■ Dokumentation: Mehr Schutz!
Zum heutigen Internationalen Frauentag und zur geplanten Novellierung des eigenständigen Aufenthaltsrechtes für ausländische Ehegatten hat die Bremer Bundestagsabgeordnete und Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne), gestern erklärt:
„Misshandelte ausländische Ehefrauen werden in Zukunft bundesweit ein eigenständiges Bleiberecht erhalten. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Paragraphen 19 im Ausländergesetz wird ein positiver Schlussstrich unter eine lange und oft mühsame Diskussion um das eigenständige Aufenthaltsrecht für ausländische Ehegatten gezogen. Oft stand dabei nicht der Missbrauch und die Gewalt gegen Frauen im Vordergrund, sondern der vermeintliche Missbrauch des Rechtes.
Mit der jetzt von den Bundestagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und von der SPD eingebrachten Regelung wird endlich eine realitätsgerechtere Lösung gefunden, die hilft, die oft fatale Lebenssituation der betroffenen Frauen nicht noch durch ausländerrechtliche Maßnahmen zu erschweren. Der Schutz misshandelter ausländischer Frauen vor häuslicher Gewalt hat vorrangige Bedeutung.
Die von der Koalition vorgeschlagene Neuregelung sieht ein regelmäßiges Aufenthaltsrecht für Ehegatten nach zwei Jahren vor. In Fällen der besonderen Härte, etwa auf Grund von Misshandlungen, bei sexuellem Missbrauch oder aus Gründen des Kindeswohles, entfällt jegliche Wartezeit. Die Novellierung des Gesetzes wird am 16. März im Deutschen Bundestag abschließend beraten und soll noch im Frühjahr dieses Jahres in Kraft treten.“
Marieluise Beck (Grüne),
Ausländerbeauftragte des Deutschen Bundestages
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