegatten-Splitting profitieren, fordern FDP-Chef Philipp Rösler und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Dies sollte Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) im aktuellen Jahressteuergesetz verankern. Widerstand kommt vor allem aus der CSU.

In einem Brief an Schäuble schreiben der Vizekanzler und die Justizministerin: „Im Koalitionsvertrag haben wir uns darauf verständigt, insbesondere gleichheitswidrige Benachteiligungen im Steuerrecht abzubauen.“ Damit würde auch die Rechtsunsicherheit durch die unterschiedliche Handhabung durch Finanzverwaltung und Finanzgerichte beendet, vorläufigen Rechtsschutz zu gewähren oder nicht, heißt es in dem Schreiben.

Durch das Ehegattensplitting wird die Steuerbelastung von Eheleuten gesenkt. Die Vorschrift gewährleistet, dass das Finanzamt die Einkünfte der Eheleute bei der Einkommensteuererklärung addiert und dann gleichmäßig auf Mann und Frau verteilt. Derzeit sind beim Bundesverfassungsgericht diverse Verfahren zur Frage des Ehegattensplittings für eingetragene Lebenspartnerschaften anhängig.

Mehrere Finanzgerichte hatten bereits entschieden, dass ein homosexuelles Paar bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen kann. Die bei der Einkommensteuer vorgenommene Unterscheidung zwischen Ehe und eingetragenen Lebenspartnerschaften könne verfassungswidrig sein.

Steuerexperten von Bund und Ländern waren daher bereit, Rechtsschutz zu gewähren und negative Einkommensbescheide unter Vorbehalt zu stellen – bis das Verfassungsgericht diese Frage geklärt hat. Doch Schäuble legte sein Veto ein, um die Verhandlungsposition des Bundes nicht zu beeinträchtigen.

Das letzte große Steuerprivileg

Mit den Urteilen der Finanzgerichte gerät das letzte große Steuerprivileg der Ehe gegenüber eingetragenen Lebenspartnerschaften ins Wanken. Beim Erbschaft-, Schenkung- sowie Grunderwerb-Steuerrecht gibt es keine Ungleichbehandlung mehr. Karlsruhe hatte auch in der Hinterbliebenenversorgung eine Ungleichbehandlung verworfen. Die Bundesregierung hatte zudem eine Gleichstellung von Lebenspartnern im Vermögensbildungs- sowie Wohnungsbauprämiengesetz angekündigt.

2010 lebten 23.000 gleichgeschlechtliche Paare als eingetragene Lebenspartnerschaft. Die Gewährung des Splittingtarifs für die eingetragene Lebenspartnerschaft würde jährlich 30 Millionen Euro kosten. Dies entspricht nach Berechnungen des Berliner Steuerrechtsexperten Frank Hechtner gerade einmal 0,2 Prozent der Mindereinnahmen, die der Splittingtarif für Ehegatten verursacht. Derzeit verzichte der Staat auf fast 15,5 Milliarden Euro pro Jahr.

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3 Kommentare

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  • FE
    Frau Edith Müller

    @Ex-Odenwaldschüler:

    Und wenn meine Kinder aus dem Haus sind, dann werde ich steuerlich wieder behandelt wie ein Single, der nichts hat anbrennen lassen?

    Außerdem möchte ich den Homo sehen, der auch bei Hartz IV zur "Bedarfsgemeinschaft" steht. Da sind die Homopaare dann nur noch WG oder was?

  • G
    GeBrau

    Wer Kinder erzieht, soll entlastet werden. Richtig. Wird er ja auch. Und zwar über andere Systeme wie Kindergeld usw.

    Das Splitting ist lediglich ein rechnerisches Korrektiv: Der Staat behandelt die Einkommen von Ehe- und Lebenspartnern als Gesamteinkommen mit der Folge, dass dem weniger- oder nichtverdienen Ehe- oder Lebenspartner in den meisten Fällen kein Hartz IV gezahlt wird. Er muss vom Ehe/Lebenspartner unterhalten werden. Der Staat spart. Diese Verpflichtung gilt für heterosexuelle Ehe-, wie für homosexuelle Lebenspartner.

    Dem steht gegenüber, dass das Gesamteinkommen durch seine Gesamthöhe aufgrund der Progression in vielen Fällen höher besteuert würde, als wenn die Partner nicht miteinander verheiratet oder verpartnert wären. Ehe/Lebenspartner wären also schlechter gestellt als Unverheiratete.

    Abhilfe bringt das Splitting. Wenn beide Einkommen von Ehe/Lebenspartnern zusammengerechnet und durch zwei geteilt werden, ist der Steuersatz derselbe wie bei entsprechenden Singels. Eine Ehe/Lebenspartnerschaftspaar mit zusammen 50.000,- EUR Jahreseinkommen hat dann denselben Steuersatz wie zwei Singels mit je 25.000,- EUR Jahreseinkommen. Das Splitting ist also keine Belohnung oder Bevorzugung, sondern gleicht lediglich aus. Ohne das Splitting kämen für Ehe/Lebenspartnerschaften zur gegenseitigen Unterhaltsverpflichtung auch noch höhere Steuern hinzu. Mit Kindern hat das also erst einmal gar nichts zu tun. Und mit hetero- oder homosexuell auch nichts. Wenn bei Lebenspartnerschaften die Pflichten aus dem Gesamteinkommen berechnet werden, z. B. um dem nicht- oder wenigerverdienenden Partner Hartz IV zu verweigern, muss auch im Wege des Splittings der Steuersatz ermittelt werden. Alles andere wäre genau so ein Unsinn, als würde man bei Ehen mit einem linkshändigen Partner kein Splitting miteinberechnen.

  • E
    Ex-Odenwaldschüler

    Tja...Frau Leutheusser-Schnarrenberger und die Humanistische Union...In heutigen Zeiten gehört das Ehegattensplitting zugunsten des Familensplittings abgeschafft.Alles andere ist schlicht und einfach unsinnig und nicht mehr zeitgemäss.Wer Kinder erzieht und unterhält-ob jetzt als home,hetero,bisexueller oder was weiß ich was-soll steuerlich entlastet werden und nicht ein Ehepaar/Paar per se.