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Dunckerstraße 15 vor Räumung

■ Besetzer sollen Wohnungen verlassen. Einsturzgefahr

Aufregung um das besetzte Haus Dunckerstraße 15 in Prenzlauer Berg: Die BewohnerInnen befürchten, daß eine Räumung des 1. und 2. Quergebäudes unmittelbar bevorsteht, weil die Wohnungsbaugesellschaft „wip“ als Eigentümerin sie schriftlich aufgefordert hat, das Gebäude „unverzüglich zu verlassen“. In dem Schreiben hatte die wip die BesetzerInnen vor „Gefahr für Leib und Leben“ gewarnt, weil ein Gutachten dem Gebäude Einsturzgefahr bescheinige. Die BewohnerInnen dagegen wollen das Ergebnis eines eigenen Gutachtens und die Begehung durch die Bauaufsicht am kommenden Montag abwarten. Sie vermuten hinter der Warnung den Versuch der wip, das Haus Dunckerstraße 15 für einen Käufer frei zu machen.

Hintergrund für den Streit ist der marode Zustand des Gebäudes, in dem Innenwände fehlen, die Schornsteine nicht mehr standsicher und Kellerräume einsturzgefährdet sind. Die wip behauptet in einem Schreiben an den Bezirksbürgermeister Reinhard Kraetzer (SPD) außerdem, daß es „durch größere Erschütterungen zu einer Kettenreaktion kommen könnte, im schlimmsten Fall könnten die Quergebäude einstürzen“.

Diese Aussage sei durch das Gutachten aber nicht gedeckt, meinen die BesetzerInnen. Auch Beate Brennecke vom Sozialprojekt „Schneckenhaus“, das mit dem Bezirksamt und der wip an einem Runden Tisch sitzt, versteht diese Interpretation nicht. Vielmehr fordere das Gutachten nur die Sperrung von zwei Kellern. „Die Angst vor Räumung kann man den Besetzern nicht ausreden, denn die wip hat auf mehrmalige Anfragen nicht zugesichert, daß eine Räumung unterbleibt“, meinte Brennecke.

In ihrem Schreiben an den Bürgermeister hat die wip „dringenden Handlungsbedarf“ angemahnt. Eine baupolizeiliche Sperrung sei beantragt worden, „rein vorsorglich“ seien Polizei und Senatsbauverwaltung informiert worden. Ihr gegenüber habe ein Vertreter der wip zugegeben, daß eine Räumung rechtlich gar nicht durchzusetzen sei, so Brennecke. Allerdings versuche die wip, auf diese Weise ihre Haftung für den Zustand des Gebäudes an die BewohnerInnen loszuwerden. bpo

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