: EG-Recht gilt ab Oktober in der DDR
Brüssel (afp/dpa) — Am 3. Oktober tritt ein großer Teil des EG-Rechts auch im Gebiet der jetzigen DDR in Kraft. Der Außenministerrat der Gemeinschaft billigte gestern in Brüssel eine Sondervollmacht für die EG- Kommission, mit der die Behörde sofort nach Vollendung der deutschen Einheit vorläufige Übergangsregelungen anwenden kann. Das Europäische Parlament, das der Sonderermächtigung für die Kommission am Vortag in Straßburg in erster Lesung zugestimmt hatte, wird diese heute voraussichtlich in zweiter Lesung verabschieden. Rund 80 Prozent der EG-Richtlinien können damit direkt auf die DDR übertragen werden. Für die übrigen Bereiche, vor allem Landwirtschaft, Umwelt und Außenhandel, sollen Übergangsfristen gelten.
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