■ Dokumentation: Die Metall-Einigung
Das Ergebnis der Tarifverhandlungen in der niedersächsischen Metallindustrie:
– Lohnfortzahlung: Sie beträgt auch in Zukunft 100 Prozent und wird als eigenständige tarifvertragliche Regelung anerkannt. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt fünf Jahre und ist erstmals kündbar zum 31. Dezember 2001. Mehrarbeit und Mehrarbeitszuschläge werden für die Berechnung der Lohnfortzahlung nicht mehr zugrunde gelegt. Als zusätzliche Kompensation wird das Weihnachtsgeld um fünf Prozentpunkte auf 55 Prozent des Monatslohns gesenkt.
– Zuschuß für Langzeitkranke: Diese Beschäftigten erhalten ab der siebten Woche für drei Monate einen Zuschuß zum Krankengeld, der die gesetzliche Kürzung von 80 auf 70 Prozent nahezu wieder ausgleicht.
– Löhne und Gehälter: Sie werden ab 1. April 1997 um 1,5 Prozent erhöht, ab 1. April 1998 um weitere 2,5 Prozent (Laufzeit bis 31. Dezember 1998). Für Januar, Februar und März 1997 gibt es eine Pauschalzahlung von insgesamt 200 Mark (Auszubildende 60 Mark).
– Urlaub und Urlaubsgeld: Das auf der Basis von 1994 eingefrorene Urlaubsgeld in Höhe von 50 Prozent für sechs Wochen wird ab 1997 wieder auf der Basis der aktuellen Löhne gezahlt. Die von den Arbeitgebern gekündigten Bestimmungen zum Urlaub und Urlaubsgeld werden wieder in Kraft gesetzt (Laufzeit bis 2001).
– Gesundheitsförderung: Per Betriebsvereinbarung kann ein Bonussystem in Abhängigkeit zum Krankenstand vereinbart werden. Das Volumen des Bonus beträgt zehn Prozent eines Monatsverdienstes.
– Freizeitausgleich bei Mehrarbeit: Durch freiwillige Betriebsvereinbarungen kann vereinbart werden, daß Mehrarbeit durch Freizeit ausgeglichen wird.
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