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Drakonische Strafen für U-Bahn-SchlägerFür Jahre hinter Gittern

Zwei junge Männer müssen wegen Mordversuch an einem Rentner in der U-Bahn für viele Jahre ins Gefängnis. Nach ihrer Haft sollen sie laut Bayerns Innenminister abgeschoben werden.

Die beiden Angeklagten: Ein Gutachter bescheinigt Ihnen hohe Aggressivität und Ich-Bezogenheit. Bild: dpa

MÜNCHEN taz Es ist ein Bild, das den Menschen vielleicht ähnlich im Kopf bleiben wird wie das Victory-Zeichen von Bankchef Josef Ackermann nach seinem gewonnenen Prozess. Mutter und Schwester des Münchner U-Bahn-Schlägers Spyridon L. streckten den Kameras am Dienstagmittag den gestreckten Mittelfinger entgegen.

Es ist ihre Reaktion auf das Urteil, das kurz zuvor die Jugendkammer des Münchner Landgerichts gegen Spyridon L. und Serkan A. gesprochen hatte. Wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung muss der zur Tatzeit 17-jährige Grieche L. 8 Jahre und 6 Monate hinter Gitter - eine Jugendstrafe. Der damals 20-jährige in München geborene Türke A. muss 12 Jahre ins Gefängnis.

Der Vorsitzende Richter Reinhold Baier sprach in seiner Urteilsbegründung von einer "völlig sinnlosen Tat auf sittlich niedrigstem Niveau". Die beiden Burschen hatten am 20. Dezember 2007 den Pensionär Hubertus Bruno N. in einem U-Bahn-Zwischengeschoss mit mehreren Tritten und Faustschlägen lebensgefährlich verletzt.

Flankiert von fünf stämmigen Justizwachtmeistern nahmen die beiden Angeklagten ihr Urteil entgegen. Weitgehend reglos blieb Serkan A., während seinem Mittäter die Anspannung wie im bisherigen Prozessverlauf auch anzumerken war. Er wippte ohne Unterlass mit dem Oberkörper und schürzte die Lippen - die Augen meist halb geschlossen.

Kurz vor der Urteilsverkündung hatte A.s Verteidiger Michael Gallus überraschend einen Beweisantrag gestellt, der das Verhalten des Opfers N. vor der Tat betraf. Bezugnehmend auf einen Text, der am Montag auf taz.de veröffentlicht worden war, erklärte Gallus, es gebe einen Zeugen, der Aussagen seines Mandanten stütze und der Wahrheitsfindung diene.

A. hatte vor Gericht erklärt, sein späteres Opfer habe ihn beim Aussteigen beschimpft mit den Worten: "Ihr seid das Volk, das hier Probleme macht." Die Staatsanwaltschaft und die Richter schenkten dieser vor Gericht mehrfach diskutierten Einlassung jedoch keinen Glauben - schließlich habe sich A. mehrfach widersprochen und von N. seien derartig rassistische Äußerungen nicht anzunehmen. Zudem hätten L. und A. wenige Minuten vor der Tat im U-Bahnhof bei einer Schlägerei mit einem zweiten Opfer davon gesprochen, einen Deutschen "kaltzumachen".

Im Gespräch mit der taz hatten Zeugen bestätigt, N. sei in seiner Zeit als Schulrektor oft konfrontativ aufgetreten. Ein ehemaliger Schüler gab an, dass N. einmal im Klassenzimmer gemeint habe: "Das ist aber eine schlechte Akustik hier. Wir müssen ein paar Neger in die Ecke stellen!" Staatsanwalt Laurent Lafleur reagierte erbost auf den Beweisantrag. Das Gericht lehnte den Beweisantrag ab, da er unerheblich sei. Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte an, beide Täter nach der Haft in die Türkei beziehungsweise nach Griechenland abzuschieben.

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153 Kommentare

 / 
  • D
    defranzi

    Das Urteil ist an sich gerechtfertigt, aber im Kontext mit anderen Urteilen, gerade hier im Osten, wird mir übel.

    Wenn Punks, Obdachlose oder Ausländer von "aufrechten" deutschen Jugendlichen umgebracht werden, hat das zumeist weniger harte Strafen zur Folge.

    Dieses zweierlei Maß in der deutschen Justiz widert mich einfach nur an.

  • MM
    Mann mann mann...

    An alle die der TAZ eine Tatrelativierung unterstellen möchten: Offensichtlich wissen viele garnicht mehr, wie objektive Berichterstattung, die eben alle bekannten Aspekte und Fakten berücksichtigt, aussieht. Jeder der genau hinsieht, wird merken, dass hier mit keinem einzigen Wort eine Bewertung oder gar eine Relativierung der Tat vermittelt wird.

    Wer hier nach dem gewohnten "Rumgehacke" auf den Tätern sucht, wie es leider üblicherweise in den nur allzu subjektiven Berichterstattungen der meisten Zeitungen der Fall ist, wird dies lange tun. Sehr viel nüchterner kann man einen Fall nicht beschreiben. In diesem Sinne: weiter so liebe TAZ-Redaktion!

  • D
    Dingsbums

    Die Urteile sind m. E. der Schwere und Abscheulichkeit der Tat durchaus angemessen und gewichten wohl auch die vielen, aber fehlgeschlagenen Versuche, die beiden Intensivstraftäter in der Vergangenheit von einer kriminellen Dauerkarriere abzuhalten. Ein ähnlich konsequentes Verhalten eines Gerichts wünschte man sich aber auch gegenüber jungen deutschen Intensivtätern, zumal wenn Ausländer die Opfer sind. Bleibt noch die Frage, wer - außer wieder einmal dem Steuerzahler (?) - die vielen Anwälte in dem Münchener Verfahren bezahlt. Und wer zahlt die Kosten des angekündigten Revisionsverfahrens? Oder auch: Wieso wurde kürzlich dem Frankfurter Kindermörder die Anrufung des EuGH ermöglicht?

  • SS
    Svetozar Schnuckelberger

    Hätte man nicht auch Beweis darüber erheben müssen, ober der alte Mann in seiner Jugend vielleicht im "Jungvolk" oder gar in der "Hitlerjugend" (von den Jahren her könnte das hingehen!) und die Tat deshalb eine echte Widerstandshandlung war? Die Tat wäre dann doch voll gerechtfertigt, und die beiden wären sogar noch edlere Helden als der Hitler-Attentäter von Mme Tusseaud's!

  • E
    El-Barto

    Diese zwei jungen Menschen werden jetzt viele ihrer besten Jahre hinter Gittern verbringen. Drakonische Strafen haben Täter noch nie von Straftaten abgehalten (siehe Strafsystem in den USA). Die beiden Jungs sind "versaut" fürs ganze Leben, wenn sie aus dem Knast kommen.

  • S
    Shrike

    @AntiD:

     

    Der Kommentar ist nicht ernst gemeint,

    nehme ich an ?

     

    @Gerhard Reinhard:

     

    Eigentlich stimmt das schon, jedoch ist es immer schwer, "die Gesellschaft" konkret verantwortlich zu machen, wenn Leute auf die schiefe Bahn geraten.

     

    Was soll man denn tun, um so etwas zuverlässig zu verhindern ?

    Leicht ist das nicht, zumal auch in anderen Gesellschaften solche Taten passieren.

     

    Verglichen mit der aktuellen Situation in England haben wir es sogar noch recht "gut" getroffen, dort eskalieren die Messer-Attacken Jugendlicher gegenwärtig.

     

    Ja, die Gesellschaft muss gerechter werden und entgleisende Individuen auffangen.

     

    Aber dennoch hat der Einzelne eine Eigenverantwortung, ohne kann keine Gesellschaft (zwangsläufog bestehend aus Individuen) funktionieren.

  • J
    Jared

    Vor einem friesischen Gericht in Hamburg oder Bremen wären die beiden Täter mit einem dreimonatigen Segeltörn in die Ägäis davongekommen. Mit der Auflage, als bessere Menschen zurückzukommen.

    Endlich mal kein weltfremdes Urteil, daß den Täter über das Opfer stellt.

  • C
    chw

    Auch ich halte das Urteil für gerechtfertigt und sehe es nicht nur als Exempel.

    Für eine solche Brutalität gibt es keine Entschuldigung, zumal es ja auch nicht die erste Tat der Beschuldigten war.

    Evtl Äußerungen des Opfers und seine bekannt gewordenen Einstellungen machen diesen Menschen zwar wahrlich nicht sympathisch, aber das rechtfertigt noch lange nicht ein solches Vorgehen, eine solche menschenverachtende Gewalt.

    Ansonsten schließe ich mich einigen Vorkommentatoren an: Nötig wäre eine solche Urteilsfindung auf jeden Fall auch bei zuschlagenden Faschos.

    Das passiert hier leider viel zu selten. Das ist ein Skandal!

  • Z
    zweifler

    mir kommt das urteil rechtlich angreifbar vor. nachdem ich das schreckliche video gesehen habe, wäre ich von gefährlicher körperverletzung ausgegangen, nicht von tötungsvorsatz. gerade wegen der bekannten hemmschwelle, die menschen vor tötungen zurückschrecken lässt. heimtücke erscheint mir angesichts der vorangegangenen auseinandersetzung mit dem opfer geradezu konstruiert.

     

    leider wirken auch die zitierten sprüche des richters (wegen therapieresistenz und "kaltschnäuzigkeit" kein jugendstrafrecht etc.) so, als sei es ihm darum gegangen, vor den augen der öffentlichkeit ein exempel zu statuieren. bin jedenfalls gespannt auf die schriftliche begründung des urteils (finde bislang online nicht einmal eine pressemitteilung des lg münchen).

  • 1
    100WorteReporter.de

    Hohe Strafe, stimmt! Aber was wollen wir denn? Jeder sollte -zumindestens in dem Alter- wissen was er tut, auch die Beiden. Da wir nun einmal in einem Rechtstaat leben, wird man halt eingesperrt, wenn man jemanden fast totprügelt und gefasst wird. Das darf auch ruhig so bleiben.

    www.100WorteReporter.de hat heute auch einen Bezug zu diesem Artikel.

    Viel Spaß beim stöbern!

  • M
    max

    Was wollte Ihr zuständiger Redaktor eigentlich mit der "Zeugenbefragung" an der ehemaligen Schule des Opfers erreichen? Waren Schüler unter den Tatzeugen? Waren die Täter an der Schule des Opfers? Verraten Sie uns doch, welchen Zusammenhang es zwischen der ehemaligen Tätigkeit des Opfers und der angeklagten Tat gibt. Oder haben Sie ganz einfach versucht, das Opfer in die Nazi-Schandecke zu stellen? Ein Marschmusikliebhaber soll er sein, dem muss man ja gezwungenermassen auf die Glocke hauen, nicht wahr? Vielleicht überdenken Sie einmal Ihre Art der Berichterstattung.

  • AW
    Anton Wörmeyer

    Was soll mir dieser Artikel sagen ???

     

    Klingt böse nach Tatrelativierung, es tut mir weh solche Worte aus erwachsener Feder zu lesen - also doch selbst schuld der Rektor. Richtig, so einer hat ordentlich was auf die Fresse verdient - gut gemacht von den "Burschen" - hier wurde mit "milieutypischen" Argumenten dem Rektor die Meinung aufgezeigt. Schade das den "Burschen" leider das Gefängnis droht - ein Antiagressionstraining würde hier doch reichen, oder nicht ???

  • MP
    Marco Peschko

    Show Prozess für den Mob # Teil 1

     

    Waren die die Verletzungen von H.Nowak wirklich so schlimm. Die Verletzungen mussten durch die bonierte Gutachterin Lülüwald erst entsprechend aufgebauscht werden. Sonst wäre auch eine Verurteilung w. Mordversuch nicht möglich gewesen.

     

    Wäre das Gericht bei den Tatsachen geblieben, dass H. Nowak nur leicht verletzt wurde, er selbst wollte bereits nach 3 Stunden Behandlung nach Hause. (Als Ihm die Gerichtsmedizinerin Lülüwald einbläute, das das keinen guten Eindruck macht verließ er das Krankenhaus nach 4 Tagen).

     

    Meine Kollegin Julia und Ich haben alle 6 Verhandlungstage beobachtet. Nicht in einer einzigen Berichterstattung wurde das wahre Gesicht des H. Nowak hinter der Opferfassade versteckt worden. Nur die TAZ hat darüber berichtet (lt. Verhandl. Am 08.07.08).

    Ehemalige Schüler hatten sich auf Recherchen der TAZ hin gemeldet. Sie erzählten, dass Bruno N. in seiner Tätigkeit als Schulleiter farbige Schüler, Nigger nannte. Einer dieser Schüler war am 08.07.08 ebenfalls in der Verhandlung. Mir gegenüber hat er erklärte, dass einer der perfiden Schul-Strafen des Bruno Nowak war, der ganzen Klasse Hitzefrei zu geben und die Farbigen (er nannte sie Nigger) in die Raumecke zu stellen.

     

    Dafür das Bruno N. nach wir Tagen aus dem Krankenhaus kam und nach weiteren 14 Tagen gesund war, haben Serkan und Lukas mit 12 bzw. 9 Jahren eine absolut unverhältnismäßige Haftstrafe bekommen.

  • L
    Lazar

    Da hat die "deutsche" Justiz aber mal hart drauf gehauen.

     

    Traurigerweise hat man in München nun einmal mehr den Beweis erbracht, dass auch Justizia manchmal eben doch nicht so blind ist, wie sie es gerechterweise sein sollte.

  • B
    Beobachter

    Was hat ein ehemaliger Schüler, der sich plötzlich, zu Ende des Prozesses an eine rassistische Aussage des Ex-Rektors erinnern will, denn für eine Glaubwürdigkeit?

     

    Man verkehrt in diesem Artikel mal wieder ganz klar Opfer und Täter, denn was eindeutig bekannt ist sind die rassistischen Äußerungen, eines der Täter ("Deutsches Schwein", "Scheiß Deutscher", "Ich mache einen Deutschen kalt!")

     

    Aber nicht der rassistisch beleidigte und im übrigen auch bespuckte Lehrer hat zugeschlagen, sondern die "Opfer der Gesellschaft", die ganz offensichtlich, den ganzen Abend schon Streit suchten...

  • T
    ThLambracht

    Es ist etwas eigenartig,dass hier nicht diskutiert wird, dafür aber bei allen Online-Ausgaben der großen Tageszeitungen.

    Ich halte den Duktus des Berichts für mindestens zweifelhaft, da er versucht, dem Opfer eine Teilschuld zuzuschieben. Man hätte zumindest am Tag danach den Bericht neu formulieren können.

  • S
    Sabina

    Das Urteil ist gesprochen. Was mich ärgert ist die Tatsache, das Migranten die in Deutschland aufgewachsen sind, bei Straffälligkeit einfach abgeschoben werden können. Die Frage die sich mir dann stellt ist, wohin werden die strafälligen, brutalen Schläger mit deutschen Wurzeln abgeschoben?

     

    Ich glaube einfach nicht, dass das eine abschreckende Wirkung hat. Es muss wirklich mehr in die Erziehung von jungen Menschen investiert werden, ganz besonders in den Bereich Empathie und Soziales Verhalten.

  • M
    Markus

    Auch wenn die taz von vorsichtig und differenziert spricht, "Burschen" ist eine Verniedlichung welche die Tat als Streich erscheinen laesst. Was wuerde denn ausserdem ein milderes Urteil bringen? Hier gehoert doch eigentlich eine Debatte ueber das Strafsystem an sich hin... Ob nun nach 5 oder 12 Jahren Knast - wer glaubt denn daran, dass sich Intensivtaeter in gefaengnissen laeutern?

    Weiterhin wo bleibt hier die Diskussion ueber die angedachte Abschiebung? Soll sich die Tuerkei bzw. Grichenland um ein Deutsches Problem kuemmern?

     

    Liebe taz, Euch ist schon klar, dass der Text nicht neutral verfasst ist und von vorsichtig ueberhaupt garnicht die rede sein kann - nur noch mal als Verdeutlichung - der Versuch der Legitimation einer Aussage durch das Anfuehren eines pseudo Titels - "international gebuchter Pianist" - macht stark deutlich wie verbissen die Suche nach einer gewissen Umdeutung bzw. auch Entschuldigung des Geschehenen ist.

     

    Gruesse aus Kanada

    markus

  • TR
    TOBIAS RÜGER

    Hoppla, taz, was ist das für eine komische Zote, die Ihr da über den Rentner streut. Irgendwie scheint Ihr Sympathie für den Mordversuch zu haben, hört sich an wie ein leises Plädoyer für die Todesstrafe.

  • A
    Andreas

    Ob man einen EU-Bürger wohl so leicht in sein Heimatland abschieben kann? Eine strafrechtliche Verurteilung alleine sollte dafür nicht ausreichen.

     

    Aber im beginnenden bayrischen Wahlkampf wird die Ankündigung der Ausweisung sicher gerne gesehen.

  • M
    mawa

    Selbst wenn sowas wie 'Ihr seid das Volk das hier Probleme macht' (was ist in dieser Aussage problematisch?) gefallen wäre, hat das keine Relevanz. Weder dies und schon gar nicht der Hinweis auf das Rauchverbot darf in irgendeiner Weise für die Täter verwendet werden. Die beiden sollten ihre Strafe in ihrem Heimatland absitzen, das wäre eine Abschreckung. Was ich mich auch die ganze Zeit frage ist was wohl ohne die Kameraüberwachung passiert wäre? Ich denke, man hätte die Täter gar nicht gefunden und ich will gar nicht wissen wie viele weiter Menschen zu Schaden gekommen wären bis die beiden erwischt worden wären - Also bitte mehr Kameraüberwachung!

  • S
    Sirob

    Gelobt sei die freie Beweiswürdigung; ob das Urteil ohne Wahlkampf, Medien und laufender Überwachungskameras anders ausgefallen wäre?

     

    Anmaßend wäre es zu behaupten, dass solch ausserrechtlichen Wertungen die Entscheidung eines deutschen Gerichts beeinflussen könnten. Gleichwohl komm ich von dem Gedanken nicht los! 12 Jahre für diese Geschichte? Für einen vollendeten Totschlag, der zwar kein Mord ist, aber immerhin einen Menschen das Leben gekostet hat, gibts im Durchschnitt 5-8 Jahre!

     

    Warum der Versuch gleich einer Vollendung bestraft wird mit Ausnahme einer fakultativen Strafmilderung, habe ich schon im Studium nicht wirklich verstanden.

    Halte das Urteil trotz wahrhaft verwerflichen Tat, für etwas überspannt - Halte auch eine Milderung durch Revisionsinstanz für nicht ausgeschlossen!

  • F
    Florian

    Selbst wenn es von Seiten des Opfers verbale Beschimpfungen gegeben haben sollte, ist das Verhalten der Täter durch nichts zu entschuldigen. Die Würde des Menschen ist unantastbar, selbst wenn er Jugendliche auffordert das Rauchen in der U-Bahn einzustellen. Dies sollte auch die taz wahrnehmen und nicht krampfhaft nach Entschuldigungen für die Täter suchen.

  • E
    elbeo

    Hieß es im ersten Artikel der taz noch, das Gericht prüfe Vorwürfe gegen N., heißt es jetzt, der Beweisantrag in letzter Minute beruhe auf dem taz-Artikel - was war denn nun zuerst da, die Prüfung durch das Gericht oder der Artikel?

    War der erste Artikel nur peinlich, ist der zweite nunr noch erbärmlich borniert. Man merkt die Absicht und man ist verstimmt.

  • SS
    Stefan S.

    Was wäre denn an dem Spruch "Ihr seid das Volk, das hier Probleme macht." so schlimm? Zumal es als Erwiederung auf "Scheiss Deutscher" kam. Ich meine selbst wenn er das gesagt hat ist es doch einfach nur eine Antwort auf die Beleidigung vorher.

  • K
    kelves

    Nicht auf meinem Mist gewachsen aber treffend:

     

    Neben dem Urteil (was absolut angemessen ist) wr die Krönung des Tage heute der Heulartikel von Max Hägler, der aufgrund der Lästereien über seinen Hetzartikel die “Pressefreiheit” in Gefahr sah (kein Witz).

     

    Mal abgesehen, dass sein gestriger Artikel rein fachlich unter aller Kanone war, weil es nur um Suggestives ging und dem Bruno Soundso praktisch nichts außer uralten Schmähreden einiger Ex-Schüler angehängt werden konnte (und auch das nur sehr andeutungsweise), so ist ja nun gerade die TAZ die Speerspitze in Sachen Selbstzensur und ideologisch-selektiver Berichterstattung.

     

    Man kann wirklich einen Lachkrampf kriegen, wenn ausgerechnet die taz und die ARD die mangelnde Presefreiheit in Ländern wie China etc. beklagen - betreiben sie doch selbst die erbärmlichste Art der Pressezensur - die Selbstzensur nämlich.

     

    Max Hägler, bitte tun Sie der Welt einen Gefallen: schulen Sie um. Werden Sie Bioladenbesitzer, oder bieten Sie Töpferkurse in der Toskana an. Aber verschonen Sie uns mit Zeugenaussagen wie die Ihres “international gebuchten Pianisten” und ihren Schwadronierereien über Pressefreiheit. Freiheit geht Ihnen nämlich in Wirklichkeit sonstwo vorbei. Wer meint, ein (vermeintlich) konservativer Mensch könne mit “mehr Recht” totgeschlagen werden als ein linker, der braucht das Wort “Recht” überhaupt nicht erst in den Mund zu nehmen.

     

    Im Grunde sind Sie doch nur eingeschnappt, weil Sie höchstpersönlich in die Geschichte eingehen wollten und vor Urteilsverkündung mit Präsentation dieses “international gebuchten Pianisten”, der irgendwelches sehr krudes Zeug von Blasmusik, einem “Neger”, der in der Ecke stehen sollte, um die Akkustik zu verbessern und ähnliches LSD-Zeug einen spektakulären Prozess noch in letzer Sekunde umzubiegen. Das ist Ihnen - dank eines blitzgescheiten Staatsanwaltes und Richters - nicht gelungen.

     

    Sie wollten den großen Durchbruch schaffen und von den 30 Cent Zeilengeld bei der TAZ weg zur Süddeutschen gelobt werden mit solch einem Coup, stimmt’s? Tut mir auch wahnsinnig leid für Sie, aber tun Sie mir einen Gefallen: verschonen Sie uns mit Ihrem Geheule über Pressefreiheit. Damit haben SIE nun wirklich ÜBERHAUPT nichts am Hut.

  • BH
    Benjamin Hickethier

    Die deutsche Gesellschaft bestraft für 20 Jahre misslungene Integrationsleistung nicht sich selbst, sondern einen in Deutschland geborenen, hier sozialisierten Täter durch Abschiebung?

  • BK
    Beate Kerstin

    Ihren Kommentar hier eingebenDie Anmerkung der Redaktion macht die Sache auch nicht besser.

    Es ist geradezu empörend, wie hier von seiten dieses linksextremistischen Schreiberlings versucht wird, dem Opfer eine Teilschuld nachzuweisen.

    Das Ganze hier erinnert mich an den Fall Salih in Köln/Kalk.

    Salih (17) hatte zusammen mit einem Kumpel versucht, Kevin (17) und Michael (20, Namen geändert) zu berauben. Michael zog in der Bedrohungslage, in der er bereits abgedrängt in der Ecke stand, ein Klappmesser. Und stach zu. Direkt ins Herz, Salih starb kurze Zeit später.

    Bei indymedia las sich das Ganze dann so:

    http://www1.de.indymedia.org/2008/01/206358.shtml?print=on

     

    Hartwig Pruske sowie Max Hägler, sorgen mit ihrer tendenziösen Berichterstattung dafür, das die Opfer zusätzlich verhöhnt werden.Ich könnte ausspucken vor beiden "Genossen"! Ekelhaft!!

  • P
    Protoplasma

    Pech für die beiden, dass alles so gut auf Video aufgezeichnet wurde – sonst hätte sich für die Zwei gewiss die Möglichkeit ergeben den Tathergang mehr zu ihren Gunsten darzustellen. Deshalb ist die Strafe auch nicht drakonisch oder gar ausländerfeindlich. Einen Rentner von hinten zu zweit anzugreifen und fast tot zu prügeln … hallo? Das ist der Abschaum der Gesellschaft der auf Video in Aktion gezeigt wird und dieser Abschaum wird jetzt von der Gesellschaft ausgeschlossen. Ich habe einige Türken im Freundeskreis – die haben noch ganz andere Ideen, was man mit den beiden Gestörten machen sollte.

  • KW
    Kai Wohlers

    Das wohl einzig richtige Urteil.

    Erschreckend mit welch billigen Mitteln die Verteidigung versuchte, dem Opfer eine Mitschuld zu geben.

  • D
    der_rex

    Na, da hat ja glüxlicherweise die Hetzkampagne gegen das Opfer nichts gebracht.

    Hervorragendes Urteil!

    Wie hätte der Mann sich auch erdreisten können, die beiden Herrschaften, nachdem sie ihn bespuckt und beschimpft hatten, noch mal anzusprechen.

    Und eine kontroverse Vergangenheit hat der Mann. Unglaublich.

    Dieser Artikel ist meiner bescheidenen Meinung nach so tragisch, fürchterlich hanebüchen dumm und einseitig, ich kann gar nicht so viel fressen...

    Wirklich ganz, ganz nah am SPIEGELBILD.

    Das diese Migranten auf wehrlose, am Boden liegende einschlagen und eintreten und neuerdings auch einstechen ist der wirkliche, berichtenswerte Skandal.

    Und da ist es völlig wurscht, was Mann vorher zu ihnen gesagt oder nicht gesagt hat.

    So ein dummer, dummer, abgrundtief dummer Artikel.

    Vielleicht sollte Herr Hägler lieber für ne Schülerzeitung in der Provinz tippen?!?!?

    :)

  • EG
    eric gebhardt

    ich finde es abscheulich, dass nach der grausamen tat nun in der biografie des opfers nach irgendwelchen negativen oder rechtslastigen "sünden" herumgestochert wird. es geht einzig und allein um die tat, egal welche politische einstellung das opfer hat.

    ein weiterer grund, von einem erneutem taz abo abzusehen.

  • D
    Deutschländer

    Gerechte Strafe für eine abscheuliche Tat.

     

    Ich wünsche nur, dass die Richter genau so hart urteilen würden wenn Neonazis andere Menschen halb zu Tode prügeln,

    statt sie mit 2-monatigen Bewährungsstrafen zu belohnen, oder sie wegen "mangelnder Beweisen" laufen zu lassen.

  • GR
    Gerhard Reinhard

    Ihren Kommentar hier eingeben

    Wer alle Bremsen versagen.

    Wer sich über das Urteil, die grausame Tat, das unser Mitleid verdienende Opfer, oder die Täter äussert sollte immer Bedenken: Alle Beteiligte sowohl das Opfer, aber auch besonders die Täter, sind in dieser unserer deutschen Gesellschaft erzogen, sowie gebildet worden und aufgewachsen. Denkt mal darüber bitte mehr in Zukunft nach: Nicht die deutschen Automobile verursachen doch im Ausland die Unfälle, sondern das Versagen Ihrer jeweiligen Fahrer und Halter.

  • A
    AntiD

    Ein völlig überzogenes Urteil. 3-5 Jahre hätten genügt und wären auch angemessen gewesen. Es handelt sich doch fast noch um Kinder! Die Zukunft dieser jungen Menschen wird durch solch ein Skandalurteil völlig verbaut. Der Lehrer hat doch sein Leben schon gelebt, aber diese Jugendlichen haben ihr Leben noch vor sich!

  • T
    Telfer

    Und der ehemalige Schüler, der das bestätigen kann, ist nicht zufällig mit den Angeklagten, bzw. jetzt auch Verurteilten verwandt oder bekannt ?

  • B
    Bernhard

    Ein sehr gutes Urteil, das Zeichen setzen wird. Hoffentlich hat es Bestand!

  • N
    Nordlicht

    Das ist ein sehr erfreulicher Richterspruch. Hoffentlich klappt es mit einer zügigen Ausweisung nach der Haft.

  • ML
    Michael Leyer

    Das ist ja mal wieder typisch Taz!

  • S
    Sebastian

    Das Urteil halte ich für angemessen, genug Zeit zum Grübeln. Die Haftstrafe des 17-Jährigen ist ja noch recht milde ausgefallen, allerdings hat er ja auf dem Video kaum was gemacht.

     

    Das Ende ist aber schon die Höhe. Die brutalen Täter zu ach-so-armen-und-diskriminierten Opfern von Rassismus und fehlgeschlagener Integration zu machen, ist lächerlich und ablenkend.Als ob die Schläger wussten, dass er überhaupt Lehrer war, geschweige denn, dass er rassistische Äußerungen getätigt haben soll.

     

    Abschieben ist wahrscheinlich nicht verkehrt, wer will die Beiden denn nach der Gefängniszeit noch einstellen. Am besten wo anders einen Neuanfang wagen.

  • PR
    Peter R.

    Das Strafmaß ist aus meiner Sicht vollkommen in Ordnung und berücksichtigt in meinen Augen die Schwere und die Umstände der Tat, soweit sie öffentlich geworden sind. Es wird hier im Laufe des Tages sicherlich viele Kommentare mit Bezug auf den Migrationshintergrund der Täter geben. Deshalb betone ich schon jetzt, dass ich das Strafmaß uabhängig von der Herkunft der Täter(-familien) für angemessen halte und auch für deutsche Täter als angemessen empfinden würde. Wie sagte ein Bekannter einmal? "Ich habe nichts gegen Ausländer, aber ich habe was gegen asoziales und kriminelles Verhalten - egal, wer der Täter ist..." Dem würde ich mich anschließen wollen.

  • P
    Phädra

    Die Argumentation der Verteidigung ist einfach haarsträubend. Selbst wenn das Opfer sich in rassistischer Weise geäußert hätte, wäre das Verhalten der Täter niemals zu rechtfertigen. Mal abgesehen davon, dass es die TÄTER waren, die rassistische Äußerungen von sich gegeben haben ("Scheiß-Deutscher")...Wenn der Verteidiger der Ansicht ist, der "Rassismus" des Opfers sei strafmildernd zu bewerten, ist dann im Umkehrschluß der "Rassismus" der Täter strafverschärfend zu bewerten?

     

    Im übrigen gleicht die Strategie der Verteidiger jener, die oft in Vergewaltigungsfällen angewandt wird: Da wird nicht auf die Schuld der Täter abgehoben, sondern die Glaubwürdigkeit des Opfers in Zweifel gezogen: "Hat die Frau den Mann nicht provoziert? Hatte sie nicht einen Minirock an? etc., etc...."

    Zum K...das Ganze...

  • PS
    Peter Schneider

    Der Beurteilung der Staatsanwaltschaft ist vollkommen beizupflichten. Welche "Äußerung" auch immer gefallen sein mag, sie mindert nicht die Schuld. Auch spielt seine Zeit als Direktor hier keine, nicht die geringste Rolle.

  • E
    Eisvogel

    Und wenn er Rassist ist - dann steht der Täter ihm ja wohl in nichts nach, siehe dessen Bemerkung.

     

    Die Strafe geht in Ordnung.

  • UR
    Udo Radert

    So makaber es vielleicht auch klingt, so wahr ist es aber doch leider auch:

     

    In einer Hinsicht hatte das Opfer immerhin noch großes Glück, nämlich darin, dass der Fall in Bayern verhandelt wurde und nicht beispielsweise in Bremen oder gar Berlin.

     

    Iss leider so...

  • PS
    p. scholz

    Das war nicht anders zu erwarten nach dieser Art der Beurteilung müssten in Osten Deutschlands vermutlich 10 % der So genannten Jungendlichen im Gefängnis sein aber das ist komischerweise nicht so dass sollte einem viel mehr sorge machen wir die Deutsche Justiz auf dem Rechtem Auge Sieht.

  • B
    B.F.

    Lächerlicher Versuch der Verteidigung! Schade nur das die beiden jungen Herren dem Steuerzahler auf der Tasche liegen während sie ihre Strafe absitzen. Ärgerlich!

  • TA
    Terry Amos

    Recht so! Wie man außerdem sieht ist diese schwachsinnige Debatte über eine Verschärfung des Strafrechts unnötig. Zwölf und achteinhalb Jahre sprechen ja wohl eine deutliche Sprache.

    Diese schmierigen Winkelzüge der Advokaten der beklagten sind peinlich und widerwärtig.

    Ach ja, und wenn Deutsche andere übelst verhauen dann kann man nur hoffen, dass die Gerichte ebenso wie hier bestimmt und eindeutig entscheiden.

  • DX
    Data X

    pffff... und wenn der ihre Mutter beleidigt hätte, wäre das kein Grund gewesen ihn anzugreifen! Ausländer hin, Ausländer her, wer Drogen nehmen will muss sich auch beherrschen können.

  • V
    Voltaire

    "Ihr seid das Volk, das hier Probleme macht." =

    Rassistische Äußerung???

     

    Ein ehemaliger Schüler könne MÖGLICHERWEISE bestätigen, dass der pensionierte Lehrer auch in der Schule eine rassistische Äußerung gemacht habe, sagte Verteidiger Gallus.

     

    Dass nenne ich doch mal eine glasklare Beweisführung, Chapeau! Herr Gallus, würde in Berufung gehen, schließlich ist Freisspruch beider Mandanten angebracht...

  • G
    gerd

    Ein Bravo dem Gericht! Ein abschreckendes Beispiel für Nachahmer und jugendliche Gewalttäter, man kann nur hoffen dass nach Verbüssung auch eine Abschiebung erfolgt. Die Strafe ist m.E. nicht hoch, eine vorzeitige Entlassung sollte nicht erfolgen. Die -durchsichtige und perfide- Taktik der Verteidiger ging nicht auf.

  • D
    defranzi

    Das Urteil ist an sich gerechtfertigt, aber im Kontext mit anderen Urteilen, gerade hier im Osten, wird mir übel.

    Wenn Punks, Obdachlose oder Ausländer von "aufrechten" deutschen Jugendlichen umgebracht werden, hat das zumeist weniger harte Strafen zur Folge.

    Dieses zweierlei Maß in der deutschen Justiz widert mich einfach nur an.

  • MM
    Mann mann mann...

    An alle die der TAZ eine Tatrelativierung unterstellen möchten: Offensichtlich wissen viele garnicht mehr, wie objektive Berichterstattung, die eben alle bekannten Aspekte und Fakten berücksichtigt, aussieht. Jeder der genau hinsieht, wird merken, dass hier mit keinem einzigen Wort eine Bewertung oder gar eine Relativierung der Tat vermittelt wird.

    Wer hier nach dem gewohnten "Rumgehacke" auf den Tätern sucht, wie es leider üblicherweise in den nur allzu subjektiven Berichterstattungen der meisten Zeitungen der Fall ist, wird dies lange tun. Sehr viel nüchterner kann man einen Fall nicht beschreiben. In diesem Sinne: weiter so liebe TAZ-Redaktion!

  • D
    Dingsbums

    Die Urteile sind m. E. der Schwere und Abscheulichkeit der Tat durchaus angemessen und gewichten wohl auch die vielen, aber fehlgeschlagenen Versuche, die beiden Intensivstraftäter in der Vergangenheit von einer kriminellen Dauerkarriere abzuhalten. Ein ähnlich konsequentes Verhalten eines Gerichts wünschte man sich aber auch gegenüber jungen deutschen Intensivtätern, zumal wenn Ausländer die Opfer sind. Bleibt noch die Frage, wer - außer wieder einmal dem Steuerzahler (?) - die vielen Anwälte in dem Münchener Verfahren bezahlt. Und wer zahlt die Kosten des angekündigten Revisionsverfahrens? Oder auch: Wieso wurde kürzlich dem Frankfurter Kindermörder die Anrufung des EuGH ermöglicht?

  • SS
    Svetozar Schnuckelberger

    Hätte man nicht auch Beweis darüber erheben müssen, ober der alte Mann in seiner Jugend vielleicht im "Jungvolk" oder gar in der "Hitlerjugend" (von den Jahren her könnte das hingehen!) und die Tat deshalb eine echte Widerstandshandlung war? Die Tat wäre dann doch voll gerechtfertigt, und die beiden wären sogar noch edlere Helden als der Hitler-Attentäter von Mme Tusseaud's!

  • E
    El-Barto

    Diese zwei jungen Menschen werden jetzt viele ihrer besten Jahre hinter Gittern verbringen. Drakonische Strafen haben Täter noch nie von Straftaten abgehalten (siehe Strafsystem in den USA). Die beiden Jungs sind "versaut" fürs ganze Leben, wenn sie aus dem Knast kommen.

  • S
    Shrike

    @AntiD:

     

    Der Kommentar ist nicht ernst gemeint,

    nehme ich an ?

     

    @Gerhard Reinhard:

     

    Eigentlich stimmt das schon, jedoch ist es immer schwer, "die Gesellschaft" konkret verantwortlich zu machen, wenn Leute auf die schiefe Bahn geraten.

     

    Was soll man denn tun, um so etwas zuverlässig zu verhindern ?

    Leicht ist das nicht, zumal auch in anderen Gesellschaften solche Taten passieren.

     

    Verglichen mit der aktuellen Situation in England haben wir es sogar noch recht "gut" getroffen, dort eskalieren die Messer-Attacken Jugendlicher gegenwärtig.

     

    Ja, die Gesellschaft muss gerechter werden und entgleisende Individuen auffangen.

     

    Aber dennoch hat der Einzelne eine Eigenverantwortung, ohne kann keine Gesellschaft (zwangsläufog bestehend aus Individuen) funktionieren.

  • J
    Jared

    Vor einem friesischen Gericht in Hamburg oder Bremen wären die beiden Täter mit einem dreimonatigen Segeltörn in die Ägäis davongekommen. Mit der Auflage, als bessere Menschen zurückzukommen.

    Endlich mal kein weltfremdes Urteil, daß den Täter über das Opfer stellt.

  • C
    chw

    Auch ich halte das Urteil für gerechtfertigt und sehe es nicht nur als Exempel.

    Für eine solche Brutalität gibt es keine Entschuldigung, zumal es ja auch nicht die erste Tat der Beschuldigten war.

    Evtl Äußerungen des Opfers und seine bekannt gewordenen Einstellungen machen diesen Menschen zwar wahrlich nicht sympathisch, aber das rechtfertigt noch lange nicht ein solches Vorgehen, eine solche menschenverachtende Gewalt.

    Ansonsten schließe ich mich einigen Vorkommentatoren an: Nötig wäre eine solche Urteilsfindung auf jeden Fall auch bei zuschlagenden Faschos.

    Das passiert hier leider viel zu selten. Das ist ein Skandal!

  • Z
    zweifler

    mir kommt das urteil rechtlich angreifbar vor. nachdem ich das schreckliche video gesehen habe, wäre ich von gefährlicher körperverletzung ausgegangen, nicht von tötungsvorsatz. gerade wegen der bekannten hemmschwelle, die menschen vor tötungen zurückschrecken lässt. heimtücke erscheint mir angesichts der vorangegangenen auseinandersetzung mit dem opfer geradezu konstruiert.

     

    leider wirken auch die zitierten sprüche des richters (wegen therapieresistenz und "kaltschnäuzigkeit" kein jugendstrafrecht etc.) so, als sei es ihm darum gegangen, vor den augen der öffentlichkeit ein exempel zu statuieren. bin jedenfalls gespannt auf die schriftliche begründung des urteils (finde bislang online nicht einmal eine pressemitteilung des lg münchen).

  • 1
    100WorteReporter.de

    Hohe Strafe, stimmt! Aber was wollen wir denn? Jeder sollte -zumindestens in dem Alter- wissen was er tut, auch die Beiden. Da wir nun einmal in einem Rechtstaat leben, wird man halt eingesperrt, wenn man jemanden fast totprügelt und gefasst wird. Das darf auch ruhig so bleiben.

    www.100WorteReporter.de hat heute auch einen Bezug zu diesem Artikel.

    Viel Spaß beim stöbern!

  • M
    max

    Was wollte Ihr zuständiger Redaktor eigentlich mit der "Zeugenbefragung" an der ehemaligen Schule des Opfers erreichen? Waren Schüler unter den Tatzeugen? Waren die Täter an der Schule des Opfers? Verraten Sie uns doch, welchen Zusammenhang es zwischen der ehemaligen Tätigkeit des Opfers und der angeklagten Tat gibt. Oder haben Sie ganz einfach versucht, das Opfer in die Nazi-Schandecke zu stellen? Ein Marschmusikliebhaber soll er sein, dem muss man ja gezwungenermassen auf die Glocke hauen, nicht wahr? Vielleicht überdenken Sie einmal Ihre Art der Berichterstattung.

  • AW
    Anton Wörmeyer

    Was soll mir dieser Artikel sagen ???

     

    Klingt böse nach Tatrelativierung, es tut mir weh solche Worte aus erwachsener Feder zu lesen - also doch selbst schuld der Rektor. Richtig, so einer hat ordentlich was auf die Fresse verdient - gut gemacht von den "Burschen" - hier wurde mit "milieutypischen" Argumenten dem Rektor die Meinung aufgezeigt. Schade das den "Burschen" leider das Gefängnis droht - ein Antiagressionstraining würde hier doch reichen, oder nicht ???

  • MP
    Marco Peschko

    Show Prozess für den Mob # Teil 1

     

    Waren die die Verletzungen von H.Nowak wirklich so schlimm. Die Verletzungen mussten durch die bonierte Gutachterin Lülüwald erst entsprechend aufgebauscht werden. Sonst wäre auch eine Verurteilung w. Mordversuch nicht möglich gewesen.

     

    Wäre das Gericht bei den Tatsachen geblieben, dass H. Nowak nur leicht verletzt wurde, er selbst wollte bereits nach 3 Stunden Behandlung nach Hause. (Als Ihm die Gerichtsmedizinerin Lülüwald einbläute, das das keinen guten Eindruck macht verließ er das Krankenhaus nach 4 Tagen).

     

    Meine Kollegin Julia und Ich haben alle 6 Verhandlungstage beobachtet. Nicht in einer einzigen Berichterstattung wurde das wahre Gesicht des H. Nowak hinter der Opferfassade versteckt worden. Nur die TAZ hat darüber berichtet (lt. Verhandl. Am 08.07.08).

    Ehemalige Schüler hatten sich auf Recherchen der TAZ hin gemeldet. Sie erzählten, dass Bruno N. in seiner Tätigkeit als Schulleiter farbige Schüler, Nigger nannte. Einer dieser Schüler war am 08.07.08 ebenfalls in der Verhandlung. Mir gegenüber hat er erklärte, dass einer der perfiden Schul-Strafen des Bruno Nowak war, der ganzen Klasse Hitzefrei zu geben und die Farbigen (er nannte sie Nigger) in die Raumecke zu stellen.

     

    Dafür das Bruno N. nach wir Tagen aus dem Krankenhaus kam und nach weiteren 14 Tagen gesund war, haben Serkan und Lukas mit 12 bzw. 9 Jahren eine absolut unverhältnismäßige Haftstrafe bekommen.

  • L
    Lazar

    Da hat die "deutsche" Justiz aber mal hart drauf gehauen.

     

    Traurigerweise hat man in München nun einmal mehr den Beweis erbracht, dass auch Justizia manchmal eben doch nicht so blind ist, wie sie es gerechterweise sein sollte.

  • B
    Beobachter

    Was hat ein ehemaliger Schüler, der sich plötzlich, zu Ende des Prozesses an eine rassistische Aussage des Ex-Rektors erinnern will, denn für eine Glaubwürdigkeit?

     

    Man verkehrt in diesem Artikel mal wieder ganz klar Opfer und Täter, denn was eindeutig bekannt ist sind die rassistischen Äußerungen, eines der Täter ("Deutsches Schwein", "Scheiß Deutscher", "Ich mache einen Deutschen kalt!")

     

    Aber nicht der rassistisch beleidigte und im übrigen auch bespuckte Lehrer hat zugeschlagen, sondern die "Opfer der Gesellschaft", die ganz offensichtlich, den ganzen Abend schon Streit suchten...

  • T
    ThLambracht

    Es ist etwas eigenartig,dass hier nicht diskutiert wird, dafür aber bei allen Online-Ausgaben der großen Tageszeitungen.

    Ich halte den Duktus des Berichts für mindestens zweifelhaft, da er versucht, dem Opfer eine Teilschuld zuzuschieben. Man hätte zumindest am Tag danach den Bericht neu formulieren können.

  • S
    Sabina

    Das Urteil ist gesprochen. Was mich ärgert ist die Tatsache, das Migranten die in Deutschland aufgewachsen sind, bei Straffälligkeit einfach abgeschoben werden können. Die Frage die sich mir dann stellt ist, wohin werden die strafälligen, brutalen Schläger mit deutschen Wurzeln abgeschoben?

     

    Ich glaube einfach nicht, dass das eine abschreckende Wirkung hat. Es muss wirklich mehr in die Erziehung von jungen Menschen investiert werden, ganz besonders in den Bereich Empathie und Soziales Verhalten.

  • M
    Markus

    Auch wenn die taz von vorsichtig und differenziert spricht, "Burschen" ist eine Verniedlichung welche die Tat als Streich erscheinen laesst. Was wuerde denn ausserdem ein milderes Urteil bringen? Hier gehoert doch eigentlich eine Debatte ueber das Strafsystem an sich hin... Ob nun nach 5 oder 12 Jahren Knast - wer glaubt denn daran, dass sich Intensivtaeter in gefaengnissen laeutern?

    Weiterhin wo bleibt hier die Diskussion ueber die angedachte Abschiebung? Soll sich die Tuerkei bzw. Grichenland um ein Deutsches Problem kuemmern?

     

    Liebe taz, Euch ist schon klar, dass der Text nicht neutral verfasst ist und von vorsichtig ueberhaupt garnicht die rede sein kann - nur noch mal als Verdeutlichung - der Versuch der Legitimation einer Aussage durch das Anfuehren eines pseudo Titels - "international gebuchter Pianist" - macht stark deutlich wie verbissen die Suche nach einer gewissen Umdeutung bzw. auch Entschuldigung des Geschehenen ist.

     

    Gruesse aus Kanada

    markus

  • TR
    TOBIAS RÜGER

    Hoppla, taz, was ist das für eine komische Zote, die Ihr da über den Rentner streut. Irgendwie scheint Ihr Sympathie für den Mordversuch zu haben, hört sich an wie ein leises Plädoyer für die Todesstrafe.

  • A
    Andreas

    Ob man einen EU-Bürger wohl so leicht in sein Heimatland abschieben kann? Eine strafrechtliche Verurteilung alleine sollte dafür nicht ausreichen.

     

    Aber im beginnenden bayrischen Wahlkampf wird die Ankündigung der Ausweisung sicher gerne gesehen.

  • M
    mawa

    Selbst wenn sowas wie 'Ihr seid das Volk das hier Probleme macht' (was ist in dieser Aussage problematisch?) gefallen wäre, hat das keine Relevanz. Weder dies und schon gar nicht der Hinweis auf das Rauchverbot darf in irgendeiner Weise für die Täter verwendet werden. Die beiden sollten ihre Strafe in ihrem Heimatland absitzen, das wäre eine Abschreckung. Was ich mich auch die ganze Zeit frage ist was wohl ohne die Kameraüberwachung passiert wäre? Ich denke, man hätte die Täter gar nicht gefunden und ich will gar nicht wissen wie viele weiter Menschen zu Schaden gekommen wären bis die beiden erwischt worden wären - Also bitte mehr Kameraüberwachung!

  • S
    Sirob

    Gelobt sei die freie Beweiswürdigung; ob das Urteil ohne Wahlkampf, Medien und laufender Überwachungskameras anders ausgefallen wäre?

     

    Anmaßend wäre es zu behaupten, dass solch ausserrechtlichen Wertungen die Entscheidung eines deutschen Gerichts beeinflussen könnten. Gleichwohl komm ich von dem Gedanken nicht los! 12 Jahre für diese Geschichte? Für einen vollendeten Totschlag, der zwar kein Mord ist, aber immerhin einen Menschen das Leben gekostet hat, gibts im Durchschnitt 5-8 Jahre!

     

    Warum der Versuch gleich einer Vollendung bestraft wird mit Ausnahme einer fakultativen Strafmilderung, habe ich schon im Studium nicht wirklich verstanden.

    Halte das Urteil trotz wahrhaft verwerflichen Tat, für etwas überspannt - Halte auch eine Milderung durch Revisionsinstanz für nicht ausgeschlossen!

  • F
    Florian

    Selbst wenn es von Seiten des Opfers verbale Beschimpfungen gegeben haben sollte, ist das Verhalten der Täter durch nichts zu entschuldigen. Die Würde des Menschen ist unantastbar, selbst wenn er Jugendliche auffordert das Rauchen in der U-Bahn einzustellen. Dies sollte auch die taz wahrnehmen und nicht krampfhaft nach Entschuldigungen für die Täter suchen.

  • E
    elbeo

    Hieß es im ersten Artikel der taz noch, das Gericht prüfe Vorwürfe gegen N., heißt es jetzt, der Beweisantrag in letzter Minute beruhe auf dem taz-Artikel - was war denn nun zuerst da, die Prüfung durch das Gericht oder der Artikel?

    War der erste Artikel nur peinlich, ist der zweite nunr noch erbärmlich borniert. Man merkt die Absicht und man ist verstimmt.

  • SS
    Stefan S.

    Was wäre denn an dem Spruch "Ihr seid das Volk, das hier Probleme macht." so schlimm? Zumal es als Erwiederung auf "Scheiss Deutscher" kam. Ich meine selbst wenn er das gesagt hat ist es doch einfach nur eine Antwort auf die Beleidigung vorher.

  • K
    kelves

    Nicht auf meinem Mist gewachsen aber treffend:

     

    Neben dem Urteil (was absolut angemessen ist) wr die Krönung des Tage heute der Heulartikel von Max Hägler, der aufgrund der Lästereien über seinen Hetzartikel die “Pressefreiheit” in Gefahr sah (kein Witz).

     

    Mal abgesehen, dass sein gestriger Artikel rein fachlich unter aller Kanone war, weil es nur um Suggestives ging und dem Bruno Soundso praktisch nichts außer uralten Schmähreden einiger Ex-Schüler angehängt werden konnte (und auch das nur sehr andeutungsweise), so ist ja nun gerade die TAZ die Speerspitze in Sachen Selbstzensur und ideologisch-selektiver Berichterstattung.

     

    Man kann wirklich einen Lachkrampf kriegen, wenn ausgerechnet die taz und die ARD die mangelnde Presefreiheit in Ländern wie China etc. beklagen - betreiben sie doch selbst die erbärmlichste Art der Pressezensur - die Selbstzensur nämlich.

     

    Max Hägler, bitte tun Sie der Welt einen Gefallen: schulen Sie um. Werden Sie Bioladenbesitzer, oder bieten Sie Töpferkurse in der Toskana an. Aber verschonen Sie uns mit Zeugenaussagen wie die Ihres “international gebuchten Pianisten” und ihren Schwadronierereien über Pressefreiheit. Freiheit geht Ihnen nämlich in Wirklichkeit sonstwo vorbei. Wer meint, ein (vermeintlich) konservativer Mensch könne mit “mehr Recht” totgeschlagen werden als ein linker, der braucht das Wort “Recht” überhaupt nicht erst in den Mund zu nehmen.

     

    Im Grunde sind Sie doch nur eingeschnappt, weil Sie höchstpersönlich in die Geschichte eingehen wollten und vor Urteilsverkündung mit Präsentation dieses “international gebuchten Pianisten”, der irgendwelches sehr krudes Zeug von Blasmusik, einem “Neger”, der in der Ecke stehen sollte, um die Akkustik zu verbessern und ähnliches LSD-Zeug einen spektakulären Prozess noch in letzer Sekunde umzubiegen. Das ist Ihnen - dank eines blitzgescheiten Staatsanwaltes und Richters - nicht gelungen.

     

    Sie wollten den großen Durchbruch schaffen und von den 30 Cent Zeilengeld bei der TAZ weg zur Süddeutschen gelobt werden mit solch einem Coup, stimmt’s? Tut mir auch wahnsinnig leid für Sie, aber tun Sie mir einen Gefallen: verschonen Sie uns mit Ihrem Geheule über Pressefreiheit. Damit haben SIE nun wirklich ÜBERHAUPT nichts am Hut.

  • BH
    Benjamin Hickethier

    Die deutsche Gesellschaft bestraft für 20 Jahre misslungene Integrationsleistung nicht sich selbst, sondern einen in Deutschland geborenen, hier sozialisierten Täter durch Abschiebung?

  • BK
    Beate Kerstin

    Ihren Kommentar hier eingebenDie Anmerkung der Redaktion macht die Sache auch nicht besser.

    Es ist geradezu empörend, wie hier von seiten dieses linksextremistischen Schreiberlings versucht wird, dem Opfer eine Teilschuld nachzuweisen.

    Das Ganze hier erinnert mich an den Fall Salih in Köln/Kalk.

    Salih (17) hatte zusammen mit einem Kumpel versucht, Kevin (17) und Michael (20, Namen geändert) zu berauben. Michael zog in der Bedrohungslage, in der er bereits abgedrängt in der Ecke stand, ein Klappmesser. Und stach zu. Direkt ins Herz, Salih starb kurze Zeit später.

    Bei indymedia las sich das Ganze dann so:

    http://www1.de.indymedia.org/2008/01/206358.shtml?print=on

     

    Hartwig Pruske sowie Max Hägler, sorgen mit ihrer tendenziösen Berichterstattung dafür, das die Opfer zusätzlich verhöhnt werden.Ich könnte ausspucken vor beiden "Genossen"! Ekelhaft!!

  • P
    Protoplasma

    Pech für die beiden, dass alles so gut auf Video aufgezeichnet wurde – sonst hätte sich für die Zwei gewiss die Möglichkeit ergeben den Tathergang mehr zu ihren Gunsten darzustellen. Deshalb ist die Strafe auch nicht drakonisch oder gar ausländerfeindlich. Einen Rentner von hinten zu zweit anzugreifen und fast tot zu prügeln … hallo? Das ist der Abschaum der Gesellschaft der auf Video in Aktion gezeigt wird und dieser Abschaum wird jetzt von der Gesellschaft ausgeschlossen. Ich habe einige Türken im Freundeskreis – die haben noch ganz andere Ideen, was man mit den beiden Gestörten machen sollte.

  • KW
    Kai Wohlers

    Das wohl einzig richtige Urteil.

    Erschreckend mit welch billigen Mitteln die Verteidigung versuchte, dem Opfer eine Mitschuld zu geben.

  • D
    der_rex

    Na, da hat ja glüxlicherweise die Hetzkampagne gegen das Opfer nichts gebracht.

    Hervorragendes Urteil!

    Wie hätte der Mann sich auch erdreisten können, die beiden Herrschaften, nachdem sie ihn bespuckt und beschimpft hatten, noch mal anzusprechen.

    Und eine kontroverse Vergangenheit hat der Mann. Unglaublich.

    Dieser Artikel ist meiner bescheidenen Meinung nach so tragisch, fürchterlich hanebüchen dumm und einseitig, ich kann gar nicht so viel fressen...

    Wirklich ganz, ganz nah am SPIEGELBILD.

    Das diese Migranten auf wehrlose, am Boden liegende einschlagen und eintreten und neuerdings auch einstechen ist der wirkliche, berichtenswerte Skandal.

    Und da ist es völlig wurscht, was Mann vorher zu ihnen gesagt oder nicht gesagt hat.

    So ein dummer, dummer, abgrundtief dummer Artikel.

    Vielleicht sollte Herr Hägler lieber für ne Schülerzeitung in der Provinz tippen?!?!?

    :)

  • EG
    eric gebhardt

    ich finde es abscheulich, dass nach der grausamen tat nun in der biografie des opfers nach irgendwelchen negativen oder rechtslastigen "sünden" herumgestochert wird. es geht einzig und allein um die tat, egal welche politische einstellung das opfer hat.

    ein weiterer grund, von einem erneutem taz abo abzusehen.

  • D
    Deutschländer

    Gerechte Strafe für eine abscheuliche Tat.

     

    Ich wünsche nur, dass die Richter genau so hart urteilen würden wenn Neonazis andere Menschen halb zu Tode prügeln,

    statt sie mit 2-monatigen Bewährungsstrafen zu belohnen, oder sie wegen "mangelnder Beweisen" laufen zu lassen.

  • GR
    Gerhard Reinhard

    Ihren Kommentar hier eingeben

    Wer alle Bremsen versagen.

    Wer sich über das Urteil, die grausame Tat, das unser Mitleid verdienende Opfer, oder die Täter äussert sollte immer Bedenken: Alle Beteiligte sowohl das Opfer, aber auch besonders die Täter, sind in dieser unserer deutschen Gesellschaft erzogen, sowie gebildet worden und aufgewachsen. Denkt mal darüber bitte mehr in Zukunft nach: Nicht die deutschen Automobile verursachen doch im Ausland die Unfälle, sondern das Versagen Ihrer jeweiligen Fahrer und Halter.

  • A
    AntiD

    Ein völlig überzogenes Urteil. 3-5 Jahre hätten genügt und wären auch angemessen gewesen. Es handelt sich doch fast noch um Kinder! Die Zukunft dieser jungen Menschen wird durch solch ein Skandalurteil völlig verbaut. Der Lehrer hat doch sein Leben schon gelebt, aber diese Jugendlichen haben ihr Leben noch vor sich!

  • T
    Telfer

    Und der ehemalige Schüler, der das bestätigen kann, ist nicht zufällig mit den Angeklagten, bzw. jetzt auch Verurteilten verwandt oder bekannt ?

  • B
    Bernhard

    Ein sehr gutes Urteil, das Zeichen setzen wird. Hoffentlich hat es Bestand!

  • N
    Nordlicht

    Das ist ein sehr erfreulicher Richterspruch. Hoffentlich klappt es mit einer zügigen Ausweisung nach der Haft.

  • ML
    Michael Leyer

    Das ist ja mal wieder typisch Taz!

  • S
    Sebastian

    Das Urteil halte ich für angemessen, genug Zeit zum Grübeln. Die Haftstrafe des 17-Jährigen ist ja noch recht milde ausgefallen, allerdings hat er ja auf dem Video kaum was gemacht.

     

    Das Ende ist aber schon die Höhe. Die brutalen Täter zu ach-so-armen-und-diskriminierten Opfern von Rassismus und fehlgeschlagener Integration zu machen, ist lächerlich und ablenkend.Als ob die Schläger wussten, dass er überhaupt Lehrer war, geschweige denn, dass er rassistische Äußerungen getätigt haben soll.

     

    Abschieben ist wahrscheinlich nicht verkehrt, wer will die Beiden denn nach der Gefängniszeit noch einstellen. Am besten wo anders einen Neuanfang wagen.

  • PR
    Peter R.

    Das Strafmaß ist aus meiner Sicht vollkommen in Ordnung und berücksichtigt in meinen Augen die Schwere und die Umstände der Tat, soweit sie öffentlich geworden sind. Es wird hier im Laufe des Tages sicherlich viele Kommentare mit Bezug auf den Migrationshintergrund der Täter geben. Deshalb betone ich schon jetzt, dass ich das Strafmaß uabhängig von der Herkunft der Täter(-familien) für angemessen halte und auch für deutsche Täter als angemessen empfinden würde. Wie sagte ein Bekannter einmal? "Ich habe nichts gegen Ausländer, aber ich habe was gegen asoziales und kriminelles Verhalten - egal, wer der Täter ist..." Dem würde ich mich anschließen wollen.

  • P
    Phädra

    Die Argumentation der Verteidigung ist einfach haarsträubend. Selbst wenn das Opfer sich in rassistischer Weise geäußert hätte, wäre das Verhalten der Täter niemals zu rechtfertigen. Mal abgesehen davon, dass es die TÄTER waren, die rassistische Äußerungen von sich gegeben haben ("Scheiß-Deutscher")...Wenn der Verteidiger der Ansicht ist, der "Rassismus" des Opfers sei strafmildernd zu bewerten, ist dann im Umkehrschluß der "Rassismus" der Täter strafverschärfend zu bewerten?

     

    Im übrigen gleicht die Strategie der Verteidiger jener, die oft in Vergewaltigungsfällen angewandt wird: Da wird nicht auf die Schuld der Täter abgehoben, sondern die Glaubwürdigkeit des Opfers in Zweifel gezogen: "Hat die Frau den Mann nicht provoziert? Hatte sie nicht einen Minirock an? etc., etc...."

    Zum K...das Ganze...

  • PS
    Peter Schneider

    Der Beurteilung der Staatsanwaltschaft ist vollkommen beizupflichten. Welche "Äußerung" auch immer gefallen sein mag, sie mindert nicht die Schuld. Auch spielt seine Zeit als Direktor hier keine, nicht die geringste Rolle.

  • E
    Eisvogel

    Und wenn er Rassist ist - dann steht der Täter ihm ja wohl in nichts nach, siehe dessen Bemerkung.

     

    Die Strafe geht in Ordnung.

  • UR
    Udo Radert

    So makaber es vielleicht auch klingt, so wahr ist es aber doch leider auch:

     

    In einer Hinsicht hatte das Opfer immerhin noch großes Glück, nämlich darin, dass der Fall in Bayern verhandelt wurde und nicht beispielsweise in Bremen oder gar Berlin.

     

    Iss leider so...

  • PS
    p. scholz

    Das war nicht anders zu erwarten nach dieser Art der Beurteilung müssten in Osten Deutschlands vermutlich 10 % der So genannten Jungendlichen im Gefängnis sein aber das ist komischerweise nicht so dass sollte einem viel mehr sorge machen wir die Deutsche Justiz auf dem Rechtem Auge Sieht.

  • B
    B.F.

    Lächerlicher Versuch der Verteidigung! Schade nur das die beiden jungen Herren dem Steuerzahler auf der Tasche liegen während sie ihre Strafe absitzen. Ärgerlich!

  • TA
    Terry Amos

    Recht so! Wie man außerdem sieht ist diese schwachsinnige Debatte über eine Verschärfung des Strafrechts unnötig. Zwölf und achteinhalb Jahre sprechen ja wohl eine deutliche Sprache.

    Diese schmierigen Winkelzüge der Advokaten der beklagten sind peinlich und widerwärtig.

    Ach ja, und wenn Deutsche andere übelst verhauen dann kann man nur hoffen, dass die Gerichte ebenso wie hier bestimmt und eindeutig entscheiden.

  • DX
    Data X

    pffff... und wenn der ihre Mutter beleidigt hätte, wäre das kein Grund gewesen ihn anzugreifen! Ausländer hin, Ausländer her, wer Drogen nehmen will muss sich auch beherrschen können.

  • V
    Voltaire

    "Ihr seid das Volk, das hier Probleme macht." =

    Rassistische Äußerung???

     

    Ein ehemaliger Schüler könne MÖGLICHERWEISE bestätigen, dass der pensionierte Lehrer auch in der Schule eine rassistische Äußerung gemacht habe, sagte Verteidiger Gallus.

     

    Dass nenne ich doch mal eine glasklare Beweisführung, Chapeau! Herr Gallus, würde in Berufung gehen, schließlich ist Freisspruch beider Mandanten angebracht...

  • G
    gerd

    Ein Bravo dem Gericht! Ein abschreckendes Beispiel für Nachahmer und jugendliche Gewalttäter, man kann nur hoffen dass nach Verbüssung auch eine Abschiebung erfolgt. Die Strafe ist m.E. nicht hoch, eine vorzeitige Entlassung sollte nicht erfolgen. Die -durchsichtige und perfide- Taktik der Verteidiger ging nicht auf.

  • D
    defranzi

    Das Urteil ist an sich gerechtfertigt, aber im Kontext mit anderen Urteilen, gerade hier im Osten, wird mir übel.

    Wenn Punks, Obdachlose oder Ausländer von "aufrechten" deutschen Jugendlichen umgebracht werden, hat das zumeist weniger harte Strafen zur Folge.

    Dieses zweierlei Maß in der deutschen Justiz widert mich einfach nur an.

  • MM
    Mann mann mann...

    An alle die der TAZ eine Tatrelativierung unterstellen möchten: Offensichtlich wissen viele garnicht mehr, wie objektive Berichterstattung, die eben alle bekannten Aspekte und Fakten berücksichtigt, aussieht. Jeder der genau hinsieht, wird merken, dass hier mit keinem einzigen Wort eine Bewertung oder gar eine Relativierung der Tat vermittelt wird.

    Wer hier nach dem gewohnten "Rumgehacke" auf den Tätern sucht, wie es leider üblicherweise in den nur allzu subjektiven Berichterstattungen der meisten Zeitungen der Fall ist, wird dies lange tun. Sehr viel nüchterner kann man einen Fall nicht beschreiben. In diesem Sinne: weiter so liebe TAZ-Redaktion!

  • D
    Dingsbums

    Die Urteile sind m. E. der Schwere und Abscheulichkeit der Tat durchaus angemessen und gewichten wohl auch die vielen, aber fehlgeschlagenen Versuche, die beiden Intensivstraftäter in der Vergangenheit von einer kriminellen Dauerkarriere abzuhalten. Ein ähnlich konsequentes Verhalten eines Gerichts wünschte man sich aber auch gegenüber jungen deutschen Intensivtätern, zumal wenn Ausländer die Opfer sind. Bleibt noch die Frage, wer - außer wieder einmal dem Steuerzahler (?) - die vielen Anwälte in dem Münchener Verfahren bezahlt. Und wer zahlt die Kosten des angekündigten Revisionsverfahrens? Oder auch: Wieso wurde kürzlich dem Frankfurter Kindermörder die Anrufung des EuGH ermöglicht?

  • SS
    Svetozar Schnuckelberger

    Hätte man nicht auch Beweis darüber erheben müssen, ober der alte Mann in seiner Jugend vielleicht im "Jungvolk" oder gar in der "Hitlerjugend" (von den Jahren her könnte das hingehen!) und die Tat deshalb eine echte Widerstandshandlung war? Die Tat wäre dann doch voll gerechtfertigt, und die beiden wären sogar noch edlere Helden als der Hitler-Attentäter von Mme Tusseaud's!

  • E
    El-Barto

    Diese zwei jungen Menschen werden jetzt viele ihrer besten Jahre hinter Gittern verbringen. Drakonische Strafen haben Täter noch nie von Straftaten abgehalten (siehe Strafsystem in den USA). Die beiden Jungs sind "versaut" fürs ganze Leben, wenn sie aus dem Knast kommen.

  • S
    Shrike

    @AntiD:

     

    Der Kommentar ist nicht ernst gemeint,

    nehme ich an ?

     

    @Gerhard Reinhard:

     

    Eigentlich stimmt das schon, jedoch ist es immer schwer, "die Gesellschaft" konkret verantwortlich zu machen, wenn Leute auf die schiefe Bahn geraten.

     

    Was soll man denn tun, um so etwas zuverlässig zu verhindern ?

    Leicht ist das nicht, zumal auch in anderen Gesellschaften solche Taten passieren.

     

    Verglichen mit der aktuellen Situation in England haben wir es sogar noch recht "gut" getroffen, dort eskalieren die Messer-Attacken Jugendlicher gegenwärtig.

     

    Ja, die Gesellschaft muss gerechter werden und entgleisende Individuen auffangen.

     

    Aber dennoch hat der Einzelne eine Eigenverantwortung, ohne kann keine Gesellschaft (zwangsläufog bestehend aus Individuen) funktionieren.

  • J
    Jared

    Vor einem friesischen Gericht in Hamburg oder Bremen wären die beiden Täter mit einem dreimonatigen Segeltörn in die Ägäis davongekommen. Mit der Auflage, als bessere Menschen zurückzukommen.

    Endlich mal kein weltfremdes Urteil, daß den Täter über das Opfer stellt.

  • C
    chw

    Auch ich halte das Urteil für gerechtfertigt und sehe es nicht nur als Exempel.

    Für eine solche Brutalität gibt es keine Entschuldigung, zumal es ja auch nicht die erste Tat der Beschuldigten war.

    Evtl Äußerungen des Opfers und seine bekannt gewordenen Einstellungen machen diesen Menschen zwar wahrlich nicht sympathisch, aber das rechtfertigt noch lange nicht ein solches Vorgehen, eine solche menschenverachtende Gewalt.

    Ansonsten schließe ich mich einigen Vorkommentatoren an: Nötig wäre eine solche Urteilsfindung auf jeden Fall auch bei zuschlagenden Faschos.

    Das passiert hier leider viel zu selten. Das ist ein Skandal!

  • Z
    zweifler

    mir kommt das urteil rechtlich angreifbar vor. nachdem ich das schreckliche video gesehen habe, wäre ich von gefährlicher körperverletzung ausgegangen, nicht von tötungsvorsatz. gerade wegen der bekannten hemmschwelle, die menschen vor tötungen zurückschrecken lässt. heimtücke erscheint mir angesichts der vorangegangenen auseinandersetzung mit dem opfer geradezu konstruiert.

     

    leider wirken auch die zitierten sprüche des richters (wegen therapieresistenz und "kaltschnäuzigkeit" kein jugendstrafrecht etc.) so, als sei es ihm darum gegangen, vor den augen der öffentlichkeit ein exempel zu statuieren. bin jedenfalls gespannt auf die schriftliche begründung des urteils (finde bislang online nicht einmal eine pressemitteilung des lg münchen).

  • 1
    100WorteReporter.de

    Hohe Strafe, stimmt! Aber was wollen wir denn? Jeder sollte -zumindestens in dem Alter- wissen was er tut, auch die Beiden. Da wir nun einmal in einem Rechtstaat leben, wird man halt eingesperrt, wenn man jemanden fast totprügelt und gefasst wird. Das darf auch ruhig so bleiben.

    www.100WorteReporter.de hat heute auch einen Bezug zu diesem Artikel.

    Viel Spaß beim stöbern!

  • M
    max

    Was wollte Ihr zuständiger Redaktor eigentlich mit der "Zeugenbefragung" an der ehemaligen Schule des Opfers erreichen? Waren Schüler unter den Tatzeugen? Waren die Täter an der Schule des Opfers? Verraten Sie uns doch, welchen Zusammenhang es zwischen der ehemaligen Tätigkeit des Opfers und der angeklagten Tat gibt. Oder haben Sie ganz einfach versucht, das Opfer in die Nazi-Schandecke zu stellen? Ein Marschmusikliebhaber soll er sein, dem muss man ja gezwungenermassen auf die Glocke hauen, nicht wahr? Vielleicht überdenken Sie einmal Ihre Art der Berichterstattung.

  • AW
    Anton Wörmeyer

    Was soll mir dieser Artikel sagen ???

     

    Klingt böse nach Tatrelativierung, es tut mir weh solche Worte aus erwachsener Feder zu lesen - also doch selbst schuld der Rektor. Richtig, so einer hat ordentlich was auf die Fresse verdient - gut gemacht von den "Burschen" - hier wurde mit "milieutypischen" Argumenten dem Rektor die Meinung aufgezeigt. Schade das den "Burschen" leider das Gefängnis droht - ein Antiagressionstraining würde hier doch reichen, oder nicht ???

  • MP
    Marco Peschko

    Show Prozess für den Mob # Teil 1

     

    Waren die die Verletzungen von H.Nowak wirklich so schlimm. Die Verletzungen mussten durch die bonierte Gutachterin Lülüwald erst entsprechend aufgebauscht werden. Sonst wäre auch eine Verurteilung w. Mordversuch nicht möglich gewesen.

     

    Wäre das Gericht bei den Tatsachen geblieben, dass H. Nowak nur leicht verletzt wurde, er selbst wollte bereits nach 3 Stunden Behandlung nach Hause. (Als Ihm die Gerichtsmedizinerin Lülüwald einbläute, das das keinen guten Eindruck macht verließ er das Krankenhaus nach 4 Tagen).

     

    Meine Kollegin Julia und Ich haben alle 6 Verhandlungstage beobachtet. Nicht in einer einzigen Berichterstattung wurde das wahre Gesicht des H. Nowak hinter der Opferfassade versteckt worden. Nur die TAZ hat darüber berichtet (lt. Verhandl. Am 08.07.08).

    Ehemalige Schüler hatten sich auf Recherchen der TAZ hin gemeldet. Sie erzählten, dass Bruno N. in seiner Tätigkeit als Schulleiter farbige Schüler, Nigger nannte. Einer dieser Schüler war am 08.07.08 ebenfalls in der Verhandlung. Mir gegenüber hat er erklärte, dass einer der perfiden Schul-Strafen des Bruno Nowak war, der ganzen Klasse Hitzefrei zu geben und die Farbigen (er nannte sie Nigger) in die Raumecke zu stellen.

     

    Dafür das Bruno N. nach wir Tagen aus dem Krankenhaus kam und nach weiteren 14 Tagen gesund war, haben Serkan und Lukas mit 12 bzw. 9 Jahren eine absolut unverhältnismäßige Haftstrafe bekommen.

  • L
    Lazar

    Da hat die "deutsche" Justiz aber mal hart drauf gehauen.

     

    Traurigerweise hat man in München nun einmal mehr den Beweis erbracht, dass auch Justizia manchmal eben doch nicht so blind ist, wie sie es gerechterweise sein sollte.

  • B
    Beobachter

    Was hat ein ehemaliger Schüler, der sich plötzlich, zu Ende des Prozesses an eine rassistische Aussage des Ex-Rektors erinnern will, denn für eine Glaubwürdigkeit?

     

    Man verkehrt in diesem Artikel mal wieder ganz klar Opfer und Täter, denn was eindeutig bekannt ist sind die rassistischen Äußerungen, eines der Täter ("Deutsches Schwein", "Scheiß Deutscher", "Ich mache einen Deutschen kalt!")

     

    Aber nicht der rassistisch beleidigte und im übrigen auch bespuckte Lehrer hat zugeschlagen, sondern die "Opfer der Gesellschaft", die ganz offensichtlich, den ganzen Abend schon Streit suchten...

  • T
    ThLambracht

    Es ist etwas eigenartig,dass hier nicht diskutiert wird, dafür aber bei allen Online-Ausgaben der großen Tageszeitungen.

    Ich halte den Duktus des Berichts für mindestens zweifelhaft, da er versucht, dem Opfer eine Teilschuld zuzuschieben. Man hätte zumindest am Tag danach den Bericht neu formulieren können.

  • S
    Sabina

    Das Urteil ist gesprochen. Was mich ärgert ist die Tatsache, das Migranten die in Deutschland aufgewachsen sind, bei Straffälligkeit einfach abgeschoben werden können. Die Frage die sich mir dann stellt ist, wohin werden die strafälligen, brutalen Schläger mit deutschen Wurzeln abgeschoben?

     

    Ich glaube einfach nicht, dass das eine abschreckende Wirkung hat. Es muss wirklich mehr in die Erziehung von jungen Menschen investiert werden, ganz besonders in den Bereich Empathie und Soziales Verhalten.

  • M
    Markus

    Auch wenn die taz von vorsichtig und differenziert spricht, "Burschen" ist eine Verniedlichung welche die Tat als Streich erscheinen laesst. Was wuerde denn ausserdem ein milderes Urteil bringen? Hier gehoert doch eigentlich eine Debatte ueber das Strafsystem an sich hin... Ob nun nach 5 oder 12 Jahren Knast - wer glaubt denn daran, dass sich Intensivtaeter in gefaengnissen laeutern?

    Weiterhin wo bleibt hier die Diskussion ueber die angedachte Abschiebung? Soll sich die Tuerkei bzw. Grichenland um ein Deutsches Problem kuemmern?

     

    Liebe taz, Euch ist schon klar, dass der Text nicht neutral verfasst ist und von vorsichtig ueberhaupt garnicht die rede sein kann - nur noch mal als Verdeutlichung - der Versuch der Legitimation einer Aussage durch das Anfuehren eines pseudo Titels - "international gebuchter Pianist" - macht stark deutlich wie verbissen die Suche nach einer gewissen Umdeutung bzw. auch Entschuldigung des Geschehenen ist.

     

    Gruesse aus Kanada

    markus

  • TR
    TOBIAS RÜGER

    Hoppla, taz, was ist das für eine komische Zote, die Ihr da über den Rentner streut. Irgendwie scheint Ihr Sympathie für den Mordversuch zu haben, hört sich an wie ein leises Plädoyer für die Todesstrafe.

  • A
    Andreas

    Ob man einen EU-Bürger wohl so leicht in sein Heimatland abschieben kann? Eine strafrechtliche Verurteilung alleine sollte dafür nicht ausreichen.

     

    Aber im beginnenden bayrischen Wahlkampf wird die Ankündigung der Ausweisung sicher gerne gesehen.

  • M
    mawa

    Selbst wenn sowas wie 'Ihr seid das Volk das hier Probleme macht' (was ist in dieser Aussage problematisch?) gefallen wäre, hat das keine Relevanz. Weder dies und schon gar nicht der Hinweis auf das Rauchverbot darf in irgendeiner Weise für die Täter verwendet werden. Die beiden sollten ihre Strafe in ihrem Heimatland absitzen, das wäre eine Abschreckung. Was ich mich auch die ganze Zeit frage ist was wohl ohne die Kameraüberwachung passiert wäre? Ich denke, man hätte die Täter gar nicht gefunden und ich will gar nicht wissen wie viele weiter Menschen zu Schaden gekommen wären bis die beiden erwischt worden wären - Also bitte mehr Kameraüberwachung!

  • S
    Sirob

    Gelobt sei die freie Beweiswürdigung; ob das Urteil ohne Wahlkampf, Medien und laufender Überwachungskameras anders ausgefallen wäre?

     

    Anmaßend wäre es zu behaupten, dass solch ausserrechtlichen Wertungen die Entscheidung eines deutschen Gerichts beeinflussen könnten. Gleichwohl komm ich von dem Gedanken nicht los! 12 Jahre für diese Geschichte? Für einen vollendeten Totschlag, der zwar kein Mord ist, aber immerhin einen Menschen das Leben gekostet hat, gibts im Durchschnitt 5-8 Jahre!

     

    Warum der Versuch gleich einer Vollendung bestraft wird mit Ausnahme einer fakultativen Strafmilderung, habe ich schon im Studium nicht wirklich verstanden.

    Halte das Urteil trotz wahrhaft verwerflichen Tat, für etwas überspannt - Halte auch eine Milderung durch Revisionsinstanz für nicht ausgeschlossen!

  • F
    Florian

    Selbst wenn es von Seiten des Opfers verbale Beschimpfungen gegeben haben sollte, ist das Verhalten der Täter durch nichts zu entschuldigen. Die Würde des Menschen ist unantastbar, selbst wenn er Jugendliche auffordert das Rauchen in der U-Bahn einzustellen. Dies sollte auch die taz wahrnehmen und nicht krampfhaft nach Entschuldigungen für die Täter suchen.

  • E
    elbeo

    Hieß es im ersten Artikel der taz noch, das Gericht prüfe Vorwürfe gegen N., heißt es jetzt, der Beweisantrag in letzter Minute beruhe auf dem taz-Artikel - was war denn nun zuerst da, die Prüfung durch das Gericht oder der Artikel?

    War der erste Artikel nur peinlich, ist der zweite nunr noch erbärmlich borniert. Man merkt die Absicht und man ist verstimmt.

  • SS
    Stefan S.

    Was wäre denn an dem Spruch "Ihr seid das Volk, das hier Probleme macht." so schlimm? Zumal es als Erwiederung auf "Scheiss Deutscher" kam. Ich meine selbst wenn er das gesagt hat ist es doch einfach nur eine Antwort auf die Beleidigung vorher.

  • K
    kelves

    Nicht auf meinem Mist gewachsen aber treffend:

     

    Neben dem Urteil (was absolut angemessen ist) wr die Krönung des Tage heute der Heulartikel von Max Hägler, der aufgrund der Lästereien über seinen Hetzartikel die “Pressefreiheit” in Gefahr sah (kein Witz).

     

    Mal abgesehen, dass sein gestriger Artikel rein fachlich unter aller Kanone war, weil es nur um Suggestives ging und dem Bruno Soundso praktisch nichts außer uralten Schmähreden einiger Ex-Schüler angehängt werden konnte (und auch das nur sehr andeutungsweise), so ist ja nun gerade die TAZ die Speerspitze in Sachen Selbstzensur und ideologisch-selektiver Berichterstattung.

     

    Man kann wirklich einen Lachkrampf kriegen, wenn ausgerechnet die taz und die ARD die mangelnde Presefreiheit in Ländern wie China etc. beklagen - betreiben sie doch selbst die erbärmlichste Art der Pressezensur - die Selbstzensur nämlich.

     

    Max Hägler, bitte tun Sie der Welt einen Gefallen: schulen Sie um. Werden Sie Bioladenbesitzer, oder bieten Sie Töpferkurse in der Toskana an. Aber verschonen Sie uns mit Zeugenaussagen wie die Ihres “international gebuchten Pianisten” und ihren Schwadronierereien über Pressefreiheit. Freiheit geht Ihnen nämlich in Wirklichkeit sonstwo vorbei. Wer meint, ein (vermeintlich) konservativer Mensch könne mit “mehr Recht” totgeschlagen werden als ein linker, der braucht das Wort “Recht” überhaupt nicht erst in den Mund zu nehmen.

     

    Im Grunde sind Sie doch nur eingeschnappt, weil Sie höchstpersönlich in die Geschichte eingehen wollten und vor Urteilsverkündung mit Präsentation dieses “international gebuchten Pianisten”, der irgendwelches sehr krudes Zeug von Blasmusik, einem “Neger”, der in der Ecke stehen sollte, um die Akkustik zu verbessern und ähnliches LSD-Zeug einen spektakulären Prozess noch in letzer Sekunde umzubiegen. Das ist Ihnen - dank eines blitzgescheiten Staatsanwaltes und Richters - nicht gelungen.

     

    Sie wollten den großen Durchbruch schaffen und von den 30 Cent Zeilengeld bei der TAZ weg zur Süddeutschen gelobt werden mit solch einem Coup, stimmt’s? Tut mir auch wahnsinnig leid für Sie, aber tun Sie mir einen Gefallen: verschonen Sie uns mit Ihrem Geheule über Pressefreiheit. Damit haben SIE nun wirklich ÜBERHAUPT nichts am Hut.

  • BH
    Benjamin Hickethier

    Die deutsche Gesellschaft bestraft für 20 Jahre misslungene Integrationsleistung nicht sich selbst, sondern einen in Deutschland geborenen, hier sozialisierten Täter durch Abschiebung?

  • BK
    Beate Kerstin

    Ihren Kommentar hier eingebenDie Anmerkung der Redaktion macht die Sache auch nicht besser.

    Es ist geradezu empörend, wie hier von seiten dieses linksextremistischen Schreiberlings versucht wird, dem Opfer eine Teilschuld nachzuweisen.

    Das Ganze hier erinnert mich an den Fall Salih in Köln/Kalk.

    Salih (17) hatte zusammen mit einem Kumpel versucht, Kevin (17) und Michael (20, Namen geändert) zu berauben. Michael zog in der Bedrohungslage, in der er bereits abgedrängt in der Ecke stand, ein Klappmesser. Und stach zu. Direkt ins Herz, Salih starb kurze Zeit später.

    Bei indymedia las sich das Ganze dann so:

    http://www1.de.indymedia.org/2008/01/206358.shtml?print=on

     

    Hartwig Pruske sowie Max Hägler, sorgen mit ihrer tendenziösen Berichterstattung dafür, das die Opfer zusätzlich verhöhnt werden.Ich könnte ausspucken vor beiden "Genossen"! Ekelhaft!!

  • P
    Protoplasma

    Pech für die beiden, dass alles so gut auf Video aufgezeichnet wurde – sonst hätte sich für die Zwei gewiss die Möglichkeit ergeben den Tathergang mehr zu ihren Gunsten darzustellen. Deshalb ist die Strafe auch nicht drakonisch oder gar ausländerfeindlich. Einen Rentner von hinten zu zweit anzugreifen und fast tot zu prügeln … hallo? Das ist der Abschaum der Gesellschaft der auf Video in Aktion gezeigt wird und dieser Abschaum wird jetzt von der Gesellschaft ausgeschlossen. Ich habe einige Türken im Freundeskreis – die haben noch ganz andere Ideen, was man mit den beiden Gestörten machen sollte.

  • KW
    Kai Wohlers

    Das wohl einzig richtige Urteil.

    Erschreckend mit welch billigen Mitteln die Verteidigung versuchte, dem Opfer eine Mitschuld zu geben.

  • D
    der_rex

    Na, da hat ja glüxlicherweise die Hetzkampagne gegen das Opfer nichts gebracht.

    Hervorragendes Urteil!

    Wie hätte der Mann sich auch erdreisten können, die beiden Herrschaften, nachdem sie ihn bespuckt und beschimpft hatten, noch mal anzusprechen.

    Und eine kontroverse Vergangenheit hat der Mann. Unglaublich.

    Dieser Artikel ist meiner bescheidenen Meinung nach so tragisch, fürchterlich hanebüchen dumm und einseitig, ich kann gar nicht so viel fressen...

    Wirklich ganz, ganz nah am SPIEGELBILD.

    Das diese Migranten auf wehrlose, am Boden liegende einschlagen und eintreten und neuerdings auch einstechen ist der wirkliche, berichtenswerte Skandal.

    Und da ist es völlig wurscht, was Mann vorher zu ihnen gesagt oder nicht gesagt hat.

    So ein dummer, dummer, abgrundtief dummer Artikel.

    Vielleicht sollte Herr Hägler lieber für ne Schülerzeitung in der Provinz tippen?!?!?

    :)

  • EG
    eric gebhardt

    ich finde es abscheulich, dass nach der grausamen tat nun in der biografie des opfers nach irgendwelchen negativen oder rechtslastigen "sünden" herumgestochert wird. es geht einzig und allein um die tat, egal welche politische einstellung das opfer hat.

    ein weiterer grund, von einem erneutem taz abo abzusehen.

  • D
    Deutschländer

    Gerechte Strafe für eine abscheuliche Tat.

     

    Ich wünsche nur, dass die Richter genau so hart urteilen würden wenn Neonazis andere Menschen halb zu Tode prügeln,

    statt sie mit 2-monatigen Bewährungsstrafen zu belohnen, oder sie wegen "mangelnder Beweisen" laufen zu lassen.

  • GR
    Gerhard Reinhard

    Ihren Kommentar hier eingeben

    Wer alle Bremsen versagen.

    Wer sich über das Urteil, die grausame Tat, das unser Mitleid verdienende Opfer, oder die Täter äussert sollte immer Bedenken: Alle Beteiligte sowohl das Opfer, aber auch besonders die Täter, sind in dieser unserer deutschen Gesellschaft erzogen, sowie gebildet worden und aufgewachsen. Denkt mal darüber bitte mehr in Zukunft nach: Nicht die deutschen Automobile verursachen doch im Ausland die Unfälle, sondern das Versagen Ihrer jeweiligen Fahrer und Halter.

  • A
    AntiD

    Ein völlig überzogenes Urteil. 3-5 Jahre hätten genügt und wären auch angemessen gewesen. Es handelt sich doch fast noch um Kinder! Die Zukunft dieser jungen Menschen wird durch solch ein Skandalurteil völlig verbaut. Der Lehrer hat doch sein Leben schon gelebt, aber diese Jugendlichen haben ihr Leben noch vor sich!

  • T
    Telfer

    Und der ehemalige Schüler, der das bestätigen kann, ist nicht zufällig mit den Angeklagten, bzw. jetzt auch Verurteilten verwandt oder bekannt ?

  • B
    Bernhard

    Ein sehr gutes Urteil, das Zeichen setzen wird. Hoffentlich hat es Bestand!

  • N
    Nordlicht

    Das ist ein sehr erfreulicher Richterspruch. Hoffentlich klappt es mit einer zügigen Ausweisung nach der Haft.

  • ML
    Michael Leyer

    Das ist ja mal wieder typisch Taz!

  • S
    Sebastian

    Das Urteil halte ich für angemessen, genug Zeit zum Grübeln. Die Haftstrafe des 17-Jährigen ist ja noch recht milde ausgefallen, allerdings hat er ja auf dem Video kaum was gemacht.

     

    Das Ende ist aber schon die Höhe. Die brutalen Täter zu ach-so-armen-und-diskriminierten Opfern von Rassismus und fehlgeschlagener Integration zu machen, ist lächerlich und ablenkend.Als ob die Schläger wussten, dass er überhaupt Lehrer war, geschweige denn, dass er rassistische Äußerungen getätigt haben soll.

     

    Abschieben ist wahrscheinlich nicht verkehrt, wer will die Beiden denn nach der Gefängniszeit noch einstellen. Am besten wo anders einen Neuanfang wagen.

  • PR
    Peter R.

    Das Strafmaß ist aus meiner Sicht vollkommen in Ordnung und berücksichtigt in meinen Augen die Schwere und die Umstände der Tat, soweit sie öffentlich geworden sind. Es wird hier im Laufe des Tages sicherlich viele Kommentare mit Bezug auf den Migrationshintergrund der Täter geben. Deshalb betone ich schon jetzt, dass ich das Strafmaß uabhängig von der Herkunft der Täter(-familien) für angemessen halte und auch für deutsche Täter als angemessen empfinden würde. Wie sagte ein Bekannter einmal? "Ich habe nichts gegen Ausländer, aber ich habe was gegen asoziales und kriminelles Verhalten - egal, wer der Täter ist..." Dem würde ich mich anschließen wollen.

  • P
    Phädra

    Die Argumentation der Verteidigung ist einfach haarsträubend. Selbst wenn das Opfer sich in rassistischer Weise geäußert hätte, wäre das Verhalten der Täter niemals zu rechtfertigen. Mal abgesehen davon, dass es die TÄTER waren, die rassistische Äußerungen von sich gegeben haben ("Scheiß-Deutscher")...Wenn der Verteidiger der Ansicht ist, der "Rassismus" des Opfers sei strafmildernd zu bewerten, ist dann im Umkehrschluß der "Rassismus" der Täter strafverschärfend zu bewerten?

     

    Im übrigen gleicht die Strategie der Verteidiger jener, die oft in Vergewaltigungsfällen angewandt wird: Da wird nicht auf die Schuld der Täter abgehoben, sondern die Glaubwürdigkeit des Opfers in Zweifel gezogen: "Hat die Frau den Mann nicht provoziert? Hatte sie nicht einen Minirock an? etc., etc...."

    Zum K...das Ganze...

  • PS
    Peter Schneider

    Der Beurteilung der Staatsanwaltschaft ist vollkommen beizupflichten. Welche "Äußerung" auch immer gefallen sein mag, sie mindert nicht die Schuld. Auch spielt seine Zeit als Direktor hier keine, nicht die geringste Rolle.

  • E
    Eisvogel

    Und wenn er Rassist ist - dann steht der Täter ihm ja wohl in nichts nach, siehe dessen Bemerkung.

     

    Die Strafe geht in Ordnung.

  • UR
    Udo Radert

    So makaber es vielleicht auch klingt, so wahr ist es aber doch leider auch:

     

    In einer Hinsicht hatte das Opfer immerhin noch großes Glück, nämlich darin, dass der Fall in Bayern verhandelt wurde und nicht beispielsweise in Bremen oder gar Berlin.

     

    Iss leider so...

  • PS
    p. scholz

    Das war nicht anders zu erwarten nach dieser Art der Beurteilung müssten in Osten Deutschlands vermutlich 10 % der So genannten Jungendlichen im Gefängnis sein aber das ist komischerweise nicht so dass sollte einem viel mehr sorge machen wir die Deutsche Justiz auf dem Rechtem Auge Sieht.

  • B
    B.F.

    Lächerlicher Versuch der Verteidigung! Schade nur das die beiden jungen Herren dem Steuerzahler auf der Tasche liegen während sie ihre Strafe absitzen. Ärgerlich!

  • TA
    Terry Amos

    Recht so! Wie man außerdem sieht ist diese schwachsinnige Debatte über eine Verschärfung des Strafrechts unnötig. Zwölf und achteinhalb Jahre sprechen ja wohl eine deutliche Sprache.

    Diese schmierigen Winkelzüge der Advokaten der beklagten sind peinlich und widerwärtig.

    Ach ja, und wenn Deutsche andere übelst verhauen dann kann man nur hoffen, dass die Gerichte ebenso wie hier bestimmt und eindeutig entscheiden.

  • DX
    Data X

    pffff... und wenn der ihre Mutter beleidigt hätte, wäre das kein Grund gewesen ihn anzugreifen! Ausländer hin, Ausländer her, wer Drogen nehmen will muss sich auch beherrschen können.

  • V
    Voltaire

    "Ihr seid das Volk, das hier Probleme macht." =

    Rassistische Äußerung???

     

    Ein ehemaliger Schüler könne MÖGLICHERWEISE bestätigen, dass der pensionierte Lehrer auch in der Schule eine rassistische Äußerung gemacht habe, sagte Verteidiger Gallus.

     

    Dass nenne ich doch mal eine glasklare Beweisführung, Chapeau! Herr Gallus, würde in Berufung gehen, schließlich ist Freisspruch beider Mandanten angebracht...

  • G
    gerd

    Ein Bravo dem Gericht! Ein abschreckendes Beispiel für Nachahmer und jugendliche Gewalttäter, man kann nur hoffen dass nach Verbüssung auch eine Abschiebung erfolgt. Die Strafe ist m.E. nicht hoch, eine vorzeitige Entlassung sollte nicht erfolgen. Die -durchsichtige und perfide- Taktik der Verteidiger ging nicht auf.