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Ehegattennachzug scheitertSprachtests verhindern Familienleben

Ein gutes Drittel aller Teilnehmer besteht den für den Ehegattennachzug erforderlichen Sprachtest nicht - und muss weiter im Ausland bleiben. Das sei familienfeindlich, meinen Linke und Grüne.

Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten dürfen nur nach Deutschland nachziehen, wenn sie einfache Deutschkenntnisse nachweisen können. Bild: dpa

BERLIN tazAls Sina West nach ihrem Abitur in einem Kinderheim in Kenia arbeitete, verliebte sie sich in einen Kollegen. Nach ihrer Rückkehr führte das Paar erst eine Fernbeziehung, dann heiratete es und wollte gemeinsam in Deutschland leben. Doch kurz zuvor hatte die große Koalition das Zuwanderungsgesetz verschärft: Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten dürfen nun nur nach Deutschland nachziehen, wenn sie einfache Deutschkenntnisse nachweisen können.

Teddy West zog ins 500 Kilometer entfernte Nairobi, um am dortigen Goethe-Institut einen Deutschkurs zu belegen. Dann gab es Unruhen, das Institut machte vorübergehend zu, West wurde verhaftet und kam wieder frei. Schließlich konnte er den Sprachtest absolvieren. "Aber er fiel durch", sagt Sina West. "Von den 92 Leuten haben nur 2 bestanden."

Teddy West ist kein Einzelfall. Ein gutes Drittel aller Teilnehmer fällt durch den Test. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der taz vorliegt. Der Anteil derer, die durch die Prüfung fallen, stieg im Jahr 2009 mit 36 Prozent im Vergleich zum Vorjahr sogar noch leicht an. Prüflinge, die zuvor keinen Sprachkurs an einem Goethe-Institut belegen, bestehen den Test sogar zu 40 Prozent nicht. Im Durchschnitt macht nur jeder fünfte Prüfling zuvor einen solchen Kurs.

Das zeigt aus Sicht der Linken, dass die derzeitige Praxis das Grundrecht auf Familienzusammenleben verletzt. Die Eheleute müssen zwangsläufig getrennt leben, solange kein Deutschzertifikat vorliegt. "Diese Einschränkung der Familienzusammenführung muss beendet werden", fordert die migrationspolitische Sprecherin, Sevim Dagdelen.

Ähnlich sehen es auch die Grünen. "Das ist eine integrations- und familienfeindliche Regelung", sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Josef Winkler und verweist darauf, dass die ehemalige Bundesregierung mit der Gesetzesverschärfung Zwangsheiraten verhindern und Integration fördern wollte. "Belegt ist das bislang nicht." Sicher aber habe die Regelung "viele tragische Schicksale" produziert.

Teddy West hatte kurz nach dem Sprachtest einen schweren Autounfall. Seine Frau zog zu ihm nach Kenia - und wurde schwanger. Das änderte die Rechtslage. Als Vater eines deutschen Kindes brauchte West keine Deutschkenntnisse nachweisen. Inzwischen lebt die Familie hier. "Obwohl wir das Gefühl hatten", sagt Sina West, "wir sind nicht erwünscht."

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32 Kommentare

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  • DF
    Dirk Freitag

    Liebe taz, was gibt es Neues zu dem Thema?

     

    Ich würde mich freuen, wenn das Thema Ehegattenbachzug vor dem Hintergrund Migration, Familienleben, Grundgesetz, EU-Harmonisierung weiter verfolgt wird.

     

    Es gibt derzeit Bestrebungen der Bundesregierung die Gesetze noch zu verschärfen.

    http://www.verband-binationaler.de/fileadmin/user_upload/Bundesverband/Stellungnahme_zu_Gesetzentwurf_gegen_Zwangsheirat.pdf

    http://frauenrechte.de/online/index.php?option=com_content&view=article&id=660:appell-nein-zur-erhoehung-der-ehebestandszeit&catid=153&Itemid=214

     

    Ich bin ein im Ausland lebender Deutscher, der erst wieder in Deutschland leben und arbeiten wird, wenn meine Frau miteinreisen darf...

  • H
    HamburgerX

    @Heute Polemik, morgen Panikmache?

     

    Ihr Zitat schließt keine unterschiedliche Behandlung wegen der Staatsangehörigkeit oder Sprache aus. Im Gegenteil: Laut Grundgesetz gibt es für Ausländer ausdrücklich weniger Rechte als für Deutsche (etwa das Wahlrecht). Und das ist auch gut so: Fremde Bürger sollten erstmal deutsche Bürger werden, bevor sie Bürgerrechte ausüben.

     

    Die Sprachanforderungen sind absolut sinnvoll.

  • GS
    Georg S.

    Heute undefinierte Sprachkenntnisse, Morgen angepasste Hautfarbe? Gesetzgeber sollen selbst erleben was für Hürden die für Menschen schaffen!

     

    Artikel 3

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

  • R
    Rainer

    Also Robert, als erstes ist dieses Gesetz verfassungswidrig!Der EuGH hat mit dem Urteil vom

    25. Juli 2008 (C-127/08) in der Rechtssache Metock u.a. eine wichtige Entscheidung zum Familiennachzug von drittstaatsangehörigen von Unionsbürgern getroffen. Es wird klargestellt, dass die Mitgliedstaaten NICHT berechtigt sind, die Nachzugs-

    bestimmungen individuell auszugestalten. Damit wurde zugleich die Frage der Möglichkeit der Einführung einer Sprachprüfung für Ehegatten im Rahmen des Visaverfahrens ABLEHNEND beantwortet. Die europäischen Richter bestätigten AUSDRÜCKLICH, dass ein Nicht-EU Bürger, der mit einem EU- Bürger verhei-ratet ist, dieselbe Freizügigkeit genießt wie dieser, und zwar unabhängig davon, ob die Ehe innerhalb oder außerhalb der EU geschlossen wurde.

    Außerdem führt die geltende Zuwanderungsregelung zu Ungleichbehandlung. Während etwa bei Partnern aus den USA, JAPAN, KOREA, ISRAEL usw. geht es ganz schnell. Da VERZICHTET das Auswärtige Amt auf den Nachweis von Sprachkenntnissen. (Gilt nicht für Deutsche, lesen kann man das auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Bangkok). Eine Differenzierung zwischen Ehen erster und zweiter Klasse aber kennt weder das europäische Recht noch das deutsche Grundgesetz.

    Ich spreche thailändisch sehr gut, natürlich auch mit lesen und schreiben. Mit meiner zukünftigen Ehefrau kann ich mich in Englisch oder in Thai verständigen. WIR HABEN KEINE PROBLEME MIT DER SPRACHE! Z.Zt. macht sie den verfassungswidrigen Deutschkurs Start A 1 beim Goethe-Institut in Bangkok. Ich leiste Hilfestellung per Telefon und sehr oft ist die Verbindung sehr schlecht oder die Telefonverbindung bricht zusammen. Wiedermal eine neue Einwahl und wir müssen alles wiederholen, wo wir vorher stehen geblieben sind. Sehr anstrengend! Außerdem ist thailändisch eine Tonalsprache wie chinesisch, eine gute Telefonverbindung wäre wünschenswert, aber das ist nur ein Wunsch von mir!

    Man kann die Ehepartner verpflichten in Deutschland den Deutschkurs und den Integrationskurs zu absolvieren. Dann kann ich ihr besser helfen! Ich bin auch davon überzeugt, sie wird hier schneller Deutsch lernen. Das ist der richtige Weg.

    Die Kosten für den Integrationskurs sollte die Bundesregierung bezahlen, dass ist meine persönliche Meinung. Unsere Regierung hat es bestellt, dann soll sie es auch bezahlen! Wer bestellt, der auch bezahlt. Ist doch so oder nicht?

    Keine Sorge Robert, meine zukünftige Ehefrau wird NICHT von Hartz IV leben und Deutsch wird sie auch lernen, dass ist auch mein eigenes Interesse! Damit wir uns In Zukunft auch in drei Sprachen unterhalten können. Es gibt auch viele der Zugezogenen die hier arbeiten und in unsere Sozialversicherung einzahlen. Auch Menschen mit gut bezahlten Jobs.

    Ich möchte an die Deutschen erinnern, die auch nur unser Sozialsystem ausnutzen und KEINE LUST zum arbeiten haben. Ich bin es Leid, dass ich ständig nur negative Kommentare über Zugezogene höre. Sie sind eine Bereicherung für unser Land und unsere Kultur.

    Wir haben nur diesen einen Planeten. Wir alle sitzen in einem Boot. Deswegen wünsche ich mir mehr Objektivität. Globalisierung JA, Zuwanderung am Besten gar nicht, dass ist für mich heuchlerisch. Nicht alle Deutsche, aber viele haben ein Problem mit der Demokratie.

  • PR
    Peter Rauch

    Das Richtlinienumsetzungsgesetz vom Bundesministerium des Innern, ebenso in den Verwaltungsvorschriften des Auswärtigen Amtes legen fest, dass die vom Goethe-Institut (GI) durchgeführten Sprachtests „Start Deutsch 1“ als Nachweis des Sprachstandniveaus „A1“ GER anerkannt werden soll. Damit werden die Forderungen höher aufgebaut, als es der Gesetzestext vorsieht.

     

    Das OVG Berlin-Brandenburg hat in einem Beschluss vom 16.01.2008 klar gestellt, dass der Nachweis der Deutschkenntnisse nicht zwingend durch ein Zertifikat des Goethe-Instituts erbracht werden muss. Eine solche spezifische Form des Nachweises sieht das Gesetz nicht vor.

     

    Meine Frau nur wenige Jahre juenger als ich, hat beim o.g. Institut versucht das Zertifikat zu erreichen und mit 32,5 Punkte = 54 % von der Mindestanzahl abgeschossen.

    Ich kenne die Fragenkomplexe vom Goethe-Institut. Ich als Deutscher mit 4 Ingenieurabschlüssen habe selbst große Probleme die Fragenkomplexe speziell den Teil Hören richtig zu erfassen.

     

    Das Fehlen der3 meist subjektiv festgelegten Punkte bei der Prüfung des Goethe-Institutes ist bestimmend über den § 30 des Aufenthaltsgesetz und Artikel 6 des Grundgesetzes.

    Das Richtlinienumsetzungsgesetz vom Bundesministerium des Innern, ebenso die Verwaltungsvorschriften des Auswärtigen Amtes legen fest, dass ich jetzt mit 56 Jahren das Land, also als Deutscher Deutschland, verlassen muss, um mit meiner Frau gemeinsam leben zu koennen.

  • S
    Stefan

    Frau am Orde, Ihnen gebührt Dank für Ihren Artikel. Daß die Verpflichtung von Sprachkursen für Muslimas richtig ist, zeigt schon dieser verleumderische Aufschrei dieser Integrationsverweigerer: http://dietaz.wordpress.com/2010/03/26/sabine-am-ordes-moslem-familiennachzug/

  • D
    Daniel

    Meine Frau kommt aus Burundi, ein Land, in welchem es leider kein Goethe-Institut gibt. Deutsche Sprachkurse gibt es dort auch nicht. Grundsätzlich finde ich es richtig, von in Deutschland lebenden Ausländern Grundkenntnisse in Deutsch zu verlangen; dies jedoch schon vor der Einreise zu tun ist einfach nur eine Hürde, die Zureisewillige abschrecken soll. Die A1-Prüfung ist übrigens recht schwer; das nur an alle Sprachgenies, die hier großspurig verkünden dass A1 noch nicht genug ist.

     

    Insgesamt bleibt der Eindruck, dass Ausländer in Deutschland unerwünscht sind. Im Land meiner Frau war ich immer willkommen; ihr ergeht es mit Deutschland anders. Und dafür schäme ich mich zutiefst! Ich möchte meiner Frau das nicht zumuten. Wir waren noch nicht in Deutschland, und unser (deutscher) Sohn auch noch nicht. Wir leben jetzt in Frankreich.

     

    Erst wenn die Rente nicht mehr ausreicht, werden sich einige der hier versammelten Kommentatoren fragen ob ein bisschen mehr Zuwanderung nicht doch ganz gut gewesen wäre. Wenn Deutschland es uns weiter so schwer macht, dann zahlen meine Kinder jedenfalls nicht in deutsche Rentenkassen ein.

  • S
    Stefan

    @ Udo

     

    Du hast recht, es ist nicht gerecht. Würden wir jedoch deine Vernunftlösung nehmen, so hätten wir ein endloses Geschwurbel vor Verwaltungsgerichten etc.

    Wir sind von den Gesetzen und der Mentalität her nicht in der Lage, Menschen, die zu Unrecht hier sind oder einfach nicht hier her passen (wollen), wieder in ihre alte Heimat zurück zu schicken.

     

    In einem Punkt stimmt deine Aussage jedoch nicht:

    Eine Zuwanderung in unsere Sozialsysteme ist weiterhin möglich, und zwar über die Kinder-Schiene, wie im Artikel auch beschrieben wurde.

    Klar, der Klein-Rentner, der sich über unser Sozialsystem eine 40-jährige Asiatin "mit aus dem Urlaub bringen möchte", hat jetzt Pech. Aber der Inhaber eines deutschen Passes, der dieses Land und dieses System zutiefst hasst, der kann locker irgendwo heiraten, ein Kind erzeugen und den Ehepartner dann nachholen.

    Die brauchen dann noch nicht mal zum Sprachtest. Wäre ja auch eine Zumutung für ein Kind mit deutschem Pass, wenn die Eltern mit ihnen in deutsch reden würden und ihnen zu einer Zukunft in diesem Lande verhelfen könnten.

     

    In der Tat sehr frustrierend...

  • KB
    karin bryant

    In Anbetracht der vielen Probleme mit Zuwanderern ,die auch nach 30-40 Jahren Aufenthalt hier in D. ,den Problemen mit Kindern dieser Leute die auch die deutsche Sprache nicht beherrschen und in der Schule grosse Defizite zeigen, ist es nur richtig und vernuenftig dass alle Zuwanderer,egal wo sie herkommen, die Sprache adequat beherrschen BEVOR sie hier einwandern.

  • U
    Udo

    Ich wünsche manchen Kommentatoren hier, dass sie sich einmal in einen Ausländer oder eine Ausländerin aus einem Land außerhalb der OECD (nur diese Staatsangehörigen sind betroffen) verlieben. Wenn sie nach der Heirat den ganzen Wahnsinn der Zwangstrennung mit Trennungsschmerz, Nervenbelastung und hohen Kosten einmal mitgemacht haben, werden sie bestimmt ganz anders sprechen.

     

    Verpflichtende Sprachkurse und Prüfungen sind richtig, aber warum kann der zuziehende Ehegatte den Kurs nicht in Deutschland, wo er mit Hilfe seines Partners viel besser und schneller lernt?

     

    Im übrigen, warum wird unterschieden zwischen verschiedenen Ländern. Eine zuziehende Thailänderin muß den Kurs machen, eine Koreanerin nicht. Wenn die Thailänderin einen in Deutschland lebenden Italiener (Amerikaner, Australier) heiratet, muß sie den Kurs nicht machen. Ist der Mann Deutscher, dann ja. Eine Inländerdiskriminierung sondergleichen. Bei dieser willkürlichen Selektion sollten die Linken und Grünen mal ansetzen.

     

    Mein Vorschlag: Nach Einreise den Integrationskurs nicht nur nahelegen, sondern verpflichten. Die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung nach einem Jahr wird dann vom Zertifikat A1 abhängig gemacht, was in dieser Zeit jeder schaffen kann.

     

    Im übrigen hört auf mit der Schwachsinn vom einwandern in die Sozialsysteme auf. Seit einigen Jahren muß der in Deutschland lebende Ehepartner die wirtschaftliche Sicherheit nachweisen, sei es mit Gehalts- oder Rentennachweisen. Partner von Hartz 4 Empfängern bekommen weder ein Visum, noch eine Aufenthaltsgenehmigung. Erst, wenn nach drei Jahren ene unbefristete Niederlassungserlaubnis vorliegt, spielt das keine Rolle mehr.

  • G
    grfainger

    Es scheinen sich die Zeiten ja wirklich zu ändern!

    Nachdem immer wieder eine massive Infiltration durch "PI's" und sonstigen "Rechten" im Kommentarbereich vermutet wurde wird es langsam auch dem "Linken" zu bunt.

    Freizügigkeit hat ihre Grenzen bei der Selbstaufgabe, Toleranz endet beim intoleranten Anderen und es ist nicht das primäre Staatsziel, von einzelnen favoritisierte Personen oder Ethnien zu alimentieren.

    Da werden Rechte über Rechte eingefordert oder postuliert ohne auch nur im Geringsten die Verpflichtungen parallel dazu zu sehen.

    Nein, "arki" und "Wolfgang Kluge", das ist kein "Verfassungsbruch" wenn von einem Immigranten ein Mindestmaß an Sprachkenntnis erwartet wird. Die Familie wird durch den Wegfall des Nachweises bei gemeinsamen Nachwuchs (hättet Ihr aber auch selbst lesen können) geschützt.

    Und da die glückliche Mama erst Mal mit dem Nachwuchs und der stolze Papa mit dem Deutschkurs beschäftigt ist wird munter herumgehartzt.

    Da erwarte ich für meine Zwangsbeteiligung an der Finanzierung des Liebes- und Familienglücks doch glatt ein Dankesschreiben von der jungen Familie.

  • U
    Udojürg

    Wenn ein Mann/Frau die Sprache des Partners nicht beherrscht, wie unterhalten sie sich dann? Gut, einer spricht die Sprache des anderen; aber dann kann derjenige doch seinem Partner die geforderten Sprachkenntnisse beibringen. Nirgendwo lernt man leichter eine Sprache als in einer Partnerschaft/Familie.

  • B
    Boiteltoifel

    "Als Vater eines deutschen Kindes brauchte West keine Deutschkenntnisse nachweisen." Wenn wir schon über Deutschkurse sprechen: Müßte es nicht nachZUweisen heißen?

     

    Absurd finde ich, daß jemand mit deutschem Kind die Sprachkenntnisse nicht nachzuweisen braucht. Was ist, wenn das Kind krank wird? Wie ruft man dann ohne Deutschkenntnisse Hilfe? Das ist die eine Seite.

     

    Das andere Problem sind die weit auseinander liegenden Goethe-Institute in den Herkunftsländern. Wer hunderte von Kilometern fahren muß, um eins zu besuchen, wird vielleicht lieber nur an der Prüfung, nicht aber an der Schulung teilnehmen.

     

    Dadurch, daß kein Mensch aus einem EU-Land Deutschkenntnisse nachweisen muß, halte ich die Regelung insgesamt für totale Integrationsheuchelei. Da wird einer kleinen Minderheit das Leben schwer gemacht. Eine Alternative wäre, den Zuzug zu erlauben und dann den Besuch des Integrationskurses in Deutschland streng zu überwachen. Aber was weiß ich schon...

  • G
    GuntherG

    @arki:

    Wie solls denn sein?

    Grenzen auf für die ganze Welt??

    200-300 Wörter einer Sprache zu lernen um hier HartzIV abzugreifen darf ja wohl verlangt werden wenn schon vorher nichts einbezahlt wird.

  • JP
    J. Pütter

    Unvorstellbar ! Da mehren sich in bestimmten Bezirken die Probleme massiv, ein wichtiger Grund sich schlechte oder fehlende Sprachkenntnis. Seit rund 2 Jahren werden für Ehegattenzuzüge nach Deutschland 250 bis 300 Worte deutsch verlangt. Für mich sind das eher zu wenig Anforderungen. Man schaue sich auf mal die Hürden in Dänemark und den Niederlanden an, die sind viel höher. Und dann gibt es Politiker, die diese niedrigen Anforderungen auch noch senken wollen.

     

    Ich empfehle einen Blick auf die Zuzugshürden in Kanada: Die sind so hoch, dass die Migrantenkinder im Durchschnitt der dortigen Schulen gleich gut liegen wie die einheimischen Kinder.

  • S
    sophie

    Sprachkenntnisse als Einreisevoraussetzung sind richtig:

    Ich glaube, dass Menschen, die nicht in der Lage sind diese einfache Sprachprüfung (A1) zu schaffen, auch hier in Deutschland nicht klarkommen. Wie sollen sie sich eine Arbeit suchen, wenn sie allereinfachsten Lernaufgaben nicht bewältigen können.

  • J
    Jay

    Wow, was für eine Heuchelei! Einerseits wird die mangelnde Integration von Ausländern bemängelt -- immer von der jeweiligen Opposition -- und andererseits werden Sprachtests verdammt, die dafür sorgen sollen, dass Menschen mit ein wenig Vorkenntnissen und der Bereitschaft, sich in eine neue Gesellschaft zu integrieren, ins Land gelassen werden.

    Mangelnde Sprachkenntnisse sind der Grund Nummer eins, weshalb sich Menschen nicht integrieren -- können oder wollen!

    Mag sein, dass man in manchen Fällen Ausnahmen zulassen muss und die Sprachtests nachfordert. Aber grundsätzlich ist es eine gute Sache, dass Kompetenzen in lebenswichtigen Bereichen gefordert werden. In anderen Ländern ist das noch strenger geregelt. Man versuche einmal, als Deutscher eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für die USA zu bekommen. Selbst wenn man Englisch kann, wird es schwer, wenn man nicht eindeutig nachweisen kann, dass man sich selbst versorgen kann (eine Arbeit in den USA hat). So eine Verpflichtung zur Selbstversorgung wäre absurd, wenn nicht gute Sprachkenntnisse eine Grundvoraussetzung wären.

    Nicht mosern, sondern pauken!

  • A
    Anita

    Ich halte es fuer durchaus sinnvoll, dass die Leute zumindest rudimentaere Deutschkenntnisse haben sollten.

    Sonst sind sie naemlich in Deutschland voellig von ihrem Partner abhaengig und isoliert.

    Wie soll sich jemand integrieren, wenn er die Landessprache nicht spricht?

    Wie soll jemand seine Kinder auf eine erfolgreiche Schulkarriere vorbereiten, wenn er ihnen die Landessprache nicht beibringen kann?

    Die Regelung soll den auslaendischen Partner schuetzen und nicht diskriminieren.

  • WK
    Wolfgang Kluge

    Familienfeindlich ist rechtlich nicht relevant, da nach meiner Kenntniss nirgendwo definiert.

    Hier liegt jedoch Verassungsbruch vor, da die Verfassung vom Staat den Schutz der Familie besonders fordert.

  • T
    Teddybär

    Teddy West...

    Ist das wirklich ein Name???

    Bemaengelt die Autorin etwa, dass bei den Pruefungen nicht alle Teilnehmer durchgewunken werden?

    Man ist bei den Bewertungen der Testergebnisse schon sehr kulant, wenn aber knapp 40% dennoch durchfallen - was soll man nach Meinung von Gruen/Linke tun: sie durchwinken?

    Andererseits: Warum koennen so viele EINFACHE Deutschkenntnisse nicht nachweisen? Was will man ohne EINFACHEN Deutschkenntnissen in einer modernen WISSENSgesellschaft?

  • A
    arki

    Artikel 3

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

     

    Artikel 6

    (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

     

    Muss man noch mehr dazu sagen?

  • R
    Robert

    Der Sprachtest verlangt ein Niveau von A1 nach dem Europäischen Referenzrahmen, also wirklich nur marginale Grundkenntnisse.

    Es ist sicherlich hilfreich, einen Kurs zu besuchen, und sollte auch möglich sein durch die finanzielle Hilfe des in Deutschland lebenden Ehegatten. Wenn es sich dieser nicht leisten kann, seinem Partner einen Kurs zu finanzieren, so kann man sich doch die Frage stellen, ob er sich diese Ehe überhaupt leisten kann.

    Wenn der in Deutschland lebende Partner das nicht kann, stellt sich die Frage, warum die Sozialgemeinschaft diese Ehe finanzieren soll.

    Jede Gesellschaft sollte das Recht haben, die Bedingungen der Teilhabe an ihr zu definieren, insbesondere gegenüber Menschen, die nicht in dem Traditions- und Werteraum dieser Gesellschaft sozialisiert wurden. Rudimentäre Kenntnisse der Amtssprache halte ich für eine vertretbare Bedingung für die Teilhabe an einer der nach wie vor wohlhabendsten Gesellschaften der Welt, insbesondere wenn man die Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt, die Bildungschancen der möglichen Kinder usw. berücksichtigt.

    Das Recht auf Familie sehe ich nicht wirklich beeinträchtigt, weil es dem Paar immer noch möglich ist, außerhalb Deutschlands glücklich zu werden. Die Regelung dient der Gesellschaft, sie dient auch langfristig den zuziehenden Ehegatten und den aus diesen Ehen hervorgehenden Kindern. Jedes Gesetz hat seine Härtefälle, deshalb ist es noch lange nicht schlecht. Man sollte viel lieber überlegen, ob Sprachkenntnisse auf A 1-Niveau viel zu niedrig sind.

  • G
    Gallier

    Ich kenne das Problem aus Frankreich. Dort praktiziert man seit langem die Familienzusammenführung und man muss leider feststellen, dass dies nicht einfach ist. Oft sprechen die Einwanderer nur Basisfranzösisch oder gar kein Französisch, haben meistens keine verwertbare Berufsausbildung und auch kein Startkapital. Sie hängen nach ihrer Ankunft herum, viele machen auch keine Anstrenungen, um sich zu integrieren und werden von den Arbeitgebern, wenn es denn Arbeitsangebote gibt, gemieden. Es kommt auch vor, dass die Aufnahmefamilie falsche oder unvollständige Angaben zu ihren wirtschaftl. Verhältnissen gemacht hat, und die nicht überprüft wuden. Die Sprache ist wirklich die Voraussetzung für einen Integrationsprozess, ebenso die berufliche Qualifikation. Ansonsten werden sie zu Dauersozialfällen oder Opfer von Ausbeutung. Leider wollen ideologisch verbohrte Gutmenschen dies nicht wahrhaben.

  • F
    Frank

    Ich steh grad auf dem Schlauch, ist ein Zusammenleben nicht auch im anderen Herkunftsland der Ehepartner möglich?

  • LS
    Lukas Seelbach

    Des weiteren möchte ich nochmals darauf hinweisen, dass es sich hierbei lediglich um den hegeaten anchzug handelt und noch nicht um irgendwelche staatsangehörigkeiten, bzw. unbefristeten aufenthalte, daher kann ich dem nur Zustimmen, dass dies ein durchaus diskriminierendes Familien unfreundliches Gesetz ist und erneut diskutiert werden sollte.

    Nochmals vielen Dank für diesen Artikel

  • LS
    Lukas Seelbach

    Ich kann die Situation von diesem Fall sehr gut nachvollziehen und bin zu tiefst enttäuscht.

    Meine Frau und ich haben vor gut einem Jahr in den USA geheiratet. Meine Frau wurde hier unmittelbar zum Integrationskurs verpflichtet der nicht zuletzt trotz Verpflichtung gebührenpflichtig ist. Nun hat eine junge Familie die mit Überzeugung und Begeisterung in die Bundesrepublik zurückkehrt neben den sonstigen lebenskosten auch voll für die Kosten der Integration aufzukommen. Ich persönlich bin gegen Scheinehen und habe dafür in keinster Weise Verständnis, nicht zuletzt wurde auch uns dieser unangenehme Vorwurf gemacht. Allerdings den Stress und die Belastung die eine Ehe durch diesen Prozess erlebt, wird in keiner Weise kompensiert. Ich bin Ihnen sehr dankbar für diesen Artikel und hoffe er wird sehr viele Menschen erreichen und eine neue Debatte zu diesem Thema auslösen.

  • C
    Chris

    Das der Partner über Landes-Sprach-Kenntnisse verfügen sollte, ist schon nachvollziehbar.

    Jedoch ist die hohe Durchfaller-Quote bewusst einkalkuliert, da das Goethe Institut gut an den Kursen, Prüfungen und Nachprüfungen verdient.

  • AP
    Alexander Papadopoulos

    Ein Sprachtest ist der Erste Schritt zur Integration, wenn man die Sprache seiner neuen Heimat überhaupt nicht beherscht dann ist man geselschaftlich isoliert.

  • S
    Sontag

    Wenn ich mir so die Schreiben aus deutschen Amtsstuben anschaue, dann würde ich deren Autoren ganz gerne mal zum Sprachtest schicken - mit anschließender Ausbürgerung.

  • L
    Lars

    Und das ist nur die erste Hürde...

    Danach geht meist ein Spießrutenlauf in der Ausländerbehörde los, dass man sich fast schon als Krimineller fühlt (man wird vorgeladen, zur Beziehung befragt, jedes Detail geprüft, etc. ). Nur, weil man mit seinem Partner zusammenleben will.

    Willkommen fühlt man sich wirklich nicht... Nach der Erfahrung haben wir uns entschieden, nicht in Deutschland leben zu wollen.

  • M
    monita

    Was die ganze Angelegenheit noch prekaerer macht, ist, dass die deutschen Botschaften zur Erteilung des Familienzusammenfuehrungsvisums die Pruefung beim Goethe-Institut verlangen. Die kostet 120,-Euro pro Versuch und ist damit fuer die Kassen von binationalen Paaren, die in der Regel viel Geld fuer Fluege und Auslandsaufenthalte aufwenden muessen, ein nicht leicht zu stemmender Betrag. Die Auslaenderbehoerde meiner Stadt ist gottseidank mit einem Sprachtest bei der ansaessigen Volkshochschule einverstanden. Kosten: 0,- Euro.

    Weiter muss Geld ausgegeben werden fuer apostollierte und uebersetzte Geburtsurkunden und Wohnortbescheinigungen. Auch da ist man nicht unter hundert Euro dabei.

    Um dann schliesslich das Visum beantragen zu koennen, muss man die Stadt aufsuchen, in der die deutsche Botschaft ansaessig ist (in unserem Fall Mexiko Stadt- acht Stunden vom Wohnort meines Mannes entfernt). Sollte der deutsche Partner nicht persoenlich anwesend sein koennen, braucht es auch noch eine beglaubigte Kopie des Personalausweises und schliesslich darf man sich dann noch mit der extrem auskunftsunfreundlichen und muffigen Art der Angestellten in der deutschen Botschaft rumaergern. Dies trifft nicht nur auf die dt.Botschaft in Mexiko zu, sondern auch auf die in Chile (weiss meine beste Freundin zu berichten). Der Sprachtest- lange Rede, kurzer Sinn- ist also, wohl eine grosse Huerde, aber nur der Anfang einer langen, nervenaufreibenden Reise, bis man endlich mit dem Menschen, den man liebt, zusammenleben darf.

  • D
    denninger

    Also, Sabine, wenn man Deine nette kleine Matheaufgabe löst ergibt sich dass 80% der Prüflinge mit einem vorhergehenden Deutschkurs die Prüfung bestehen.

    Soo schwer ist das dann wohl auch nicht. Aber das darf man ja in der taz nicht schreiben, gell? (SCNR)

    Und, mal ehrlich, ist es nicht doch sinnvoll wenn der Partner ein wenig mehr Deutsch beherrscht als "OK, alles klar", "Ja" und "Nein"?

    Die Regelung ist keineswegs familienfeindlich, da bei Nachwuchs ja die Voraussetzung entfällt. Ob sie ehefeindlich ist, darüber lässt sich diskutieren. Eine Zweierbeziehung ist aber definitiv keine Familie.