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■ Dreifaches SparpaketSparen, sparen, sparen

Drei Gesetze sollen heute mit der Mehrheit der Abgeordnetenstimmen (CDU/CSU und FDP haben 341 Stimmen, die Opposition 337) im Bundestag angenommen werden:

Beschäftigungsförderungsgesetz: Im Krankheitsfall zahlt in den ersten sechs Wochen der Arbeitgeber nur 80 Prozent des Entgelts weiter, oder der Arbeitnehmer verzichtet für je fünf Krankheitstage auf einen Urlaubstag. Für jede Woche Kur werden zudem zwei Urlaubstage angerechnet. In Betrieben mit weniger als elf Beschäftigten gilt das Kündigungsschutzgesetz nicht mehr (bislang fünf Mitarbeiter).Veranschlagte Einsparungen: 3,6 Milliarden Mark im Jahr.

Beitragsentlastungsgesetz: Die Beitragssätze für Krankenkassen werden eingefroren. Patienten müssen mehr bei Arzneien zuzahlen, abgeschafft wird der Kassenzuschuß für Brillen und bei heute unter 18jährigen auch für Zahnersatz. Bei Kuren erhöht sich der Selbstkostenanteil auf 25 Mark am Tag. Das Krankengeld ab der sechsten Woche verringert sich um zehn Prozent. Einsparungen: 7,4 Milliarden Mark.

Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz: Bei der Rentenversicherung geht es vor allem um die Bewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten und die Anhebung der Altersgrenze für Frauen.

Die Bundesanstalt für Arbeit muß sparen bei Berufsförderung zur Rehabilitation, beim Verwaltungsaufwand und den Beitragzahlungen zur Kranken-, Renten und Pflegeversicherung für Bezieher von Arbeitslosenhilfe. Einsparung: 6,05 Milliarden Mark.roga

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