EU-Initative für Rohstoff-Transparenz: Durchblick gegen Korruption
Firmen in der EU, die nach Öl bohren oder Holz schlagen, müssen Zahlungen an Regierungen künftig offenlegen. Dank einer neuen EU-Richtline.
BERLIN taz | Europäische Unternehmen der Rohstoff- und Forstbranche müssen künftig Zahlungen offenlegen, die sie an Regierungen leisten. Darauf haben sich am Dienstagabend EU-Kommission, -Parlament und der -Rat in Brüssel geeinigt. Die Regelung ist Teil der Reform der „Rechnungslegungsrichtlinie“, die den Unternehmen unter anderem vorschreibt, wie sie ihre Bilanzen aufstellen müssen. Damit soll Korruption in Entwicklungsländern verhindert werden.
Die Vorschrift betrifft große Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern und einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro, die in der EU registriert sind, egal in welcher Rechtsform. Wollen sie Holz schlagen, nach Öl bohren oder Mineralien abbauen und leisten im Rahmen dieser Tätigkeiten Zahlungen an eine Regierung, müssen sie diese offenlegen.
Dafür gilt ein Schwellenwert von 100.000 Euro. Betroffen sind etwa Konzessionszahlungen, Lizenzgebühren, Durchleitungsgebühren oder Zahlungen, um die Infrastruktur zu verbessern. Damit soll eine bessere Kontrolle über Finanzströme erreicht werden. Bislang fließen sie in Staaten ohne funktionierenden Rechtsstaat oft nicht in den Staatshaushalt, sondern in dunkle Kanäle.
EU-Binnenmarkt-Kommissar Michel Barnier lobte, das Übereinkommen zeige „dass das EU-Recht zum Beschleuniger für den Wandel in Entwicklungsländern sein kann“. Schließlich würden lokale Gemeinschaften in rohstoffreichen Ländern besser darüber informiert, wie ihre Regierungen von multinationalen Unternehmen bezahlt würden.
Auch verschiedene Entwicklungsorganisationen zeigten sich zufrieden: Die Einigung sei ein „Riesenerfolg“, sagte Wolfgang Obenland vom Global Policy Forum in Bonn. Das EU-Parlament habe sich mit seinen Vorschlägen gegen den Rat durchgesetzt. Der hatte höhere Schwellenwerte gefordert und so mehr Zahlungen von der Pflicht zur Veröffentlichung befreit.
„Tyrannenklausel“
Zudem hatte der Rat Ausnahmeregelungen für Länder vorgesehen, die eine Veröffentlichung von Zahlungsströmen verbieten, um Unternehmen nicht in Gesetzeskonflikte zu bringen. Von Kritikern war dies als „Tyrannenklausel“ abgelehnt worden. Christian Humborg, Geschäftsführer von Transparency International Deutschland, lobte die Einigung, betonte aber, es sei nun wichtig, darauf zu achten, dass sie in der Umsetzung in deutsches Recht nicht verwässert werde.
Genau das Gegenteil fordert der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI): „Die Bundesregierung sollte keine Übererfüllung der europäischen Vorgaben anstreben“, sagt Matthias Wachter, BDI-Abteilungsleiter Sicherheit und Rohstoffe. Er teilt zwar die Analyse, dass in einigen rohstoffreichen Ländern Veränderungen nötig seien.
Diese müssen aber auf politischer und zivilgesellschaftlicher Ebene, bei den Regierungen vor Ort erfolgen, etwa mit der Transparenzinitiative EITI. Die Übereinkunft muss noch von Rat und Parlament verabschiedet werden, dies gilt aber als Formsache. Danach haben die Mitgliedsländer zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht zu übersetzen.
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