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EG-Wochenarbeitszeit

■ Die Regel sind 48 Stunden — keine Regel ohne Ausnahme

Luxemburg (ap/taz) — Die Arbeits- und Sozialminister der EG haben sich Mittwoch nacht auf eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden geeinigt. In EG- Kreisen hieß es, London habe Einwände gegen eine solche Begrenzung geäußert, daraufhin habe Portugal einen, wie üblich halbherzigen, Kompromißvorschlag vorgelegt. Danach kann in Großbritannien mehr als 48 Stunden pro Woche gearbeitet werden, wenn die Arbeitgeber nachweisen, daß niemand zu Überstunden gezwungen wurde und daß diese nicht gesundheitsschädlich sind.

Über eine Festlegung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit war 20 Monate lang ergebnislos diskutiert worden. Derzeit rangiert die Wochenhöchstarbeitszeit in den zwölf EG-Staaten zwischen 37,5 Stunden in Griechenland bis zu 48 Stunden in Italien und den Niederlanden. London hatte sich gegen eine Regelung mit dem Argument gewehrt, dies sei eine Einmischung in britische Angelegenheiten. Nicht einigen konnten sich die Arbeits- und Sozialminister der Gemeinschaft auf den Berechnungsmodus für die Arbeitszeit und darauf, wer über Ausnahmen der Regeln bestimmen darf.

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