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EU-FlüchtlingeGrenzpatrouillen laut Juristen illegal

EU-Patrouillen drängen afrikanische Bootsflüchtlinge schon auf dem Meer ab. Ein Gutachten von Pro Asyl und amnesty ergibt, dass dies gegen das Völkerrecht verstößt.

Selbst die, die es auf das europäische Festland schaffen, sind noch lange nicht am Ziel. Bild: dpa

Afrikanische Flüchtlinge, die auf dem Meer abgefangen werden, dürfen nicht aufs afrikanische Festland zurückgeschickt werden - das fordern Pro Asyl und amnesty international zum Tag des Flüchtlings am Freitag. Sie müssten vielmehr nach Europa gebracht werden. Die Organisationen stützen ihre Forderung mit einem völkerrechtlichen Gutachten der Frankfurter Fachleute für Flüchtlingsrecht, Andreas Fischer-Lescano und Tillman Löhr.

Die Forderung zielt auf die Patrouillen von Grenzschutzschiffen in Atlantik und Mittelmeer. Diese Boote versuchen, die Überfahrt von Flüchtlingen auf die zu Spanien gehörenden Kanarischen Inseln (vor Marokko) und auf die italienische Insel Lampedusa (vor Tunesien) zu verhindern. Neben Spanien und Italien ist an solchen Patrouillen auch die 2005 eingerichtete Europäische Grenzschutzagentur Frontex beteiligt. So hat Frontex von August bis Dezember 2006 bei der Aktion "Hera 2" vor den Kanarischen Inseln mitgewirkt und 57 kleine Fischerboote mit 3.887 Einwanderern aufs afrikanische Festland zurückgedrängt. Im ersten Halbjahr 2007 halbierte sich die Zahl der auf den Kanarischen Inseln ankommenden Flüchtlinge gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf knapp 8.000 Personen.

Zwar ist Frontex mit einem Jahresetat von 40 Millionen Euro relativ schwach, doch hat die Behörde jetzt mit dem Aufbau von "Soforteinsatzteams" begonnen, die von den EU-Grenzstaaten bei Bedarf angefordert werden können. Insgesamt soll so ein Pool von mehr als 500 Grenzpolizisten für Einsätze zur Verfügung stehen, wozu Deutschland 50 Bundespolizisten beisteuern will. Außerdem hat die Bundesregierung 24 Hubschrauber, 19 Flugzeuge und 107 Boote bei Frontex gemeldet.

Zentraler Streitpunkt ist, ob die Genfer Flüchtlingskonvention für Frontex-Einsätze auf dem Meer gilt. Die Konvention und andere völkerrechtliche Verträge verbieten die Zurückweisung von Flüchtlingen an den Verfolgerstaat. Nach Ansicht der Bundesregierung gilt dieses Non-Refoulment-Verbot nur bei "territorialem Gebietskontakt", also nur in europäischen Küstengewässern, nicht aber auf hoher See oder vor der afrikanischen Küste.

Für Fischer-Lescano und Löhr kommt es jedoch darauf an, ob sich der Flüchtling "in der Kontrolle staatlicher Organe befindet oder von ihrem Handeln betroffen ist". Wo die Grenzschützer patrouillierten, sei für die Geltung der Flüchtlingskonvention egal.

Diese Weichenstellung hat Folgen: Um die Flüchtlingseigenschaft zu überprüfen, müssen die Aufgegriffenen nach dem Gutachten aufs europäische Festland gebracht werden. In den afrikanischen Anliegerstaaten sei kein Verfahren zu erwarten, das den Anforderungen der Flüchtlingskonvention entspricht. Frontex könne sich nicht aufs Seerecht berufen, nach dem Schiffbrüchige in den nächsten sicheren Hafen zu bringen sind. Für potenzielle Flüchtlinge sei der nächste sichere Hafen dort, wo es ein zuverlässiges Asylverfahren gibt.

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