Durch Gerichtsentscheidung gescheitert: NPD und DVU-Fusion vorerst geplatzt
Das Landgericht München entschied, dass die Verantwortlichen der DVU gar nicht befugt waren, einen Vereinigungsvertrag mit der NPD-Führung auszuhandeln.
Ist die Fusion von NPD und DVU nicht rechtens? Seit Bekanntwerden der Vereinigungspläne des NPD-Bundesvorsitzenden Udo Voigts und des DVU-Bundeschefs Matthias Faust sprachen DVU-Fusionskritiker immer wieder von Formfehlern bei der Mitgliederbefragung und Ausgrenzungsbemühungen von Verschmelzungskritikern. Am Donnerstag konnten die Kritiker wie Hans-Gerd Wiechmann, Max Branghofer, Torsten Meyer und Ingeborg Lobocki vor dem Landgericht München einen Erfolg erstreiten.
Das Gericht entschied, dass die DVU-Verantwortlichen um Faust gar nicht befugt waren, einen Vereinigungsvertrag mit der NPD-Führung auszuhandeln. In den Beschluss heißt es: "Der Antragsgegnerin (der DVU) wird untersagt, den Verschmelzungsvertrag mit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) vor einer erneuten Urabstimmung (...) zu unterzeichnen".
Zu dem Verfahren war es gekommen, da Wiechmann als DVU-Chef in Niedersachsen, Mayer als DVU-Vorsitzender in Berlin, Branghofer als DVU-Chef in Nordrhein-Westfallen und Lobocki als DVU-Vorsitzende in Schleswig-Holstein vor dem Gericht Klage einreichten. Gleich nach dem DVU-Bundesparteitag im Dezember 2010, auf dem die Fusion beschlossen wurde, hatten Branghofer und Wiechmann verkündet, Rechtsmittel einzulegen. Denn die Anträge der Kritiker sollen unterschlagen worden sein, NPD-Kader wären gar in die DVU eingetreten um die nötigen Mehrheiten zu sichern, behauptetet Wiechmann.
Das Gericht teilt nun den Zweifel der Kritiker, dass die nötige Urabstimmung der DVU formal korrekt gelaufen sei. Seit der Befragung der DVU-Mitglieder hatten die Kritiker auf die Unregelmäßigkeit der Zusendung des Befragungsbogens hingewiesen und die Unüberprüfbarkeit des Ergebnisses betont. Die genauen Konsequenzen der Rechtsentscheidung waren am Donnerstagabend für die offiziell schon gefeierte Verschmelzung von NPD und DVU noch nicht absehbar. Bei dem DVU-Parteitag konnte Branghofer der taz nicht erklären, was sie zu tun gedenken, wenn sie die Rechtsstreits gewinnen. Denn die Parteikasse ist leer, der Großgeldgeber Gerhard Frey will auch nicht mehr geben und die Mitglieder sollen kaum motivierbar seien.
Leser*innenkommentare
Querulant
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@Franz Beer
...das Problem ist, dass mit einem Verbot diese Meinungen nicht aus der Gesellschaft verschwinden werden, die rechten Organisationen aus dem Untergrund agieren werden und sich letztlich als die Opfer einer Meinungszensur darstellen können.
Die rechten Parteien einfach zu verbieten und deren Meinungen Öffentlichkeit zu verbannen löst das Grundproblem nicht...
Franz Beer
Gast
Vieleicht hätte das Gericht besser entschieden das beide Parteien nicht das Recht hätten einen Vereinigungsvertrag zu verhandeln ,sondern beide Parteien wegen Rechsextremismus zu verbieten.Ich bin der Meinung das in einem Rechtsstaat keine Extremistische Partei das Existenzrecht hat.Weder Rechts noch Links .Vieleicht lernt die Bundesregierung mal aus Ihren Fehlern und leistet nicht wieder einen Faupax indem sie diese Gruppen mit V-Männern unterwandert.Dann klappts auch mit dem Verbot.Und der Einstufung als Terroristische Gruppierung.Sollte eigendlich kein Problem sein wenn man Glatzen mit Hakenkreuzfahnen über die Straßen maschieren sieht.Nur der Wille der muß schon da. sein,
Querulant
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Wäre schön, wenn sich damit der ganze Mist um diese zwei Parteien von selbst erledigen würde... aber irgendwie habe ich meine Zweifel dass wir soviel Glück haben werden...
Rainbowwarrior88
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Ja super-damit sind die Vorgestrigen wieder das, was sie auch bleiben sollen: zwei unbedeutende Splitterparteien im unteren Promillebereich, die ins Museum gehören, aber nie in politische Verantwortung!
"Faschismus ist keine Meinung sondern ein Verbrechen!"