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Doch nicht so demokratisch

■ betr.: „Die Bundesrepublik: Eine Insel der Seligen?“, taz vom 18. 2. 94

Ganz so toll, wie Ihr die jüngsten institutionellen umweltpolitischen Verbesserungen darstellt, ist es nun auch wieder nicht. Ihr schreibt, daß das im Vergleich zum Ministerrat umweltpolitisch sensiblere Europäische Parlament (EP) durch den Maastricht-Vertrag mehr Mitsprache habe – durch einen Vermittlungsausschuß könnte es Druck ausüben. Dieses neue Gremium gibt es wirklich: in Artikel 189 b hat die EU es eingeführt. Wenn das EP und der Ministerrat sich nicht einigen können, kann ein EU-Gesetzentwurf vor diesen Vermittlungsausschuß kommen, in dem das EP mehr Vertreter hat als der Minsterrat.

Nur leider hat diese ganze Sache einen Pferdefuß: EU-Umweltpolitik (cf. Art. 130 s) wird nicht nach Art. 189 b entschieden, sondern nach Art. 189 c, und da ist kein Vermittlungsausschuß vorgesehen; ein einstimmig entscheidender Ministerrat kann das EP in Umweltfragen locker ins Leere laufen lassen. Einzig und allein bei Uneinigkeit in allgemeinen Umweltaktionsprogrammen (cf. Art. 130 s, 3) kommt der Art. 189 b (und mit ihm ein Vermittlungsausschuß) zum Tragen. In der Umweltpolitik bleibt es also auch nach Maastricht beim Hergebrachten – die EU-Umweltminister haben bei der letztendlichen Entscheidung hinter verschlossenen Türen das letzte Wort.

Wenn sich die Staaten der EU wie geplant im Jahre 1996 auf einen neuen Maastricht-Vertrag einigen werden (der dann vielleicht Palermo-Vertrag heißen wird, da dann Italien den Ratsvorsitz innehat), dann wird es bei entsprechendem Druck von außen vielleicht möglich sein, was Ihr jetzt schon als Wirklichkeit darstellt: ökologischere EU-Umweltpolitik durch stärkere Mitsprache des EP via Vermittlungsausschuß. Frank Schwalba-Hoth,

Worldwatch Institute, Brüssel

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