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Drei Joints straffrei

Berliner Kiffer haben es schwerer als die Jointdreher von der Waterkant. Nach der jetzt von der Senatsverwaltung für Justiz erlassenen Regelung soll die Staatsanwaltschaft grundsätzlich von Ermittlungen absehen, wenn jemand mit weniger als 6 Gramm Haschisch oder Marihuana in der Tasche erwischt wurde. In Schleswig- Holstein hingegen wird erst ab 30 Gramm ermittelt, in Hessen empfiehlt die Generalstaatsanwaltschaft ohne förmliche Regelung das gleiche, in Rheinland-Pfalz liegt die Strafverfolgungsgrenze bei 20 Gramm, in Bremen und Nordrhein-Westfalen bei 10, nur Bayern und Thüringen sind mit 5 Gramm noch strenger als die Berliner. Bislang konnten sich die Bundesländer nicht auf eine einheitliche Regelung einigen, obwohl die Bundesverfassungsrichter in ihrem liberalen Haschisch-Urteil vom 9.März 1994 das gefordert hatten. Warum also die willkürlich erscheinenden 6 Gramm? Das seien in etwa drei Konsumeinheiten und bei dieser Menge sei nicht davon auszugehen, daß der Besitzer sie noch weiterverdeale, so Justizsprecherin Uta Fölster. Allerdings werde ein Ermittlungsverfahren auch dann nicht eingestellt, wenn „der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Betroffenen hinaus gestört ist“. Das sei der Fall, wenn der Betreffende seine Drogen in aller Öffentlichkeit oder vor Kindern konsumiere. Bei einer Menge zwischen 6 und 15 Gramm überläßt die neue Richtlinie der Staatsanwaltschaft die Entscheidung über eine Strafverfolgung „nach den Umständen des Einzelfalls“. Und ab 15 Gramm Cannabisbesitz, also etwa sieben Joints, wird ein Kiffer weiterhin unerbittlich verfolgt.usche

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