Diskussion um neues Wahlrecht: Starke Verhandlungsposition
Die Union kann gelassen in die Diskussion über ein neues Wahlrecht gehen. Die Opposition kann ihr nicht mehr mit einer Verfassungsklage drohen.
FREIBURG taz | Die CDU/CSU ist mit dem Urteil aus Karlsruhe nicht unzufrieden. Ihre Verhandlungsposition bei der Schaffung eines neuen Wahlrechts ist stark, denn sie kann es auch mit einfacher schwarz-gelber Mehrheit beschließen.
Anders als von SPD und Grünen beantragt, hat das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch nicht die Neutralisierung aller Überhangmandate verlangt. Das Gericht sieht bis zu rund 15 derartiger Mandate auch ohne Ausgleich als verfassungsrechtlich zulässig an. So kann die Opposition nicht mehr mit einer Verfassungsklage drohen, um die Abschaffung der Überhangmandate durchzusetzen.
Die Union hat derzeit das Interesse, möglichst viele unausgeglichene Überhangmandate zu bewahren. Denn bei der letzten Bundestagswahl gingen alle 24 Überhangmandate an die Union. Sie entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate in den Wahlkreisen eines Bundeslandes gewinnt, als ihr dort nach Zweitstimmen prozentual zustehen.
Nach der Urteilsverkündung erklärte CDU-Fraktionsvize Günter Krings, dass er den von Karlsruhe geforderten Teilausgleich der Überhangmandate gut findet. „Wir haben das der Opposition letztes Jahr angeboten, aber sie beharrte auf einem vollständigen Ausgleich.“ So blieb auch die Union stur, verzichtete ganz auf einen Ausgleich.
Ein Kompromiss wird kommen
Allerdings ist es guter Stil, sich im Parlament mit der Opposition auf ein neues Wahlgesetz zu einigen. Die Union wird deshalb wohl nicht auf 15 unausgeglichenen Überhangmandate bestehen, sondern einen Kompromiss bei zum Beispiel 10 derartigen Mandaten ins Auge fassen.
Die CDU/CSU wird dazu natürlich mit den Nachteilen der Modelle der Opposition argumentieren. Ein vollständiger Ausgleich der Überhangmandate durch Vergabe von Ausgleichsmandaten an die anderen Parteien etwa würde den Bundestag aufblähen, zu einigen Dutzend zusätzlichen Sitzen führen. Das wollen die Grünen vermeiden, die vorschlagen, die Überhangmandate der CDU mit Listenmandaten der CDU in anderen Bundesländern zu verrechnen. Das aber brächte föderale Verzerrungen mit sich. Die CDU hätte dann sehr viele Abgeordnete in Baden-Württemberg, aber keinen einzigen mehr in Bremen.
Knifflig wird bei einem Teilausgleich die Frage, welche Mandate ausgeglichen werden und welche nicht. Dabei geht es nicht nur um Parteiinteressen, sondern um den föderalen Proporz.
Und vor allem müssen „negative Stimmgewichte“ vermieden werden, bei denen jemand mit der Stimme für seine präferierte Partei dieser schadet. Das Verfassungsgericht ist bei diesen Effekten inzwischen sehr kleinlich. Das aber ist kein Argument für die völlige Neutralisierung der Überhangmandate, denn „negative Stimmgewichte“ drohen immer und überall – wenn das Wahlrecht etwas komplexer ist.
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