: EG läßt Berlin noch bis 1994 am Tropf
■ Arbeitnehmerzulage und Lohnsteuerermäßigungen dürfen noch bis 1994 bleiben/ Der Abbau beginnt aber schon am 1. Juli/ Die Steuerbegünstigungen für Produzenten fallen 1993 ganz weg
Berlin/Brüssel. Die in der ehemaligen Halbstadt gewährten Arbeitnehmerzulagen und Lohnsteuerermäßigungen fallen Ende 1994 als letzte der Berlinbeihilfen weg. In einer am Dienstag von der EG-Kommission bekanntgegebenen Einigung mit der Bundesregierung wird Berlin damit eine »angemessene Übergangszeit« eingeräumt, sagte der für Wirtschaftsbeihilfen zuständige EG- Kommissar Leon Brittan in Brüssel. Zugleich einigten sich die EG-Kommission und die Bundesregierung auf eine Einschränkung der Regionalhilfen in den alten Ländern der Bundesrepublik. Damit werde sich die Regionalhilfe in der Bundesrepublik »grundlegend wandeln«, sagte Brittan. Gleichzeitig werde sichergestellt, daß die Hilfe auf die östlichen Bundesländer konzentriert wird.
Bislang kamen in der Bundesrepublik Gebiete, in denen 39 Prozent der Bundesbürger leben, für Regionalhilfen in Frage. Rückwirkend zum 1. Januar wird die Beihilfeberechtigung auf Regionen mit einem Bevölkerungsanteil von 27 Prozent reduziert. Für Gebiete, die aus der Regionalhilfe herausfallen, wird eine Übergangszeit von sechs Monaten gewährt. Die Sonderabschreibungsbestimmungen für das Zonenrandgebiet sollen ebenfalls Ende 1994 wegfallen. Für die ostdeutschen Länder genehmigte die EG-Kommission bereits im März ein Förderprogramm, das bei Investitionsvorhaben die Kumulierung von verschiedenen Beihilfen bis zu einem Satz von 35 Prozent der Investitionssumme ermöglicht.
In Berlin wird bereits am 1. Juli mit dem Abbau der Förderungen begonnen. So fällt die besondere Investitionszulage weg. An ihrer Stelle werden bis Ende 1992 dieselben Regelungen für Investitionsbeihilfen gelten wie in den neuen Bundesländern. Die sogenannte Abnehmer- Präferenz, die bei Einkäufen in Berlin einen Mehrwertsteuererlaß von 4,2 Prozent gewährt, fällt ebenfalls zum 1. Juli weg. Gleichzeitig wird die Hersteller-Präferenz mit Mehrwertsteuerermäßigungen von bis zu zehn Prozent des Warenpreises um 30 Prozent reduziert. Sie soll bis Ende 1993 ganz verschwinden. Die bisherige Berliner Sonderabschreibungsregelung wird ab 1. Juli 1991 bis Ende 1994 durch die für die neuen Bundesländer und das Zonenrandgebiet geltende Regelung ersetzt.
Der Regierende Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU), hatte bei einem Besuch in Brüssel im März darauf gedrängt, die Hersteller-Präferenz bis 1994 zu erhalten und die Arbeitnehmerzulagen ab 1992 in einem auf vier Jahre gestreckten Zeitraum nur schrittweise abzubauen. Bei »hinreichendem Engagement« der Bundesregierung für die Berliner Anliegen wäre eine Zustimmung der EG-Kommission zu diesen Vorschlägen möglich, hatte der Bürgermeister im Anschluß an den Besuch betont. afp
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