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Dutroux-Komplizin wird freigelassenVom Knast ins Kloster

Die Exfrau des Kindermörders Marc Dutroux darf nach 16 Jahren in Haft unter Auflagen in ein Kloster ziehen. Ein Protestmarsch ist am Freitag geplant.

Bewährung: Für 120.000 Euro soll Michelle Martin im Kloster bewacht werden. Bild: dpa

BRÜSSEL taz | Die Ehefrau des belgischen Kindermörders Marc Dutroux wird nach Verbüßung der Hälfte ihrer Haftstrafe auf Bewährung freigelassen. Am Dienstagnachmittag entschied der Brüsseler Kassationshof, dass Michelle Martin ab sofort in einem Kloster in der Nähe der südbelgischen Stadt Namur leben darf.

Eigentlich hätte sie noch weitere 14 Jahre im Gefängnis bleiben müssen. „Wir haben eine Schlacht verloren, aber den Krieg noch lange nicht. Wir werden weiter für eine Reform der belgischen Justiz kämpfen, damit so etwas nicht noch einmal passiert“, sagte Jean-Denis Lejeune, der Vater eines der Opfer von Marc Dutroux und Michelle Martin.

Die beiden hatten in den 90er-Jahren insgesamt sechs Mädchen und junge Frauen entführt, vergewaltigt, zwei von ihnen ermordet und zwei weitere verhungern lassen. Nach belgischem Recht haben Verurteilte Anspruch auf Freilassung, wenn sie im Gefängnis gute Führung nachweisen können.

Michelle Martin war mit sechs solcher Anfragen gescheitert. Ende Juli gab ihr ein Gericht recht. Zur Begründung hieß es, das Risiko, dass sie noch einmal ähnliche Straftaten begehen könnte, sei „gering“. Sie habe Fortschritte in der Therapie gemacht und zeige „Respekt“ gegenüber den Opfern.

Weder Wiedergutmachung noch Schadensersatz

Darüber können die Eltern der ermordeten Mädchen nur bitter lachen. Sie haben seit der Verurteilung des Ehepaars keinerlei Wiedergutmachung erhalten, auch keinen Schadensersatz, obwohl Michelle Martin dazu nach dem Urteil verpflichtet wäre.

„Es geht uns nicht ums Geld, sondern ums Prinzip. Mit Respekt hat ihr Verhalten jedenfalls nichts zu tun“, sagt Georges-Henri Beauthier, Anwalt der Familie Lejeune. Die Tochter Julie Lejeune war von Dutroux entführt worden. Während er in Haft saß, ließ seine Frau Julie und ein weiteres Mädchen in ihrem Kellerverlies verhungern.

Entsprechend groß ist die Empörung in der belgischen Öffentlichkeit über die vorzeitige Freilassung. Am vergangenen Sonntag haben rund 5.000 Menschen in Brüssel dagegen demonstriert. Ein weiterer Protestmarsch ist für diesen Freitag im Städtchen Malonne geplant, wo Michelle Martin nun Zuflucht in einem Kloster finden wird. Die dort lebenden elf Nonnen hatten sich bereit erklärt, Dutroux’ Ehefrau aufzunehmen. Sie werde dort, erklärte ihre Anwältin, mitarbeiten, um sich Kost und Logis zu verdienen.

Für die südbelgische Stadt ist das eine enorme Belastung. Der Bürgermeister wollte keinerlei Details zu den Sicherheitsmaßnahmen öffentlich machen. Medienberichten zufolge wird der Schutz von Martin allerdings rund 120.000 Euro im Monat kosten.

Klage vor Menschenrechtsgerichtshof

Das Gericht hat der Verurteilten zwölf Bewährungsauflagen gemacht. Sie darf zum Beispiel ihren Wohnort nicht ändern und sie muss ihre Therapie fortführen. Außerdem ist ihr der Kontakt zur Presse und zu den Familien der Opfer untersagt.

Die Revision am Kassationshof war die letzte Möglichkeit, in Belgien gegen die Freilassung zu klagen. Nun will Jean-Denis Lejeune vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg ziehen. Der Prozess dort wird allerdings sicher einige Jahre dauern.

Politiker aus allen belgischen Parteien haben unterdessen zugesagt, nun endlich die schon vor Jahren angestrebte Justizreform anzustoßen, um den Opfern mehr Mitsprache bei der Entscheidung über vorzeitige Freilassungen zu geben.

Die Familien der Opfer hoffen, dass diese Reformen möglichst bald kommen. Denn auch Marc Dutroux hat sich bereits über seinen Anwalt zu Wort gemeldet. Er hoffe sehr, ebenfalls bald das Gefängnis verlassen zu können, sagte Dutroux nach der Freilassung seiner Ehefrau.

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