EU-Parlament beschließt Klimagesetze: Europa will vorangehen

Das EU-Parlament beschließt fünf wichtige Klimagesetze – muss dafür aber komplizierte Kompromisse eingehen.

Mehrere EU-Flaggen nebeneinander

Erste Pläne der EU sehen eine Importabgabe auf klimaschädliche Produkte aus Drittländern vor Foto: Yves Herman

BRÜSSEL taz | Das Europaparlament lobt sich gern selbst. Vor allem auf den „European Green Deal“ sind die Abgeordneten stolz. Doch so viele Superlative wie nun, kurz vor der finalen Abstimmung über fünf wichtige EU-Gesetze zum Klimaschutz, hat man in der Straßburger Kammer wohl noch nie gehört. Vom „größten Klimaschutzgesetz aller Zeiten“ spricht der CDU-Parlamentarier Peter Liese. „Die größte CO2-Reduktion, die wir in Europa erreichen können“, verspricht der Grüne Michael Bloss. Dabei war das „Fit for 55“-Paket, über das die Abgeordneten am Dienstag abstimmen wollen, lange umstritten.

Einigkeit bestand zwar über das Ziel, den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Doch drei der Maßnahmen sorgten für Streit: Die EU will den Emissionshandel massiv ausweiten und auch Gebäude und Fahrzeuge einbeziehen; sie will einen CO2-Grenzausgleich für importierte Produkte einführen – und einen Klimasozialfonds gegen soziale Härten schaffen.

Gegen den Emissionshandel bei Gebäuden und Fahrzeugen hatten sich Sozialdemokraten, Grüne und Linke lange gesträubt. Der CO2-Grenzausgleich (CBAM) stieß auf Bedenken bei Liberalen und Christdemokraten. Und gegen den Klimasozialfonds hatten sich die Kassenwarte aller EU-Länder verschworen. „Viel Klimaschutz für möglichst wenig Geld“ – so fasst der CDU-Politiker Liese die Philosophie des nun geschnürten Pakets zusammen. Marktwirtschaftlich soll es zugehen, möglichst ohne Verbote. Die EU will die „Führung“ im Klimaschutz übernehmen, aber keine Nachteile im internationalen Wettbewerb erleiden. Das klingt wie die Quadratur des Kreises – und hat zu schmerzlichen Kompromissen geführt.

So werden die umstrittenen kostenlosen Verschmutzungsrechte für große Industriekonzerne zwar endlich abgeschafft – aber erst nach und nach. Bis 2030 wird erst die Hälfte der freien Zuteilungen Geschichte sein, berichtet der grüne Klimapolitiker Bloss. Produktionsstätten, die klimatechnisch zu den schlechtesten 20 Prozent gehören, müssen außerdem Dekarbonisierungpläne anfertigen. Sonst bekommen sie weniger Freizuteilungen. Für den Gebäude- und Transportsektor wird ab 2027 ein neuer Emissionshandel (ETS 2) eingeführt. Neben Haushalten fallen darunter auf Drängen des Parlaments auch kleine Unternehmen. Der Preis ist bis 2030 auf 45 Euro gedeckelt.

„Regulatorischer Imperialismus“

Um bedürftige Haushalte zu unterstützen, wird ein Klimasozialfonds eingeführt, zunächst jedoch nur mit schätzungsweise 86 Milliarden Euro ausgestattet. „Nicht ideal“, nennt das Tiemo Wölken, klimapolitischer Sprecher der Sozialdemokraten. Für die in Deutschland propagierte „Wärmepumpe für alle“ werde es nicht reichen. Ein Kompromiss ist auch der CO2-Grenzausgleich. Erste Pläne sehen eine Importabgabe auf klimaschädliche Produkte aus Drittländern vor. Importeure von Stahl, Zement oder Düngemitteln sollen verpflichtet werden, CO2-Zertifikate entsprechend der Klimaschädlichkeit ihrer Einfuhren zu kaufen.

Das sei Klima-Protektionismus, heißt es außerhalb Europas, wo man eine Abschottung des EU-Marktes gegen günstige Produkte aus Asien oder Südamerika befürchtet. Sogar von „regulatorischem Imperialismus“ ist die Rede, die EU-Kommission sorgt sich um ihren guten Ruf. Doch das Europaparlament ficht das nicht an. Europa müsse im Klimaschutz vorangehen, heißt es in der Straßburger Kammer.

Im Vergleich zu allem anderen, was auf dem Markt zu haben ist – gemeint sind die USA und China –, sei der „European Green Deal“ einsame Spitze. Nun müssen nur noch die Bürger überzeugt werden. Der neue Emissionshandel soll schon 2024 kommen. Die Verordnung zum CO2-Grenz­ausgleich soll ab Oktober 2023 in der EU in Kraft treten, der finanzielle Teil ab 2026. Der Klimasozialfonds soll 2026 starten.

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