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Doppelte Staatsbürgerschaft in KraftZwei Pässe für ein Leben

Etwa 500.000 Kinder und Jugendliche können ab sofort zwei Staatsangehörigkeiten behalten. SPD und Grünen geht das nicht weit genug, sie wollen die Auflagen abschaffen.

BERLIN dpa | In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern dürfen ab sofort zwei Pässe behalten. Bisher mussten sie sich bis zum 21. Geburtstag zwischen der deutschen Staatsangehörigkeit und der ihrer Eltern entscheiden.

Das geänderte Staatsangehörigkeitsrecht trat an diesem Samstag in Kraft. Allerdings sieht es bestimmte Auflagen vor. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums betrifft die neue Regelung etwa 500.000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Für die SPD ist der Koalitionskompromiss weiterhin unbefriedigend. Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger erklärte in Düsseldorf: „Ziel sollte es aber sein, dass der Bund zukünftig vollständig auf die Optionspflicht im Staatsbürgerschaftsrecht verzichtet. Deshalb handelt es sich hier nur um ein Etappenziel.“ Die Union lehnt weitergehende Änderungen jedoch ab.

Auch die Grünen verlangen, die geltenden Einschränkungen abzuschaffen. Ihr Innenexperte im Bundestag, Volker Beck, nannte das Gesetz im Deutschlandfunk Kultur „ein Bürokratie-Monster“.

Von der sogenannten Optionspflicht befreit ist künftig, wer bis zum 21. Geburtstag entweder mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder hier sechs Jahre lang die Schule besucht hat. Das Gleiche gilt für Kinder von Migranten, die hierzulande einen Schulabschluss erworben oder eine Berufsausbildung abgeschlossen haben.

Bisher mussten sich Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, grundsätzlich bis spätestens zum 23. Geburtstag zwischen dem deutschen Pass und der Staatsangehörigkeit ihres Herkunftslandes entscheiden.

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9 Kommentare

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  • Gerda Fürch

    Wie ist das eigentlich mit dem Wahlrecht und Mitbestimmungsrecht in zwei oder drei Staaten geregelt?

     

    Ich hätte gerne die britische Staatsbürgerschaft, damit ich dann beim Referendum dagegen stimmen kann, aus der EU auszutreten.

     

    Die EU braucht Großbritannien! Die Londoner, die Engländer, die Waliser, die Cornwaller und natürlich die mutigen Schotten im Norden des GB-Inselstaates!

     

    "Rule Britannia, Britannia on his way ....... "

    • Kraton

      @Gerda Fürch :

      Was Sie wollen, hat nichts mit Recht zu tun, sondern nur mit Missbrauch.

    • 4G
      4845 (Profil gelöscht)

      @Gerda Fürch :

      Wir sind hier aber nicht bei "wünsch dir was"

  • 4G
    4845 (Profil gelöscht)

    Die doppelte Staatsbürgerschaft ohne Optionspflicht gab es in bestimmten Fällen schon vorher. Hier geht es schlicht um Migranten und dem Konflikt der sich aus dem Zusammentreffen zweier verschiedenen Konzepten der Staatsbürerschaft ergeben: Abstammungsprinzip und Geburtsortpinzip.

  • Michael Neunmüller

    Schön wäre, wenn JEDER zwei Pässe haben könnte.

    • 4G
      4845 (Profil gelöscht)

      @Michael Neunmüller:

      Schön vielleicht, aber nicht zwingend gerecht.

    • 4G
      4845 (Profil gelöscht)

      @Michael Neunmüller:

      Melden Sie Ihren ersten als verloren und bestellen Sie einen neuen. Dann haben Sie zwei.

  • otto

    Meine Mama stammt aus Westpreussen, kann ich da auch...?

    • 4G
      4845 (Profil gelöscht)

      @otto:

      Es gilt das Abstammungsprinzip in Polen. Wenn ihre Mutter Polin ist, HABEN Sie bereits die polnische Staatsbürgerschaft von Geburt an und müssen sie sich diese nur noch nach entsprechenem Abstammungsnachweis bestätigen lassen. Wenn ihre Mutter aber Deutsche ist und ihre Vater ebenfalls Deutscher, dann gilt gemäß dem Abstammungsprinzip: sie haben nur eine Staatsbürgerschaft von Geburt an.