EU-Parlament zu Streumunition: Verbot darf nicht aufgeweicht werden
Das Totalverbot von Streumunition soll abgeschwächt werden. Das EU-Parlament ist dagegen und will an der Konvention zum Verbot der Waffensysteme festhalten.
BRÜSSEL/GENF taz | Das Europäische Parlament hat sich am Donnerstag mit großer Mehrheit all seiner Mitgliedsfraktionen hinter die seit August 2010 in Kraft befindliche Oslo-Konvention für das umfassende Verbot von Streumunition gestellt und ein Ende der derzeit in Genf laufenden UNO-Verhandlungen über den Entwurf für ein zweites Abkommen mit erheblich schwächeren Standards gefordert.
Der Genfer Entwurf sei "rechtlich nicht kompatibel mit der Oslo-Konvention", heißt es in der Entschließung des Parlaments. Die 22 EU-Staaten, die die Oslo-Konvention bereits ratifiziert haben - darunter Deutschland -, fordert das EU-Parlament auf, die Verhandlungen in Genf zu beenden und die Verabschiedung eines zweiten schwächeren Abkommens zu verhindern. Dazu seien die Staaten durch die Oslo-Konvention verpflichtet.
Dieselbe Forderung richtet das Parlament auch an die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton. An die übrigen fünf EU-Staaten sowie an Ashton appelliert das Parlament, die Oslo-Konvention unverzüglich zu ratifizieren.
Die Entschließung des EU-Parlaments wurde ursprünglich von der Fraktion der Grünen initiiert, schließlich aber gemeinsam von allen Fraktionen eingebracht - einschließlich der Europäischen Volkspartei (EVP) und der ALDE, zu der Abgeordnete der CDU/CSU und der FDP gehören.
Deutsche Koalitionsparteien gegen Totalverbot
Im Bundestag hatten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP letzte Woche einen ähnlich lautenden gemeinsamen Entschließungsantrag der Oppositionsparteien von SPD und Grünen noch abgelehnt.
Deutschland und andere EU-Staaten beteiligen sich derzeit noch an den bis Ende nächster Woche terminierten Genfer Verhandlungen über den Entwurf für ein zweites Streumunitionsabkommen.
Im Gegensatz zum Totalverbot der Oslokonvention werden in dem Genfer Entwurf lediglich vor 1980 produzierte Streumunitionstypen verboten; die weitere Herstellung von Streumunition wird nicht untersagt; Hilfe für verstümmelte Opfer von Streumunition ist in dem Entwurf nicht vorgesehen.
Leser*innenkommentare
Carsten Albrecht
Gast
Der erste Antrag gegen die Aufweichung des Verbotes von Streumunition kam übrigens von der Linksfraktion, was leider von der Berichterstatung unterschlagen wird. SPD und Grüne haben es abgelehnt, einen gemeinsamen Oppositionsantrag zu machen und haben ihren eigenen eingebracht (allerdings mit gleichem Inhalt).
Karl
Gast
.......
Traumtänzer!
Immerhin verhindert z.B. die neuerdings kritisierte Munition von Diehl jede Form von Verstümmelung überlebender Opfer!
Warum?
a) Kampfmittel ist nach gewisser Zeit wieder handhabungssicher
b) Wirkladung ist so groß bemessen dass das kein Mensch überlebt
Glück auf!
Karl
Peter Schlaffer
Gast
Danke, Andreas Zumach!
Das sieht der Rüstungsindustrie in Deutschland ähnlich, dass sie der ihr untergebenen und ergebenen "Bundesregierung" vorschreibt, an einer derartigen skandalösen Aufweichung zu basteln. Frau Merkel ist nur eine Marionette dieser Konzerne, wie man in jüngster Vergangenheit leider mehrfach feststellen konnte. Hoffentlich hat wenigstens das Europaparlament genug Mut, sich dieser Schande zu widersetzen! Öffentlich am besten, denn die meisten Menschen in Deutschland und Europa wissen gar nicht, was hier gespielt wird!
Peter Schlaffer
Hildegard Fink
Gast
Danke dem EU-Parlament.
Ich bin erschüttert, dass das Abkommen von Oslo aufgeweicht werden soll.
Welche Argumente hat die Bundesregierung?
Bitte berichten Sie weiter.
ilmtalkelly
Gast
Wer betreibt die Genfer Verhandlungen zur Abschwächung der Standards ? Der Artikel läuft auf einem Bein. Das die deutschen Konservativ-Liberalen gern im Streu( munitions)-fahrzeug mitgefahren wären,ist zweifelsfrei.