piwik no script img

Diskussion um PolanskiStehen Künstler über dem Gesetz?

Zahlreiche Politiker und Prominente setzen sich für den inhaftierten Filmemacher Roman Polanski ein – obwohl er sich eines Verbrechens schuldig gemacht haben soll.

Löst heftige Diskussionen aus: Der Fall Roman Polanski. Bild: ap

Roman Polanski hat als Regisseur Großes geleistet. Filme wie "Rosemarys Baby", "Chinatown" oder "Der Pianist" belegen dies. Roman Polanski ist außerdem ein Mensch, dem das Leben übel mitgespielt hat. Seine Mutter wurde in Auschwitz umgebracht, sein Vater überlebte den Holocaust im KZ Mauthausen, Polanski floh als Kind aus dem Krakauer Ghetto und hielt sich auf dem Land bei Kleinbauern versteckt. Viele Jahre später, am 8. August 1969, drangen Anhänger von Charles Manson in seine Villa in Los Angeles ein; sie töteten Polanskis schwangere Frau Sharon Tate.

Roman Polanski hatte 1977 - er war damals 44 - während eines Fotoshootings in der Villa von Jack Nicholson Sex mit einem 13 Jahre alten Mädchen, nachdem er ihm Alkohol verabreicht hatte. Ob das Verführung Minderjähriger, sexueller Missbrauch oder Vergewaltigung war, hätte vor Gericht geklärt werden müssen. Es kam allerdings nie zu einem Urteilsspruch. Polanski entzog sich dem Verfahren, nachdem er 47 Tage in Haft gesessen und ein Teilgeständnis abgelegt hatte, indem er sich nach Frankreich absetzte. Die USA hat er seither nie wieder betreten und auch solche Länder gemieden, die Auslieferungsabkommen mit den USA haben. Am Samstag wurde er überraschend am Flughafen von Zürich festgenommen, wohin er reiste, weil ihm beim Züricher Filmfestival ein Preis für sein Lebenswerk verliehen werden sollte. Seither sitzt er im Gefängnis, am Dienstag haben seine Anwälte einen Antrag auf Haftentlassung gestellt.

Die Verhaftung hat Empörung ausgelöst. Die einen regen sich auf, weil sich jemand 31 Jahre unbehelligt durch die Welt bewegt, obwohl er sich eines Verbrechens schuldig gemacht hat - für sie steht fest, dass es sich bei dem, was sich 1977 in Jack Nicholsons Villa ereignete, um eine Vergewaltigung handelte. Damit bestätigen sie, was ihre Gegner gern ins Feld führen: dass nämlich bei Sexualdelikten Vorverurteilungen gang und gäbe sind.

Die anderen wiederum sprechen von einem "Sittendelikt", wittern eine Justizfarce und werfen der Schweizer Exekutive vor, sich zum Vollstrecker einer ohnehin nicht vertrauenswürdigen US-amerikanischen Justiz zu machen. Filmschaffende meldeten sich am Montag mit einer Petition zu Wort, in der sie die sofortige Freilassung Polanskis fordern. Zu den Unterzeichnern gehören Pedro Almodóvar, Asia Argento, Jonathan Demme, Tom Tykwer und Wim Wenders. In dem Text heißt es: "Aufgrund ihres extraterritorialen Charakters ist es Filmfestivals auf der ganzen Welt möglich, Werke zu zeigen und Filmemacher frei und sicher auftreten zu lassen, selbst wenn manche Staaten dagegen sind."

Die Petition erweckt den Eindruck, Künstler ständen über dem Gesetz. Für sie gilt nicht, was für Krethi und Plethi selbstverständlich wäre. Das, was Polanski 1977 mit dem 13 Jahre alten Mädchen tat, ist den Unterzeichnenden keinen Satz wert - eine Bagatelle, das gute alte Kavaliersdelikt. Dazu passt, dass viele, die für den Regisseur Partei ergreifen, betonen, das Opfer, Samantha Geimer, habe ihm längst verziehen - ganz so, als sei ein sexueller Übergriff dieser Art Sache des Zivil- und nicht des Strafrechts.

Es gibt vieles, was an Polanskis Verhaftung merkwürdig ist. Warum erfolgte sie erst jetzt? Verhielt sich der Richter 1978 in Los Angeles korrekt oder voreingenommen? Wem nützt der internationale Haftbefehl, und wem, außer Polanski, schadet er? Das ändert nichts daran, dass man zwei Dinge in seinem Kopf zusammenbringen muss: Roman Polanski ist ein herausragender Filmemacher. Aber 1977 hat er etwas getan, wofür er sich bisher nicht verantwortet hat und wofür er sich verantworten muss.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

68 Kommentare

 / 
  • T
    transformer

    künstler_Innen sind ja eh assoziale, gell?

     

    drogen, sex, sozialismus, satanismus.

  • M
    margarete

    Die Vernehmungsprotokolle sind im hervorragend recherchierten Tagesspiegel-Artikel "Im völlig falschen Film" verlinkt.

    Dort kann jeder nachlesen, daß Polanski das Mädchen brutal und heimtückisch geplant gegen alle ihre Widerstände und Fluchtversuche vergewaltigt hat.

    Es ist so bitter, daß selbst aufgeklärte Leute wie Ihr von der taz in all Euren Polanski-Artikeln immer einen "Zweifel an den Tatumständen" einbaut, trotz dieser wie gesagt einsehbaren Protokolle und der vom Gericht bestätigten und von POlanski sogar selbst eingestandenden Schuld.

    Und die Solidaritätsbekundigungen für den Täter von seitens der Film-Highsociety:

    Erschreckend, skandalös und ein gruseliges Zeichen für alle, denen -sexueller- Gewalt angetan wird.

  • P
    Profi-Schnacksler

    P.S.: Die Verlängerung auf maximal 40 Jahre seit dem durch das Ruhen auf 1981 hinausgeschoben Beginnn der Verjährung (und damit bis 2021) beruht auf § 78c Abs. 3 Sätze 2 und 3 StGB.

  • P
    Profi-Schnacksler

    Anders als so mancher hier meint, wäre die Tat (wenn sich all' das in Deutschland zugetragen hätte und man zwecks Vereinfachung das heute geltende Recht zugrunde legt) übrigens auch nach deutschem Recht nicht verjährt, und Herr Polanski hätte (unter Zugrundelegung der bekannten Umstände) eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren zu erwarten (die bekannten Umstände legen nahe, die zu verhängende Freiheitsstrafe nicht eben am unteren Rande des Strafrahmens von 2 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe zu orientieren; die seit der Tat vergangene Zeit ist kein Milderungsgrund, da sie allein auf der Flucht beruht, und das Nachtatverhalten (Darstellung der Tat in seinen Memoiren) spricht auch nicht gerade für ihn; als Staatsanwalt würde ich 6 Jahre fordern):

    Die Tat ist rechtlich als ein Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu würdigen (§§ 176 Abs. 1, 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB), das mit Freiheitsstraße zwischen zwei und 15 Jahren (§ 38 Abs. 2 StGB) bedroht ist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt demnach 20 Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB). Die Verjährung ruhte zunächst bis zur Volljährigkeit des Opfers (§ 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB) - begann also nicht schon mit der Vollendung der Tat im Jahre 1977 (§ 78a Satz 1 StGB), sondern erst am 18. Geburtstag des Opfers im Jahre 1981 zu laufen - und war anschließend aufgrund der Flucht des Täters in's Ausland bis heute unterbrochen (§ 78c Abs. 1 Nr. 10 StGB), wodurch die regelmäßige Verjährungsfrist von 20 Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB) sich auf maximal 40 Jahre (bis 2021) verlängerte.

  • P
    Profi-Schnacksler

    Anders als so mancher hier meint, wäre die Tat (wenn sich all' das in Deutschland zugetragen hätte und man zwecks Vereinfachung das heute geltende Recht zugrunde legt) übrigens auch nach deutschem Recht nicht verjährt, und Herr Polanski hätte (unter Zugrundelegung der bekannten Umstände) eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren zu erwarten (die bekannten Umstände legen nahe, die zu verhängende Freiheitsstrafe nicht eben am unteren Rande des Strafrahmens von 2 bis 15 Jahre Freiheitsstrafe zu orientieren; die seit der Tat vergangene Zeit ist kein Milderungsgrund, da sie allein auf der Flucht beruht, und das Nachtatverhalten (Darstellung der Tat in seinen Memoiren) spricht auch nicht gerade für ihn; als Staatsanwalt würde ich 6 Jahre fordern):

    Die Tat ist rechtlich als ein Verbrechen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu würdigen (§§ 176 Abs. 1, 176a Abs. 2 Nr. 1 StGB), das mit Freiheitsstraße zwischen zwei und 15 Jahren (§ 38 Abs. 2 StGB) bedroht ist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt demnach 20 Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB). Die Verjährung ruhte zunächst bis zur Volljährigkeit des Opfers (§ 78b Abs. 1 Nr. 1 StGB) - begann also nicht schon mit der Vollendung der Tat im Jahre 1977 (§ 78a Satz 1 StGB), sondern erst am 18. Geburtstag des Opfers im Jahre 1981 zu laufen - und war anschließend aufgrund der Flucht des Täters in's Ausland bis heute unterbrochen (§ 78c Abs. 1 Nr. 10 StGB), wodurch die regelmäßige Verjährungsfrist von 20 Jahren (§ 78 Abs. 3 Nr. 2 StGB) sich auf maximal 40 Jahre (bis 2021) verlängerte.

  • SS
    Svetozar Schnuckelberger

    Eine 13jährige mit Alkohol und Drogen abzufüllen und sie anschließend in den A... zu f...en ist auch unter Berücksichtigung der Zeitumstände und jenseits "bürgerlicher" Moralvorstellungen absolut verachtenswert - da hilft auch kein Geniebonus! Wie würden seine eifrigen Verteidiger wohl geifern, wenn der Täter ein katholischer Priester gewesen wäre....

  • A
    Anonym

    @ max

     

    "ich glaube ich habe sie ganz richtig eingeschätzt"

     

    Glauben gehört in die Kirche, hier für mich völlig fehl am Platze.

    Aber schon interessant, man ist bei einem Thema nicht einer Meinung, was ich im Leben für völlig normal halte, und selbst bei den langjährigsten verheirateten Paaren vorkommt, und plötzlich wird man "eingeschätzt", oder mit anderen Worten, in eine Schublade gesteckt. Im Grunde könnte ich nun dasselbe machen, tu' ich aber nicht, weil ich sowas für falsch und kleingeistig halte.

     

    "es ist ihnen ganz offensichtlich eine selbstverständlichkeit, dass man bestraft. ende ihrer überlegung. da ändert es nichts, dass sie "rache" durch "gerechtigkeit" ersetzen."

     

    Nicht so voreilig, den Begriff Rache haben sie ins Spiel gebracht, und zwischen Rache und Gerechtigkeit sehe ich einen großen Unterschied, den ich ihnen aber hier nicht näher erläutern werde.

     

    "und für meine diesbezügliche meinung ist es komplett irrelevant, welches rechtssystem hier anwendung findet."

     

    ...was ich auch nicht in Abrede stellen wollte. Nur sie selbst meinten ja bereits...

     

    "unser rechtssystem sieht verschiedene zwecke der strafe vor..."

     

    ...und um unser, also das deutsche Rechtssystem geht es in diesem Fall nunmal nicht, sondern um das der USA. Das deren Gesetze so sind wie sie sind, dafür können wir beide nichts, jedoch müßten wir beide uns daran halten, sollten wir uns in den USA aufhalten, denn wenn nicht, hat der Staatsanwalt das Wort, so wie im Fall R.P.

     

     

    "sondern die feststellung "strafe muss sein - in ihrer ganzen härte und kompromisslosigkeit!""

     

    Manchmal schon, ja! Gestern wurde übrigens das Strafmaß für den Vergewaltiger und Mörder der kleinen Stephanie aus Leipzig bekanntgegeben, 9 Jahre und 6 Monate nach Jugendstrafrecht. Selbst der Staatsanwalt meinte, bei einer solchen Tat, die die ganze Familie ins Bodenlose stürtzte, leider doch zu wenig. Dann wurde noch angefügt, bei guter Führung kann er sogar schon nach 5-6 Jahren wieder draußen sein. Und genau das meine ich mit "weicheimäßig". Wenn schon, dann bitte die volle Strafe absitzen, besser noch mit anschließender Sicherheitsverwarung, aber leider war irgendjemand der Meinung, das es sinnvoll sei, das Jugendstrafrecht in diesem Fall anzuwenden.

    Wer in bestimmten Fällen keine klaren Grenzen setzen kann, läuft Gefahr nicht ernst genommen zu werden. Siehe aktuelle Jugenkriminalität, die schon mehrere Tote forderte, und nun wird auch noch auf Behinderte eingedroschen, so wie in dem Fall in Bochum.

     

    "besonders weicheimäßig könnten sie es finden, wenn ich ihnen sage, dass das in deutschland so sein muss, weil andernfalls der grundsatz der menschenwürde (des täters) verletzt werden würde ..."

     

    Zum einen, bleiben wir doch beim Fall R.P., der nunmal in den USA spielt, zum anderen, bestimmte Leute haben für mich jede Menschenwürde verloren, aufgrund ihrer Taten. Zynisch gesagt, sie können froh sein, das sie sich in einem Rechtsstaat bewegen, im Hier und Jetzt, etwas früher sähe die Sache ganz anders aus.

     

    "was mit ihm gerade durchgezogen wird unter all den genannten gesichtspunkten für grundsätzlich fragwürdig"

     

    Da gebe ich ihnen ganz recht, nur gebe ich ebenfalls zu bedenken, das Strafrecht der USA kennt keine Verjährung bei Vergewaltigung, ebenso das der Schweiz. Warum das alles aber erst jetzt, wirft schon fragen auf, bzw. warum sich ein Angeklagter in den USA einfach so aus dem Staub machen kann.

  • MK
    Mathias Kuboldt

    Eigentlich sollte man diesen ganzen Schweizer Käse mit Missachtung strafen, aber da Dummheit bekanntlich davon lebt, ihr Maul unwidersprochen aufreißen zu können, kommt mann (ja, genau alle Männer sind Schweine, auch nix neues) nicht drumrum in diesem Fall.

     

    Roman Polanski wird sicherlich einen exzellenten Anwalt bekommen, der dann hoffentlich dieser Farce schnell ein Ende zu machen versteht.

     

    Angesichts einer Welt, in der JEDEN Tag, JEDE Stunde, gerade jetzt in diesem Moment! TAUSENDE von Kindern (und ich meine keine dreizehnjährigen jungen Damen auf Jet-Set Parties, sondern fünf/achtjährige/zehnjährige in dreckigen Bordellen, auf dem Straßenstrich, unter Stiefvätern oder in Zwangsehen)

    auf eine Art und Weise gequält, missbraucht, vergewaltigt und ermordet werden, die sich hoffentlich der Hauptteil der LeserInnen noch nichtmal vorstellen kann, verstehe ich durchaus den Unmut, den eine "Vergewaltigung an einer Drezehnjährigen" erstmal grundsätzlich hervorruft. Im Grunde also ein ehrenwertes Motiv. Nein, die Welt ist den KommentatorInnen nämlich nicht gleichgültig, sondern sie helfen mit, sie von verworfenen Subjekten wie Roman Polanski zu befreien, in dem sie sich in Rage steigern, damit bloß keiner mögliche Kritikpunkte erwähnt. Der Roman Polanski zum Beispiel. Dreißig Jahre drückte er sich ungeschoren vor seiner Verantwortung. Einen Seelenmord hat er nämlich begangen. Achso. Dann haben aber eine ganze Menge Frauen, die mittlerweile schon im Greisenalter sind, in diesem Land seit 50 Jahre ohne ihre Seele leben müssen. Hat zwar auch nie irgendwer groß drüber geredet und interessiert auch bis heute keinen besonders, aber bald sind die auch endlich mal alle tot, dann kann man ihnen ja ein Denkmal hinklatschen und gut ist. Aber der Polanski, dieser kleinen Drecksau, dem kann man JETZT endlich stellvertretend den rechtlichen Einlauf verpassen, nicht so wie OJ Simpson, nein, wegsperren für 25 Jahre. Mindestens. Achwas, Dreißig, schließlich ist er die ganze Zeit rumgelaufen, hat sein Leben genossen,hat sogar Filme gedreht und das muss er jetzt mal büßen! Ein Skandal! Und die Preise, die haben sie ihm regelmäßig am laufenden Band in den Arsch geschoben, wo bleibt denn da eigentlich die bürgerliche Moral? In Japan ist das Schutzalter übrigens 13 Jahre, aber das nur so am Rande, da leben sie bekanntlich auch, am Rande unserer Welt. Die Abteilungsleiter begehen da schließlich gleich Selbstmord mit Bauchaufschlitzen, bloß weil ihre Firma pleite geht, das käme hier auch keinem in den Sinn, völlig bekloppt.

     

    Der durchschnittliche Betonkopf sitzt bombenfest. Merkbefreit schreibt er seine Sicht der Dinge in die Kommentarlisten und plädiert für Gerechtigkeit. "Wenn das dein Kind gewesen wäre?"

    "Wir hassen Kinderschänder und wir kriegen sie!"

    "Wer den verteidigt, ist doch selbst einer!"

    Ja, und peng schon sind wir wieder mitten in der Fortsetzung unserer beliebten Zensursula Argumentation für Sauberkeit und Anstand. Die Leute sind ja dumm und vergesslich ,da wärmt man einfach halbjährlich immer wieder den gleichen Scheissdreck auf, bisschen Emotion reinwürzen, wird schon keiner merken. Für uns oder gegen uns?! Wer dagegen ist, befürwortet das wohl auch noch insgeheim? Bis zur erfolgreichsten Online Petition in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, waren sich die über 600 Abgeordneten noch weitgehend einig, jaja die Kinderschänder, das böse Internet, das Thema fass ich mal besser nicht mit der Kneifzange an! Sollnse ruhig verbieten. Jetz ist die SPD zur Quittung da wo sie hingehört und wundert sich immer noch, wie die Kuh wenns donnert.

     

    Außerdem, Polanski, der ist doch auch noch Jude und dann aber kleine Mädchen an den Po fassen, das darf er trotzdem nicht! Nee, da halt ich mich mal lieber zurück, sonst kommen die Emmagruppen oder der Zentralrat und reißen mich noch in Stücke, müsst ich ja komplett bescheuert sein. Und puff, da sind sie auch schon, wie bestellt. Geld her, zack zack! Zahltag Meister! Überweisen aber sofort. Kontonummer wird beigefügt! Wie, die hat schon eine unbekannte Summe gekriegt? Ach, deswegen! Der hat sie bestochen, so wie Michael Jackson seine kleinen Jungs! Aber so billig kommt er nicht davon, jetzt erst recht, glaubt wohl mit Geld kann er sich alles erlauben!

     

    So für heute reichts. Man sieht sich möglicherweise mal im richtigen Leben an entsprechender Stelle und dann können wir das gerne mal von Arschgesicht zu Arschgesicht ausdiskutieren. Johannes Baptiste Kerner macht auch gar keine Sendungen mehr, vielleicht gibts demnächst dann endlich mal wieder richtigen Krawalltalk. Das waren noch Zeiten. "Kinderschänder Rübe ab! Zack Zack!"

    Da freu ich mich schon drauf, das wird dann die neue deutsche Nostalgiewelle.

  • Z
    Zara

    Aus die Maus

     

    Schuld oder Unschuld spielt eigentlich überhaupt keine Rolle mehr. Es besteht ein intern. Haftbefehl gegen Herrn Polanski. Und dieser wurde eben vollstreckt. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendwo in demokratischen Ländern so ohne weiteres und ohne jeden Grund ein Internationaler Haftbefehl ausgestellt wird.

    Er wird diesen auch nicht los, bis das Gerichtsverfahren in den USA abgeschlossen ist.

     

    Vor Gericht hat er ja dann die Möglichkeit seine Unschuld zu beweisen, genauso wie die Staatsanwaltschaft versuchen wird seine Schuld zu beweisen.

    Dann wird ein Urteil vom zuständigen Richter gesprochen. Dann kann er sich bei einem Freispruch wieder überall frei bewegen, oder im Falle einer Verurteilung muss er halt die Starfe bezahlen/absitzen - was auch immer.

     

    Eigentlich spielt es keine Rolle, ob die Schweiz Herrn Polanski jetzt an die USA ausliefert, denn die Medienpräsenz ist so groß und das öffentliche Interesse ist mittlerweile so stark, dass er sich sowieso nicht mehr frei bewegen kann.

     

    Sobald er in ein Land (außer F oder PL) einreist oder sich dort aufhält wird er wieder festgenommen.

     

    Glaubt Herr Polanski etwa er kann in Zukunft seelenruhig irgendwo einen Medienpreis entgegennehmen ohne dass die Handschellen zuschnappen? Sei es Deutschland, Italien, oder Spanien etc. (alle Länder, die ein Auslieferungsabkommen mit den USA abgeschlossen haben).

     

    Beschämend ist eigentlich nur, dass er sich die ganze Zeit so frei bewegen konnte. Hat er nicht im Frühjahr 2009 in Deutschland erst einen Film gedreht?

    Interessiert sich in Deutschland etwa niemand für Intern. Haftbefehle? (Herr Schreiber ist bestimmt anderer Ansicht!)

     

    Wo war denn da eigentlich Fr. von der Leyen oder Fr. Zypries, die sich so mächtig engagiert haben für die Internetsperren von Kinderpornographie? Wird Herr Polanski nicht verdächtigt sexuelle Handlungen an einem Kind vorgenommen zu haben?

    Aber das war ja nicht online! Anscheinend fühlt sich da niemand verantwortlich.

     

    Wo war denn da der Herr Innenminister Schäuble, der so gerne jeden und alles überwachen möchte? Das kommt davon, wenn man immer nur online Durchsuchungen durchführen will, aber wenn in der Zeitung steht, dass ein Herr Polanski (der mit Intern. Haftbefehl gesucht wird) einen Film in Deutschland dreht, dann findet man das natürlich nicht in irgendwelchen versteckten Dateien auf einem PC, das steht dann auf den Titelseiten vieler Zeitungen in großen Lettern.

    Da schaut dann natürlich keiner nach, war ja klar.

     

    Das ist der eigentliche Skandal – doch nicht, dass jemand, der mit intern. Haftbefehl gesucht wird, jetzt endlich nach 32 Jahren verhaftet wurde.

  • M
    max

    liebe/r herr/frau anonym,

    ich glaube ich habe sie ganz richtig eingeschätzt. denn das, was ich als fehlend bemängelte, eine überlegung zu welchem zweck solch eine strafe allzumal nach so langer zeit dienen soll, die ist ihnen offenbar weiterhin fremd. es ist ihnen ganz offensichtlich eine selbstverständlichkeit, dass man bestraft. ende ihrer überlegung. da ändert es nichts, dass sie "rache" durch "gerechtigkeit" ersetzen.

     

    und für meine diesbezügliche meinung ist es komplett irrelevant, welches rechtssystem hier anwendung findet. vielmehr ist es doch gerade anhand der gravierende unterschiede in den rechtssystemen gut zu sehen, dass gerechtigkeitsvorstellungen sehr unterschiedlich sind.

     

    dass sie die möglichkeit der früheren entlassung aufgrund guter führung als weicheimäßig empfinden hätte mir klar sein können. denn auch in diesem gedanken kommt nicht die frage zum ausdruck "wozu soll die strafe dienen?" sondern die feststellung "strafe muss sein - in ihrer ganzen härte und kompromisslosigkeit!".

     

    es ist für sie ganz offenbar weicheimäßig, wenn überhaupt die person des täters in die stafzumessung miteinbezogen wird. besonders weicheimäßig könnten sie es finden, wenn ich ihnen sage, dass das in deutschland so sein muss, weil andernfalls der grundsatz der menschenwürde (des täters) verletzt werden würde ... und dieser grundsatz hat in deutschland obersten verfassungsrang.

     

    dass sie dann noch den für mich nicht nachvollziehbaren schwenk zur erziehung (zum weichei) der deutschen jungen durch weibliche vorbilder machen, sagt einiges über sie aus, aber wenig über den vorliegenden streit.

     

     

    und wie sie meinen abstrakt gehaltenen überlegungen möglicherweise entnehmen können, fordere ich keine sobderbehandlung für roman polanski, sondern halte das, was mit ihm gerade durchgezogen wird unter all den genannten gesichtspunkten für grundsätzlich fragwürdig.

     

    ich beende das an dieser stelle, den wir bewegen uns vom thema weg und ich habe eigentlich bereits alles gesagt, was ich dazu sagen wollte.

    mfg

  • A
    Anonym

    @ max

     

    "wenn man die schweine nicht ordentlich fertig machen kann, dann ist das ein weicheistaat und ein weichei zu sein, gott bewahre, das will man sich dann doch nun wirklich nicht nachsagen lassen."

     

    Da bewegen sie sich aber auf einer ziemlich boulevardesken Ebene, eine Nachfrage wäre da besser gewesen, aber das ist ja meist zuviel verlangt.

    Mit "weicheimäßig" meinte ich was anderes bzw. kann es ganz konkret an Bsp.'s festmachen.

    Gestern bekamen einige U-Bahn-Schläger aus Berlin Haftstarfen, die höchste war 5 Jahre. Was in Deutschland nichts anderes bedeutet, bei guter Führung, und je nach länge der Untersuchungshaft, 3 - 3,5, vielleicht 4 Jahre, dann können sie wieder U-Bahn fahren. Halte ich für falsch, schließlich hat der Richter 5 Jahre ausgesprochen. Genau, diese gute Führung ist für mich "weicheimäßig". Sollte abgeschaft werden.

    Ebenso, das, Frau Zypris sei dank, die Richter bei Menschen mit Migrationshintergrund auch auf "kulturelle" Eigenheiten des jeweiligen Herkunftslandes schauen dürfen, was im Endeffekt zu einer milderen Haftstrafe führen kann. Diesbezüglich gab es schon einige Urteile, die übrigens in der Öffentlichkeit auch für eine gewisse Empörung sorgten und später in anderen Verfahren durch andere Richter revidiert wurden.

     

    Im Übrigen, wenn man sich mal in der Gesellschaft umschaut, wie unser Nachwuchs erzogen wird, ganz speziell die (deutschen)Jungen, sie haben eigentlich fast nur Frauen als Vorbilder, ob im Kindergarten, in der Vorschule, in der Schule... da gibt es wenige Männer, und die die es doch gibt, taugen manchmal herzlich wenig zum Vorbild.

    Um einen bekannten Kabarettisten zu zitieren:"in Deutschland werden Jungen zu weicheier erzogen."

    Und leider hat er da in weiten Teilen recht.

    Aber anderes Thema.

     

    "unser rechtssystem sieht verschiedene zwecke der strafe vor..."

     

    Irrelevat !

    Bei diesem Fall zählt ausschließlich das Rechtssystem der USA ! Am Rande vielleicht noch das der Schweiz. Sicherlich ließe sich darüber diskutieren, warum nun ausgerechnet jetzt erst, doch diese Frage geht an die Schweiz.

     

    "rache zu unserem leitmotiv machen"

     

    Von Rache spricht ja auch keiner, außer sie, sondern nur von Gerechtigkeit, mit dem eindeutigem Signal an alle, alle sind vor dem Gesetz gleich - gleiches sagte übrigens auch der Gouverneur von Kalifornien (auch (Ex)Schauspieler), der den Fall, im Falle eines Gnadengesuches, wie jeden anderen behandeln will.

     

    Vielleicht eines noch, wenn sie mir mal erklären können, warum bei R.P. so ein Wind von einigen gemacht wird, und für dessen Freilassung eingetreten wird. Wo sind die ganzen Leute, wenn es um den kleinen schmierigen Vergewaltiger von Nebenan geht, der schon 20 Jahre in den USA in Haft sitzt, und dessen Schuld erwiesen ist, z.B. durch ein Geständnis? Ist doch schon merkwürdig oder?

     

    Also doch, Promibonus... und ich werde mir diejenigen Promis die für R.P.'s Freilassung eintreten genau anschauen und merken, die sind nämlich bei mir unten durch.

  • M
    max

    "was ist deiner Meinung nach die sinvolle Betrachtung eines Mannes, der als sühneloser Vergewaltiger zu Weltruhm gelangen konnte?"

     

    mir geht es garnicht um die betrachtung dieses mannes. es fällt mir schwer, angesichts des medienrummels überhaupt eine reele betrachtung von polanski zu tätigen.

     

    mir ging es in meinem ursprünglichen eintrag darum, dass ich es für einer halbwegs emanzipierten leser/innenschaft nicht angemessen halte, wenn vor allem laut strafen gefordert werden und sich über den sinn der bestrafung niemand mehr gedanken macht.

     

    da passt auch dieser kommentar recht gut zu:

     

    "Das in D-Land so einiges ziemlich weicheimäßig abläuft ist ja bekannt, daher ist dieses Argument für mich gar kein Argument"

     

    wenn man die schweine nicht ordentlich fertig machen kann, dann ist das ein weicheistaat und ein weichei zu sein, gott bewahre, das will man sich dann doch nun wirklich nicht nachsagen lassen.

     

    ich denke es ist notwendig, sich über den sinn und unsinn von bestrafung gedanken zu machen. unser rechtssystem sieht verschiedene zwecke der strafe vor: die generalprävention - abschreckung der übrigen bürger dem schlechten beispiel des täters zu folgen, spezialprävention - einwirkung der strafe auf den täter, damit er das nicht wieder tut und schuldausgleich - der hat etwas böses getan, dem muss im gegenzug auch etwas angetan werden (institutionalisierte rache).

    hier in der debatte geht es ganz offenbar vor allem um rache aber auch um abschreckung (der anderen stars, die sich für womöglich unangreifbar halten). der täter als subjekt kommt in der frage nach dem zweck der strafe nicht mehr vor, denn die spezialprävention ist nach über 30 jahren sicher nicht mehr inhalt des wunsches nach strafe. ich für meine teil hat eine strafe, die ohne den gedanken der spezialprävention auskommt für sehr fragwürdig.

    wenn es aber primär um rache geht, dann darf und sollte man aus meiner sicht darüber nachdenken, ob das ein guter ansatzpunkt ist. emanzipatorisch ist das jedenfalls nicht.

     

    ich gebe zu, dass sich derartige gedanken bei einem so delikaten thema nicht zwingend sofort aufdrängen, aber ich denke es ist gerade deshalb wichtig, sich darüber klar zu sein, wie man tickt, denn so wie die menschen ticken, so tickt die gesellschaft.

    "todesstrafe für kinderschänder" steht immer im hintergrund und wird immer schwerer argumentativ zu bekämpfen, wenn wir - insbesondere bei sexualdelikten - rache zu unserem leitmotiv machen.

  • A
    Anonym

    "man stellt sich nicht auf die seite des "täters", wenn man eine strafverfolgung nach über 30 jahren für nicht mehr sinnvoll hält."

     

    Schon der Gerechtigkeit wegen, halte ich eine Strafverfolgung für sinnvoll, auch als Signalwirkung an alle Stars und Sternchen da draußen, die meinen, sie würden aufgrund ihres gesellschaftlichen Statuses über dem Gesetz stehen.

     

    "da die tat z.b. in d-land verjährt wäre"

     

    Das in D-Land so einiges ziemlich weicheimäßig abläuft ist ja bekannt, daher ist dieses Argument für mich gar kein Argument, zumal ich schätze, hätte sich ein R.Polanski in D-Land aufgehalten, irgendwann wäre er auch von hier ausgeliefert worden, Stichwort uneingeschränkte Solidarität.

     

    "ob man jemanden um der auswirkungen sexueller gewalt willen nach mehr als 30 jahren noch verfolgen muss, wenn die betroffene selbst darum bittet, dies zu unterlassen, halte ich für sehr fragwürdig."

     

    Können sie halten wie sie wollen, nur hat R.P. sich aus einem laufendem Verfahren weggestohlen, insofern kann die Betroffene sagen was sie will, einzig und allein die Rechtslage in den USA ist entscheidend, und die besagt, Vergewaltigung verjährt nicht.

    Außerdem, was wäre das für ein Rechtsstaat, wenn ein Gericht sich nach der Meinungänderung eines Opfers richtet, wobei mit Sicherheit auf Geldzahlungen geflossen sind, anstatt sich an die Fakten zu halten, und rein faktisch hat R.P. ja schon gestanden, ebenso die Geldzahlungen die geflossen sind, auch ein (indirektes) Schuldeingeständnis.

     

    Also doch Promibonus, heißt also im Umkehrschluß, wenn ein Emporkömling der Filmbranche "bock" hat, und sich an einer 13jährigen vergeht, nach 30Jahren und einigen Filmen später, ...ach komm schon, Schwamm drüber, hat sie ja eh schon vergessen, kann jedem mal passieren - bist doch unser bester...

     

    Ist das widerlich !

  • TK
    Torsten K.

    Was mich wirklich erschreckt ist, dass hier ausschließlich auf der Grundlage geltenden Rechts disskutiert wird. Wenn man sich eine Frage stellen sollte, dann warum die Vergewaltigung eines Menschen verjähren kann, wo Mord es doch nie tut.

    Einen Abzug zu drücken, oder ein Messer zu benutzen dauert in der Regel nicht so lange wie seinen Penis in jede mögliche Öffnung eines Kindes zu stoßen.

    Er hat sich nicht einfach bloß von ihr anfassen lassen oder ihr Schweinereien ins Öhrchen geflüstert. Seelischer Mord bedarf wohl- so behaupte ich - eines Charakters, der ebenso einem Menschen das ganze Leben nehmen würde.

    Ja, sie hat ihm verziehen. Und leidet unter der medialen Präsenz des Falles. Wie sehr leiden wohl all die Opfer von Männern wie Polanski, die ertragen müssen, das für ihn Petitionen bemüht werden?

    Ich glaube nicht an die persönliche Schuld, aber ich glaube sehr wohl an das Leid eines vergewaltigten Menschen.

    Es gibt die Frage nach dem Strafmaß. Strafe muss nur da eingesetzt werden, wo die gesamte Gesellschaft versagt hat. Wenn also etwas passieren sollte, dann in uns. Vor Allem da wir nicht zu verstehen scheinen, was an diesem Tag passiert ist.

     

    @ max

     

    was ist deiner Meinung nach die sinvolle Betrachtung eines Mannes, der als sühneloser Vergewaltiger zu Weltruhm gelangen konnte?

    Ich spreche nicht von gelenkter Stigmatisierung eines Sexualstraftäters, wie es in den USA möglich ist. Ich spreche davon, dass eine ganze Kultur verdrängen wollte, dass er eine 13 jährige besoffen machte...... nur weil er bekackte schöne Filme macht. Jeder Maurer würde exhumiert werden, damit man ihn post mortem lünchen kann.

     

    Diese Welt macht mir jeden Tag mehr Angst.

  • AL
    Anna Luehse

    Mathias Kuboldt fragt:

     

    "WO IST EIGENTLICH MADDIE McCANN??"

     

    Interessiert offensichtlich keine Qualitätsmedien mehr. Wichtig ist: Der Fall Maddie, also die Auftrags-Entführung eines kleinen Mädchens durch EU-weit vernetzte Kinderhändlerorganisationen mit offensichtlich besten Verbindungen zu "höheren Kreisen" in Politik, Justiz und Verwaltung, ist ein "absoluter" (!) Einzelfall. Sagt Zypries.

     

     

    "Die in Portugal verschwundene kleine Britin Maddie McCann sei “ein absoluter Ausnahmefall”.

    (tagesschau)

    Tausende "spurlos" verschwundener Kinder in der EU? "Regionales" Problemchen, interessiert gefälligst keinen, sagt man in "höheren" EU-Kreisen.

    http://www.tagesschau.de/ausland/justizminister6.html

     

    "Ich erhielt Todesdrohungen"

    sagt die ehemalige portugiesische Familienministerin Teresa Costa Macedo im spektakulären portugiesischen Kinderschänderprozeß gegen Promis in Politik, Justiz und Verwaltung.

    Halb so wild, schließlich nur ein "absoluter" Ausnahmefall.

     

    http://www.welt.de/welt_print/article3028080/

    Portugal-ist-ein-Paradies-fuer-Paedophile.html

     

    27 (!!!) tote Zeugen und Ermittler im belgischen Dutroux-Justizskandal? Alles absolute Ausnahmefälle, bestenfalls von "regionalem" Interesse. Überregional:

     

    „Meine Arme sind so lang wie die Donau“.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Michel_Nihoul

  • M
    max

    "Recht und Gesetz gelten für alle und sexueller Missbrauch ist ein Verbrechen! Wer dies nicht benennt und sich stattdessen auf die Seite eines geständigen Täters stellt, scheint keinerlei Vorstellungen von Demokratie, Gewaltenteilung, geschweige von den Auswirkungen sexueller Gewalt zu haben."

     

    man stellt sich nicht auf die seite des "täters", wenn man eine strafverfolgung nach über 30 jahren für nicht mehr sinnvoll hält.

    da die tat z.b. in d-land verjährt wäre, hat das auch nichts mit richtigen oder falschen vorstellungen von demokratie, gewaltenteilung oder anderen hehren begrifflichkeiten zu tun.

    ob man jemanden um der auswirkungen sexueller gewalt willen nach mehr als 30 jahren noch verfolgen muss, wenn die betroffene selbst darum bittet, dies zu unterlassen, halte ich für sehr fragwürdig.

     

    die aufgeregtheit, mit der in dieser sache argumentiert wird hängt mit der hohen emotionalen aufladung des themas zusammen, trägt aber nichts zur sinnvollen betrachtung der angelegenheit bei.

  • S
    sabstitute

    Vielen Dank Christina Nord für diesen Kommentar, denn bei dem scheinbar vorauseilenden Gehorsam, den viele Medien und Filmleute bei diesem Thema an den Tag gelegt haben, bedeutet eine solch anders geartete Meinung, wie die ihre, mit Sicherheit auch Widerstände.

    Was an diesem Vorgang aus meiner Sicht von besonderer Bedeutung ist, dass ich zum einen den Eindruck gewinne, dass die Festivalleitung von Cannes gerade ihre herausragenden „Schäfchen“ für diese Kampagne gewinnen konnte und zum anderen, dass es keinerlei Vorstellungskraft von Seiten der Unterzeichner/innen gibt, welche blamable Wirkung sie nach außen abliefern. Die weltweiten Kommentare sprechen an dieser Stelle eine sehr klare Sprache und kommen in der Regel zu dem Schluss: Recht und Gesetz gelten für alle und sexueller Missbrauch ist ein Verbrechen! Wer dies nicht benennt und sich stattdessen auf die Seite eines geständigen Täters stellt, scheint keinerlei Vorstellungen von Demokratie, Gewaltenteilung, geschweige von den Auswirkungen sexueller Gewalt zu haben.

  • A
    Anonym

    "macht diese strafe wirklich noch sinn? nach 30 jahren? wenn ja, welchen denn?"

     

    Eine Strafe würde ganz deutlich machen, niemand, auch kein Oscarpreisträger, steht über dem Gesetz, zumal ja seine wirklichen Erfolge erst nach dieser Vergewaltigung entstanden.

    Das heute das Opfer nun anders darüber denkt und spricht, steht für mich außen vor, zumal da bestimmt auch einige Gelder geflossen sind, was widerum als Schuldeingeständnis zu werten ist.

    Man könnte ja mal das Opfer fragen, was sie dazu heute sagen würde, wenn jemand ihrer Tochter soetwas antut, vor Gericht gesteht, und sich dann aus dem Staub macht, und dann der Familie vielleicht noch Geld anbietet.Würde mich wirklich interessieren.

    Geradezu peinlich und auch widerlich finde ich die Freiheitsbekundungen aus der ganzen Welt für R.Polanski.Ein Faustschlag mitten ins Gesicht aller Vergewaltigungsopfer, aber sonst so gern auf wohltätig machen.Komischerweise tut das niemand dieser geballten Prominenz für den kleinen unscheinbaren alltäglichen Vergewaltiger.Also gibt es wohl doch soetwas wie einen Prommibonus, bei manchen jedenfalls, und genau deswegen finde ich es gut, dass R.P. festgenommen wurde und nun hoffentlich auch an die USA ausgeliefert wird, um eine angemessene Strafe zu bekommen.

  • M
    max

    was mich am meisten erschreckt, sind die kommentare hier.

    man hätte ja auch erwarten können, dass die leser/innen einer linksliberalen zeitung sich gelegentlich gedanken darüber machen, wozu eine strafe dienen soll. statttdessen wird hier beinahe ausnahmslos gerufen "der täter gehört bestraft!", als wäre das ein naturgesetz, welches gefälligst eingehalten gehört.

    macht diese strafe wirklich noch sinn? nach 30 jahren? wenn ja, welchen denn? die tatsache, dass diese tat in deutschland verjährt wäre rührt daher, dass man hier nach einer gewissen zeit dem rechtsfrieden vorrang vor dem sanktionsrecht/-bedürfnis des staates und der öffentlichkeit einräumt. warum der rechtsfrieden in den usa so wenig gilt, gegenüber dem bedürfnis zu bestrafen ist wenigstens eine frage wert.

     

    dass das eigene gerechtigkeitsgefühl besonders befördert wird, wenn es endlich einen "der da oben" getroffen hat, ist nur noch bedauerlich. oder ist das gesundes klassendenken?

     

    im übrigen geht es entgegen der suggestiven fragstellung einer kommentator/innen nicht darum, wie man selbst entscheiden würde, wenn die eigene tochhter betroffen wäre. recht und rechtsprechung sind haben eben gerade nicht von motiven persönlicher betroffenheit geleitet zu sein, sonst ist die todesstrafe sehr schnell wieder bei der hand.

  • T
    Terra

    Er "soll sich eines Verbrechens schuldig gemacht haben"? Er hat auf schuldig plädiert - auf "Sex mit einer Minderjährigen". Oder ganz einfach ausgedrücht Vergewaltigung. Es wie in ihrem Artikel als "Sex" zu bezeichnen ist ein Schlag ins Gesicht jedes Opfers. Polanski hat sein Opfer gegen ihren Willen oral, vaginal und anal vergewaltigt, nachdem er ihr Alkohol und Drogen verabreichte. Ganz davon abgesehen, dass sie 13 Jahre alt war und dem schon gesetzlich nicht zustimmern konnte.

    Vone einer "Vorverurteilung" kann hier gar nicht die Rede sein. Das Urteil "schuldig" war schon lange klar, nur war Roman Polanski zu feige, sich auch dem Strafmaß zu stellen.

  • FM
    Frauke Mahr

    Die LOBBY FÜR MÄDCHEN fordert die COLOGNE CONFERENCE auf das Preisgeld von 25 000 Euro, mit dem der Filmpreis Köln dotiert ist, den Kölner Frauenprojekten zur Verfügung zu stellen, die täglich mit Mädchen und Frauen arbeiten, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind!

  • PG
    Pedro Guimaraes

    Ich habe den Eindruck, dass viele "Kulturschaffende", die einer ersten Versuchung, Herrn Polanski zu verteidigen wiederstehen konnten, nun gottenfroh sind, dies nicht getan zu haben. Schwein gehabt! Die Pädofilen-Verteidiger wird der Volkszorn verschlingen.

  • DF
    Der F2Mgrosse

    Alle die hier schlau reden und gerade die, die für Herrn Polanski eintreten sollten sich mal die Frage stellen, wie hätten sie sich entschieden wenn es ihre Tochter gewesen wäre, die von Reichen Prominenten missbraucht worden wäre? Na da sieht es dann schon ganz anders aus. Mich interessiert der ganze politische Schnick Schnack zwischen der Schweiz und Amerika nicht, es ist doch ganz einfach, hat er es getan, dann ab in den Bau und nicht nur 4 oder 5 Jahre, sondern richtig Knast..... Wird doch bei normalen Bürgern auch immer schnell gefordert, von den Prominenten Herrschaften auf der Welt.

  • MK
    Mathias Kuboldt

    Viel Lärm um nichts?

     

    Polanski ist dreißig Jahre nicht in die USA eingereist, nicht einmal zur Oscarverleihung seines Films "der Pianist". Warum nicht?

     

    Der Fall wird, wenn er vor Gericht kommen sollte, hauptsächlich auf die Aussage der beteiligten Frau, der Gäste von damals und Polanski selbst angewiesen sein. Wie sieht die Betroffene das wohl?

     

    Am 16. September 2009 wurde Marco Weiss zu einer Bewährungsstrafe von 2 Jahren, 2 Monaten und 20 Tagen Haft wegen sexuellem Missbrauch, nicht aber wegen Vergewaltigung verurteilt. Sowohl Verteidigung als auch die Nebenklage haben verkündet, in Revision gehen zu wollen [Quelle Wikipedia] Was sagt uns das?

     

    Warum wird hier so leidenschaftlich über angebliche Promisonderstellungen, Kindesmissbrauch, Vergewaltigung in allen Lebenslagen, Opfer-Täter Verdrehung,Stammtisch, Juden und Nichtjuden, Deutsche und Türken, Ausländer und Minderjährigkeit diskutiert? Die beiden Thread füllen mehr Conent, als sämtliche Kommentare zu Dr. Schäubles Überwachungsplänen. So ein offener Hosenschlitz mit Spermaspuren hat eine ganz eigene Faszination, nicht wahr?

     

    Und:

    Wo ist eigentlich Maddie ?

  • U
    Urs

    Dieser Kommentar sieht m.E. das Wesentliche klar und hebt sich sehr wohltuend von den bereits erwähnten Ergüssen in der SZ und der Zeit ab, wo unter Hinweis auf weitere Missstände und anderes Unrecht R.P. entschuldigt wird.

  • T
    traumelfe

    na, wenn das so ist, können ja alle Promis machen was sie wollen.....und dann ihre Fans mobilisieren, damit eine Welle der Empörung entsteht und keiner auf die Idee kommt, dass es da noch ein Opfer geben könnte!

    Auch wenn sie ihm verziehen haben soll, kennen wir die Beweggründe dafür? Vielleicht will sie ja nur endlich ihre Ruhe haben.

    Schlimm genug, dass in einigen Ländern so ein Vergehen verjährt.....die Folgen, die das Opfer!!!!! zu tragen hat, verjähren NICHT!!!!NIEMALS!!!!

    Traurig, dass diese Diskussion hier überhaupt stattfindet!

  • B
    Britt
  • F
    firedel

    Ohne jegliche Wertung oder Differenzierung strafrechtlicher Belange stellt sich hier die Frage:

    Steht die persönliche hohe Ethik des gegenseitigen Verzeihens nicht über der wie auch immer gearteten Gesetzeslage, vor allem oder gerade nach so vielen Jahren???

  • BV
    Brian von Nazareth

    Beim Lesen des Gesülzes einiger Stammtischrechtler fragte ich mich: Wie mochten wohl "PI-News"-Fans wie Anna Luehse den Fall Marco W. sehen? Dessen Opfer war ja auch ein 13jähriges Kind.

     

    Kann ich mir fast denken: Da war ja alles gaaaaanz anders .... schon allein deswegen, weil Marco ja ein strammer Deutscher ist, gell?

  • N
    nullwert

    Es ist traurig aber eben wahr, dass es in einer globalisierten Medienwelt, die über Schlagzeilen kommuniziert, erstmal keine Rolle spielt, was sich damals tatsächlich abspielte und warum die Unterzeichner solcher Petitionen glauben, eingreifen zu müssen. Es ist mir unbegreiflich, wie ausgerechnet prominente Medienschaffende dies missachten können und damit wissentlich in Kauf nehmen, durch die Verteidigung eines medial und durch ein offenbar bestehendes Geständnis eingenverschuldet vorverurteilten "Kinderschänders" die Nachricht in die Welt zu senden, eine 13-Jährige mit Drogen gefügig zu machen und dann Sex mit ihr zu haben sei irgendwie in Ordnung...

  • R
    Rika

    Dieser taz-Beitrag wird jenen Mädchen, Frauen, Jungen und Männern, die als Kinder Opfer sexualisierter Gewalt wurden, helfen, der Gehirnwäsche zu entgehen, die gerade in den Medien läuft. Dass ausgerechnet Kultur(!)-Schaffende sich für einen Missbrauchstäter, der sich der Strafe durch Flucht entzog, einsetzen, ist beschämend für unsere Kultur - und überaus bedrückend für Opfer. Opfer lesen nämlich in diesen Tagen, wie viele Menschen sich öffentlich mit einem (nicht mehr nur mutmaßlichen) Täter solidarisieren. Von so viel Solidarität träumen Opfer vergeblich.

  • AL
    Anna Luehse

    @Faisal: "Welch Geschmacklosigkeit, die politische Verfolgung vieler Filmemacher mit der Ahndung grenzwertiger Sexualhandlungen gleichzusetzen."

     

    Volle Zustimmung! Was der subventionierter "Kultur"-Lautsprecher da ausstößt, ist peinlich und dumm.

    Wg. "grenzwertig", die Grenze ist auch nach deutschem Recht klar definiert, trotz div. Bemühungen "interesierter Kreise".

     

    StGB. § 176 - Sexueller Mißbrauch von Kindern

     

    "Wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

    ...

    Der Versuch ist strafbar ..."

  • AL
    Anna Luehse

    taz: "Das, was Polanski 1977 mit dem 13 Jahre alten Mädchen tat, ist den Unterzeichnenden keinen Satz wert - eine Bagatelle, das gute alte Kavaliersdelikt."

     

    Treffer! Dazu passen Zensursula-Zypries Machenschaften. Phantomkinderschänder "im Internet" sollen angeblich behindert werden, bei Kinderschänder-Netzwerken im richtigen Leben, insb. in "höheren Kreisen", wird's plötzlich ganz still.

     

    "Hinter dem Ganzen steckt ein fein gewebtes und vor allem umfassendes Netzwerk, das sich von der Polizei bis in die Regierung und die Justiz zieht"

    http://www.welt.de/welt_print/article3028080/

    Portugal-ist-ein-Paradies-fuer-Paedophile.html

     

    "Roman Polanski ist ein herausragender Filmemacher."

    Und Michel Nihoul ist ein erfolgreicher Geschäftsmann.

  • L
    Linksbündig

    Ich bedanke mich bei Frau Nord für diesen Kommentar, der sich im Gegensatz zu allen mir sonst bekannten Beiträgen zu diesem Thema deutlich darüber beschwert, dass die Unterzeichner der Petition zur Freilassung Polanskis dessen Tat mit keinem Wort erwähnen.

     

    Mich wundert leider nicht, das die Herren Tykwer, Wenders und Akin den Wunsch eines 44jährigen Mannes nach Sex mit einer 13jährigen nicht weiter in Frage stellen und wohl auch an der Tat nichts besonderes finden.

    Aber das es auch von der Öffentlichkeit weitgehend so hingenommen wird, das Polanski undifferenzierte Unterstützung erhält und in einem solchen Fall eine Gleichsetzung mit politischer Verfolgung vieler Filmemacher anklingen darf... mir fehlen die Worte!

  • M
    Martin

    Freiheit der Kunst ist keine Freiheit des Verbrechens und der Kinderschändung. Das sollte auch Regisseuren wie Wenders, Tykwer und Co. deutlich hinter die Ohren geschrieben werden. Filmfestivals seien 'extraterritorial'? Was für ein Blödsinn. Großes Lob für die Autorin des Artikels und deren Hinweis, dass die Herrschaften kein einziges Wort bezüglich des Opfers verloren haben. Dessen Einstellung nach einer so langen Zeit fehlender Bestrafung des Täters ist achtenswert, darf aber nicht zur Straflosigkeit führen. Dann müßte es auch für alle anderen straflos werden, Kinder zu schänden, zumindest in 'extraterritorialer' Kreisen von Wenders und Co.

  • RD
    Roland Dickel

    Nach meiner ersten ,spontanen Sympathie füer Polanski (hat beeindruckende Filme gemacht),wurde mir klar, daß ein Verbrechen an dem Mann haftet,das 30 Jahre augenzwinkernd nicht verfolgt wurde,sodass die jetztige Verhaftung sehr überrascht. Offenbar hatte bisher weder die US-Justiz,noch Partnerstaaten mit Auslieferungsabkommen eine schon oft möglichen Verhaftung Polanskis ausgeführt.

    Die Schweiz wurde- nicht nur von EU-Ländern - von den US-Behörden zur Herausgabe von Bankdaten gedrängt.

    Sollte die Schweiz mit ihrer Aktion evtl. die USA zwingen, ein Strafverfahren, daß sie lieber hätte ruhen lassen wollen, jetzt aktiv betreiben zu müssen ?

  • T
    twex

    @Uwe Rost:

    "1. Der Fall liegt 32 Jahre zurück - wie sehen die entsprechenden Verjährungsfristen aus? Laut deutschem Recht (was hier allerdings nicht gilt) beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers."

     

    Das läßt sich so einfach nicht sagen, denn nach deutschem Recht berechnet sich die Vollstreckungsverjährung nach dem Strafmaß, und Polanski hat sich seinem Verfahren vor Verkündigung des Strafmaßes entzogen, was in Deutschland so nicht möglich wäre. Auch wäre seine Flucht nach deutschem Recht nicht als neuerliches Verbrechen gewertet worden.

     

    "3. Wie kommt es, dass jemand mit einem internationalen Haftbefehl gesucht wird in einem solchen Fall? Liegt das etwa im Ermessen eines Richters je nach Person des Täters? (-> wenn jedweder Fall eines nicht in den USA verhaftbaren, weil u.U. ausgereisten Täters in einem internationalen Haftbefehl gipfelte, wären die Fahndungslisten wohl inzwischen einige Terrabyte groß)"

     

    Sie überschätzen den finanziellen Spielraum und die internationalen Kontakte des Durchschnittsverbrechers gewaltig. Aber ja: Kautionsflucht ist ein Schwerverbrechen nach U.S.-Bundesrecht, und wenn der Aufenthaltsort des Flüchtigen bekannt ist, ergeht regelmäßig ein int. Haftbefehl.

     

    "4. Roman Polanski als recht prominenter Vertreter seiner Zunft war im Prinzip über Jahrzehnte dauerpräsent in den Medien. Sein Aufenthalstort war also permanent recht einfach feststellbar für die US-Behörden. Wieso wurde Polanski z.B. nie in Deutschland festgenommen bei seinen zahlreichen Besuchen - obwohl ein Auslieferungsabkommen seit 1978 existiert?"

     

    Weil laut Art. 16 dieses Auslieferungsabkommens der Vollstreckung ein formelles Ersuchen des Zielstaates vorausgehen muß, welches nicht vorlag.

  • WW
    Wilma Wupp

    Endlich mal eine Kommentatorin, die sich dem Thema mit der nötigen nüchternen Distanz widmet. Ich bin fassungslos über die Kulturschaffenden (vor allem Männer, leider!), die einen mutmasslichen Vergewaltiger über dem Gesetz sehen, nur weil er Künstler ist. Es ist zwar nur ein hehrer Anspruch, aber vor dem Gesetz sollten alle gleich sein. Wenn das Opfer die Tat vergeben hat, chapeau für diese Leistung, bei der Strafverfolgung darf das aber keine Rolle spielen, sonst würden Delikte wie Gewalt in der Ehe oder ähnliches, wo geschlagene Ehepartner/innen oft aus Scham schweigen, wohl des Öfteren nicht verfolgt. Sicher kann und muss man den Zeitpunkt und die umstände in Frage stellen, aber das ändert nichts daran, dass wer eine Straftat begeht (und das hat ja sogar Polanski selbst zugegeben) dafür geradestehen muss. Sollte der Richter zuvor voreingenommen gewesen sein, dann hoffe und meine ich, bei der Aufmerksamkeit den dieser Fall inzwischen hat, dass sich dieses Mal die Justizbehörden um einen fairen Prozess bemühen werden. Wenn nicht die Justiz, aufgrund des Drucks vieler "Polanski-"Freunde, doch noch in die Knie geht...

  • K
    kristin

    Danke für Ihren Artikel mit dem passenden Titel "Stehen Künstler über dem Gesetz?"

    Es gibt in der Biographie von Roman Polanski zwei Realitäten, die eines genialen Filmemachers und die eines Mannes, der sich der Verantwortung für sein Handeln vor 30 Jahren nicht stellt. Vielmehr hat er sein Leben danach ausgerichtet nicht gefasst zu werden und Wohnorte gewählt, die einen Zusammenhang mit der Tat verhindern. Neben der Enttäuschung setzt sich die Wut über diese Einstellung durch.

  • HS
    Hartmut Spiesecke

    Herzlichen Dank für diesen Kommentar! Ob Polanski schuldig ist, soll ein Verfahren prüfen, dem der Regisseur sich seit Jahrzehnten entzieht. Angesichts des Verdachts auf eine der schlimmsten denkbaren Straftaten - der Vergewaltigung eines Kindes - wundert die vielfältige Parteinahme für den unbestritten bedeutenden Künstler. Daran ändern die fragwürdigen Umstände des Zeitpunkts der Festnahme in der Schweiz nichts.

  • G
    guapito

    Ohne den Artikel gelesen zu haben:

    Was für ein dämlicher Titel! Welch dumme Frage!

    Natürlich stehen Künstler über dem Gesetz!

    Politiker, Konzernbosse usw. übrigens auch!

    Siehe: Helmut Kohl, Josef Ackermann, Klaus Esser, Hartmut Mehdorn, Klaus Zumwinkel...und noch viele, viele mehr. Den "kleinen Leuten" wurde dies doch wirklich oft genug bewiesen.

  • G
    goganD

    "Aufgrund ihres extraterritorialen Charakters ist es Filmfestivals auf der ganzen Welt möglich, Werke zu zeigen und Filmemacher frei und sicher auftreten zu lassen, selbst wenn manche Staaten dagegen sind."

     

    In diesem Falle wird in der Petition wohl vielmehr auf die Wichtigkeit der freiheitlichen Stellung von Filmfestivals hingewiesen. Durch diese ist es möglich, auch Filme und Kunst zu zeigen, die in den Heimatländern der Machenden unter Strafe und Verfolgung stünden.

    Dies hebt nicht die Position Polanskis als Person heraus, sondern stellt ihn vielmehr gleich mit anderen, die aufgrund ihrer Kunst (ja, Kunst ist kein Verbrechen) in ihren Heimatländern verfolgt würden.

    Somit wird zum Beispiel ein Haftbefehl, der aufgrund eines filmischen Werkes gegen einen Filmemacher erlassen wird, auf solch einem Festival nicht vollstreckt.

     

    Die Frage ist doch vielmehr, warum ein solches Festival, das für politisch verfolgte Filmemacher einen Rückzugsort bieten soll, zur Möglichkeit genommen wird, Polanski zu verhaften und somit das Signal zu setzen, dass diese Festivals nicht mehr als sicherer Rückzugsort gelten können.

     

    Dies soll keinesfalls ein Einwand gegen die Tatsache sein, dass Polanski sich für etwas, das er getan hat, zu verantworten haz. Doch warum konnte Polanski sich 31 Jahre lang unbehelligt bewegen, ohne dass es jemanden gekümmert hat, dass er wohlmöglich ein Vergewaltiger ist - womit ich nicht sage, dass er es ist, denn das gilt es noch zu klären.

     

    In jedem Fall liegt allerdings doch das Vergehen von Unzucht mit Minderjährigen vor, was unter Strafe steht.

  • A
    amadablam

    Danke für den Kommentar; ich stimme Ihnen im Großen und Ganzen zu. Aber ist Wim Wenders tatsächlich der Auffassung, Filmfestivals hätten "extraterritorialen Charakter"? Wenn ja, dann ist die Petition nicht mehr als das, was Rüdiger Vogler in Wenders' Film "Im Lauf der Zeit" in einer Szene dringend fehlt...

  • A
    allegleich

    Sowas muss vor Gericht entschieden werden. Irgendwelche Vorzüge darf es auch für solch Prominente nicht geben, er hat sich dafür zu verantworten.

     

    Wenn es eine Vergewaltigung war, dann muss er genauso behandelt werden wie alle anderen ***** die sowas tun.

  • J
    John

    Gab es in den vergangenen Jahren keinen internationalen Haftbefehl?

    Ich finde, er sollte in die USA überstellt werden. Ob er dann dort ins Gefängnis muss oder nicht. In jedem Fall sollte der Fall abschießend behandelt und dann abgeschlossen werden. Dann kann Polanski auch ohne Angst vor Strafverfolgung wieder in die USA oder sonstwohin reisen.

    Davon abgesehen ist natürlich die Tatsache, dass es sich um einen Prominenten handelt, kein Grund für Verzicht auf Strafverfolgung.

    Und die Filmfestspiele sind meines Wissens auch kein exterritoriales Gelände. Mich irritiert, dass Wenders, Almodovar u.a. überhaupt diese Petition abgefasst haben.

  • H
    hupe

    ob schuldig oder nicht, ob 30 jahre her oder nicht: wenn ein mutmaßlicher "normalsterblicher" Kinderschänder nach 30 Jahren gefasst wird, ist dies ein Erfolg der Justiz, der ironischerweise mit härteren Forderungen nach Überwachung (DNA-Test für alle) gefeiert wird; bei herrn polanski, der das ganze auch noch zugegeben hat und dann schiss vor der konsequenz seines tuns hatte, wird von handlangern und unseriöser justiz gesprochen...tjaja die hohe kunst

  • IS
    Ich schiebm Film

    Der Pianist war son toller Film.

    Wir sollten ihm per Petition noch ein paar Minderjähriger zur Verfügung stellen, damit er weiter so schöne Filme machen kann. Was wäre die Welt ohne Filme. Filmemachern sollte bedingungslose Immunität gewährt werden, damit sie nie wieder auf Filmfestivals gestört werden...

  • MH
    Maja Hamann

    "Stehen Künstler über dem Gesetz?" Das wäre sicherlich der falsche Rückschluss. Unabhängig davon, dass uns wohl die genaueren Umstände fehlen, um Polanski verurteilen zu können (wusste er, dass sie erst 13 Jahre alt ist? Man kann bisweilen lesen, sie sei nicht mehr Jungfrau gewesen und habe eingewilligt....), frage ich mich, warum wollen sollten wir den in Haft nehmen? Waren die darauffolgenden 31 Jahre ohne jegliche bekannte Sexualdelikte nicht genug, um zu zeigen, dass er rehabilitiert ist und unter keinem Gesichtspunkt mehr eine Gefahr darstellt? Und wenn selbst das Opfer sagt, dass es daran kein Interesse mehr hat? Mein Perdón hat er auf jeden Fall, egal ob er Künstler ist oder nicht. Warum verfolgt ihn die amerikanische Justiz gerade jetzt nach über 30 Jahren? Vielleicht gerade weil er freidenkender Künstler ist? Und Rumsfeld & Co.?

  • UR
    Uwe Rost

    Ich sehe im konkreten Fall mehrere zu betrachtende Aspekte:

     

    1. Der Fall liegt 32 Jahre zurück - wie sehen die entsprechenden Verjährungsfristen aus? Laut deutschem Recht (was hier allerdings nicht gilt) beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre nach Vollendung des 18. Lebensjahrs des Opfers.

     

    2. Sexueller Missbrauch Minderjähriger ist KEIN Kavaliersdelikt! Wenn jemand Minderjährige sexuell missbraucht (was selbst bei vermeintlichem Einverständnis des Opfers als Missbrauch zu betrachten ist!), muss er mit Bestrafung rechnen.

     

    3. Wie kommt es, dass jemand mit einem internationalen Haftbefehl gesucht wird in einem solchen Fall? Liegt das etwa im Ermessen eines Richters je nach Person des Täters? (-> wenn jedweder Fall eines nicht in den USA verhaftbaren, weil u.U. ausgereisten Täters in einem internationalen Haftbefehl gipfelte, wären die Fahndungslisten wohl inzwischen einige Terrabyte groß)

     

    4. Roman Polanski als recht prominenter Vertreter seiner Zunft war im Prinzip über Jahrzehnte dauerpräsent in den Medien. Sein Aufenthalstort war also permanent recht einfach feststellbar für die US-Behörden. Wieso wurde Polanski z.B. nie in Deutschland festgenommen bei seinen zahlreichen Besuchen - obwohl ein Auslieferungsabkommen seit 1978 existiert?

     

    Wenn ich mir nur die oben aufgeführten Fakten ansehe (und mir fallen in der Tat noch einige mehr ein) und zum jetzigen Fall in Beziehung setze, schwant mir Übles. Der Fall stinkt zum Himmel.

    Ums ganz klar zu sagen: ich befürworte nicht, dass man die Strafverfolgung von Kindesmissbrauchern irgendwie lockern sollte.

    Was ich gern wissen möchte:

    Wieso jetzt? Sind die gültigen Rechtsgrundlagen eingehalten und wie sehen die konkre aus?

  • P
    Peter

    Gelungener und kontroverser Artikel. Bitte beachten Sie aber, dass es Zürcher und nicht Züricher heisst.

  • GA
    Gerry/Los Angeles

    Polanski ist ein Scheußal. Er hat ein 13-ähriges Mädchen dedobt und dann vergwaltigt.

    Also ist er ein Triebtäter, der sich immer noch damit brüstet "junge Frauen " zu lieben. Er ist stolz darauf Teenagers "gehabt zu haben. In jedem zivilisierten Land wird so ein Verbrecher auf viele Jahre eingesperrt und muß danach als registrierter "Sex-Offender" registriert sein. In jedem Ort, wo er wohnen möchte, wird seine Adresse veröffentlicht, damit jeder seine minderjährigen Kinder vor diesem Monster schützen

    kann. Wenn er ein einfacher Mensch wäre, würde sich keiner um ihn bemühen. Hollywood ist voller Typen, wie dieser polnische Knülch.

  • MB
    mario buthmann

    wenn eine verurteilung polanskis 1977 dazu geführt hätte, das werke zb. wie der tod und das mädchen oder der pianist niemals das tageslicht erblickt hätten, würde ich sehr gut damit leben können. dies ist eine hypothese.

  • L
    Lea

    Es befremdet mich, wie in einer linken Tageszeitung in diversen Artikeln und zahlreichen Leserbriefen über Roman Polanski so streng legalistisch hergezogen wird. Da steht zu befürchten, dass nachträglich auch noch die Kommune 1 kriminalisiert wird, weil es von ihr ein Nacktfoto inkl. Kind gibt.

     

    Andererseits scheint es kaum zu stören, wenn immer wieder "kinderliebe" Zölibatspriester auffällig werden, die schlimmstenfalls wiederholt vor Gericht stehen, aber kaum jemals die verhängte Gefängnisstrafe antreten müssen, oder wenn eine Ideologie mit Migrationshintergrund einen "kinderlieben" Propheten verehrt, der auch anderweitig für seine Frauendiskriminierung berüchtigt ist.

     

    Und sonstige Arten des Missbrauchs von Kindern, wie etwa deren Verführung zu Drogen mittels öffentlicher Werbung für Tabak und Alkohol, scheint gar kein Thema zu sein.

  • Z
    zynankarlie

    Der Dreh und Angelpunkt für eine Beurteilung des Falls Polanski ist der Prozess gegen ihn im Jahre 1977/78. Dieser Prozess strotzte nur so vor Rechtsfehlern, wenn nicht gar Rechtsbeugungen. Der damalige Richter Rittenband interessierte sich offensichtlich weniger für die Gesetzeslage als für sein Image in der Presse. Selbst der damals Stellvertretende Staatsanwalt äußerte in einem Interview Verständnis dafür, dass Polanski unter diesen Umständen die Flucht ergriff.

     

    Also: Schaum vom Mund wischen, und sich beispielsweise hier : www.romanpolanskiwantedanddesired.com informieren - täte übrigens auch den zuständigen TAZ Redakteuren ganz gut sich das mal durchzulesen. Dann könnten sie über Halbwahrheiten hinaus ihre werte Leserschaft deutlich fundierter informieren.

     

    Mein Fazit:

    1.) Polanski hat eine Straftat begangen für die er zu Recht hätte bestraft werden müssen.

     

    2.) Der Strafprozess gegen ihn war in einem solchen Maße fehlerhaft und unfair, dass seine Flucht mir legitim erscheint.

     

    3.) Hauptsächlich in Anbetracht der schweren Fehler im damaligen Prozess, aber auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Tat lange zurückliegt und das Opfer kein Interesse an einer weiteren Strafverfolgung hat, sollte man den Prozess einstellen.

  • V
    virus-38

    Der eigentliche Skandal ist, dass sich die ach so neurale Schweiz zum Büttel einer US-Justiz macht, die eigene Rachegelüste verfolgt.

     

    Nachem sie schon "verdächtige" US-Anleger an die USA verraten hat, jetzt also dieser Übergriff.

     

    Wie lange wird es dauern, bis die Schweiz merkt, dass man von Uhren, Schokolade und Käse allein nicht leben kann? Das Opfer hat übrigens selbst darum gebeten, die Akte zu schließen.

  • B
    Bernd

    In einem Rechtsstaat sind vor dem Gesetz alle gleich, demzufolge steht niemand über dem Gesetz.

     

    In den USA jedoch stehen anscheinend rund 50 Millionen Menschen außerhalb des Gesetzes, diejenigen nämlich, die früher sterben müssen, weil sie sich keine Krankenversicherung leisten können oder die wegen eingetretener Krankheit von der Krankenkasse hinausgeworfen werden, was hier in Europa rechtswidrig ist.

     

    Das Aufwärmen solcher (hier seitens des Gegenüber, der Frau, durch Verzeihung) legitim abgeschlossener Fälle lässt den Verdacht aufkommen, ein massenmedial-politisches Nebelkerzenmanöver von konservativer Seite zu sein, das von weit, weit schlimmeren Skandalen wie z.B. dem genannten Problem fehlender Krankenversicherung ablenken soll.

  • C
    capriccio

    Im Vergleich zu dem Dreck, den ich in der SZ (Heribert Prantl), der ZEIT (Josef Joffe) und dem Spiegel (wer auch immer) lesen musste, möchte ich ich bedanken für diesen Kommentar.

     

    Ich bin FASSUNGSLOS, was in diesem Land derzeit abgeht! Ich bin weder ein Linker und Feministinnen regen mich bloß auf, wenn sie mich nicht grad amüsieren, aber wie hier aus dem Täter das Opfer gemacht wird, das verursacht mir körperliche Übelkeit.

     

    Ich hätte nicht gedacht, dass wir schon soweit sind. Man ist ja schon gewohnt, dass die Kleinen gehängt werden und die Großen laufen gelassen werden. Aber auch schon bei der Vergewaltigung eines Kindes (im Vernehmungsprotokoll spricht das Opfer eindeutig davon)? Joffe fordert in der ZEIT gleich die Freilassung, redet von dem Missbrauch als wäre es ein Techtelmechtel ... WIESO????!!!!!! WIE KANN DAS SEIN?????

  • H
    hans

    find den artikel gut, endlich mal ne differenzierte sichtweise...

    bin aber der meinung, dass er zurück nach amerika muss, dann dort vor gericht erscheinen, urteil abwarten und dann kann man weitersehen: man soll ihn ja nicht vorverurteilen...

  • E
    Elvenpath

    Dass Kreti und Pleti hätten dafür gerade stehen müssen ist Unsinn.

    Der Verfolgung eines nicht prominenten Menschen wäre faktisch längst eingestellt worden, weil niemand gewußt hätte, wo er ist. Er hätte unter einem neuen Namen in einem anderen Staat weiter gelebt.

     

    Roman Polanski ist berühmt. Deswegen war es der Justiz ein leichtes, seinen Aufenthaltsort zu bestimmen.

     

    Im übrigen steht immer noch Aussage gegen Aussage. Roman Polanski hat nur zugegen, Interesse an Sex mit Minderjährigen zu haben, die Tat selber hat er nicht gestanden.

     

    Zudem wäre in allen europäischen Ländern die Tat längst verjährt.

     

    Müssen wir uns alle den teilweise idiotischen US-amerikansichen Gesetzen unterwerfen?

    Eine umstritttene Verführung/Vergewaltigung nach über 30 Jahren noch verfolgen?

     

    Das angebliche Opfer fühlt sich inzwischen auch als Opfer der Justiz, die den Fall nicht endlich ruhen lässt, obwohl sie es beantragt hat.

    Sie möchte nicht, dass der Fall vor Gericht kommt, sie möchte endlich nicht mehr daran denken müssen.

     

    Der amerikansichen Justiz fehlt, wie so oft, jegliches Augenmaß. Völlig unwichtig, dass das Opfer auch darunter leidet.

     

     

    So long...

  • BB
    Blacky Black

    Ich bin fassungslos: Kulturschaffende, die bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit teilweise zu Recht, teilweise zu Unrecht für sich in Anspruch nehmen, für die Schwachen und Geknechteten, für die Menschen ohne Stimme auf dieser Welt zu kämpfen, lassen solchen Schwachsinn vom Stapel...

    Herr Polanski wurde ja nicht in Zürich verhaftet, weil er vom Recht der freien Meinungsäusserung Gebrauch gemacht hat, sondern weil er mutmasslich ein Kind vergewaltigt hat. Ob sie ihm nachher verziehen hat? Das mag sein (unabhängig von der Frage, wieviel das Herrn Polanski gekostet hat). Aber Straftat bleibt Straftat, vor dem Gesetz sollten wir alle gleich sein. Und verlangen nicht wir alle nach unabhängigen Staatsdienern, die nicht nur nicht auf dem rechten Auge blind sind, sondern ihre Schirmmütze nach hinten drehen, um nach oben sehen zu können?

     

    DESHALB: EIN HOCH AUF DIESEN SCHWEIZER BEAMTEN, DER DIE VERHAFTUNG VORGENOMMEN HAT. DIESER MANN / DIESE FRAU HAT SICH NICHT VON GROSSEN NAMEN KAUFEN LASSEN, SONDERN MIT ZIVILCOURAGE EINE LANZE FÜR DEN RECHTSSTAAT GEBROCHEN!

  • MF
    Mattthew Frey

    Ich habe gestern ein weng im Transkript der Vernehmung des Mädchens vor Gericht gelesen, was online zu finden ist.

    Wenn Polanski meine Tochter vergewaltigt hätte, und sich dann für 30 Jahre geschickt aus seiner Verantwortung gestohlen hätte, würde sich dann für mich eine Straftat in ein Kavaliersdelikt verwandeln und so den Jungs von Heute die Botschaft geben, daß es OK ist minderjährige mit Alkohol abzufüllen und dann einfach zu vergewaltigen >>>???????

     

    Daß Wim Wenders und Almodovar sich für Ihn einsetzen, zeigt vielleicht nur, daß in der Phantasie dieser Männer so eine Tat OK ist. GV mit Kindern ist OK. Eine Schande für die, die die Petition unterzeichnet haben. Ein Armutszeugnis. Ich sehe mir Wenders Filme nicht mehr an.

     

    Polanski gehört eindeutig in den Knast !

    Keiner ist über dem Gesetz.

  • E
    ebertus

    Nach deutschem Recht wäre die Tat verjährt, dennoch moralisch sicher zu verurteilen. Würden wir auch "Täter" ausliefern, die nach unserem Recht nicht bzw. nicht mehr mehr belangt werden können?

     

    Ganz generell gefragt, über die Causa Polanski hinaus.

  • M
    Majo

    Die Kleinen hängt man eben und die Grossen lässt man laufen. Wir haben es gewusst, schon immer gewusst, doch dass es sich immer wieder bewahrheitet, muss sich an jedem einzelnen Verbrechen beweisen und was die Rechtsprechung taugt überall auf der Welt und für jeden.

  • M
    miles8201

    jaja... die liebe linke la bohéme... bei einem Kinderschänder aus den eigenen Reihen wird ein Auge zugedrückt... so unterstützen fatih akin, wim wenders und tom tykwer R.P. und fordern seine sofortige Freilassung... und die deutsche Medienlandschaft, sonst so gierig jeden Skandal auszuschlachten, berichtet diesmal nonchalant über diesen Fall... und sich dann aufregen wenn Kids auf den Köpfen von couragierten Menschen rumtrampeln... oh kaputte Zeit...

  • T
    twex

    "Ob das Verführung Minderjähriger, sexueller Missbrauch oder Vergewaltigung war, hätte vor Gericht geklärt werden müssen. Es kam allerdings nie zu einem Urteilsspruch."

     

    Das ist falsch, Frau Nord. Polanski hat sich nach einer Absprache mit der Staatsanwaltschaft des Geschlechtsverkehrs mit einer Minderjährigen schuldig bekannt und wurde deswegen verurteilt. Lediglich zur Verkündung des Strafmaßes kam es aufgrund seiner Flucht nicht mehr.

  • W
    Whitey

    Sofern die Tat noch nicht verjährt ist, soll der Mann genauso wie jeder andere auch zur Rechenschaft gezogen werden. Das hat für mich nichts mit der Tat zu tun, die ihm vorgeworfen wird, sondern einfach damit, dass es ein Unding ist, dass bei prominenten Menschen mit zweierlei Maß gemessen werden soll.

  • F
    Faisal

    Danke für diesen Artikel. Auch wenn die ursprüngliche Intention hinter dem Haftbefehl vielleicht noch z.T. überholte moralische Vorstellungen widerspiegelt, kann ich den Einsatz vieler für Polanski nicht verstehen, großer Regisseur hin oder her. Protest ist geboten, falls es zu einem unfairen Verfahren kommt.

     

    "Aufgrund ihres extraterritorialen Charakters ist es Filmfestivals auf der ganzen Welt möglich, Werke zu zeigen und Filmemacher frei und sicher auftreten zu lassen, selbst wenn manche Staaten dagegen sind."

     

    Welch Geschmacklosigkeit, die politische Verfolgung vieler Filmemacher mit der Ahndung grenzwertiger Sexualhandlungen gleichzusetzen.

  • R
    reblek

    "... obwohl er sich eines Verbrechens schuldig gemacht haben soll." Wenn Polanski auch nur ein "Teil"geständnis abgelegt hat: Er hat gestanden, was ihm vorgeworfen wird. Wie diese Tat rechtlich genannt werden müsste, ist bisher unbekannt, weil Polanski sich aus dem Staub gemacht hat. Ein nicht so prominenter Straftäter hätte dies sicher nicht so lange gekonnt.

     

    Bei Sexualdelikten ist "Vorverurteilung gang und gäbe". Woher stammt denn diese Weisheit.

     

    Der Film heißt in Deutschland "Rosemaries Baby" und auf Englisch "Rosemary's Baby", aber das nur am Rande.