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EU hilft bei Unfall im Ausland

STRASSBURG afp ■ EU-Bürger sollen künftig nach unverschuldeten Unfällen im europäischen Ausland schneller und unkomplizierter zu Schadenersatz kommen. Das will eine neue Richtlinie, die gestern das EU-Parlament in Straßburg verabschiedete. Geschädigte sollen sich nach einem Unfall im Ausland künftig an eine Anlaufstelle der gegnerischen Versicherung im eigenen Heimatland wenden können. Kfz-Haftpflichtversicherer in der EU müssen dazu für jedes Unionsland einen Beauftragten ernennen. Dieser muss dem Unfallopfer binnen dreier Monate ein Angebot zur Schadensbegleichung vorlegen oder „begründete Antwort“ geben. Die Regelung gilt abhängig von den einzelnen EU-Ländern ab spätestens Januar 2003. Der Text soll eine EU-Richtlinie von 1998 verbessern. Diese soll nun nicht mehr nur für die 15 Unionsländer, sondern – solange der Versicherte aus einem EU-Land kommt – auch bei Unfällen in 24 Nicht-EU-Ländern gelten, die dem so genannten Grüne-Karte-System beigetreten sind.

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