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Diskussion über Bundeshaushalt 2025SPD will Mitglieder nicht befragen

Die SPD-Linke will Kürzungen im Haushalt verhindern. Den Vorstoß für ein Mitgliederbegehren blockt die Parteispitze ab – aus formalen Gründen.

SPD-Parteivorsitzende, Saskia Esken, bekräftigte nach der Sitzung des Parteivorstands die Ablehnung Foto: Soeren Stache/dpa

BERLIN taz | Die SPD-Basis darf bei den Haushaltsverhandlungen der Ampel erstmal nicht mitreden. Ein von der linken Parteigruppierung DL21 angestoßenes Mitgliederbegehren gegen Kürzungen im Haushalt hat die SPD-Führung am Montag abgelehnt. Zur Begründung heißt es in einem Gutachten des Parteivorstands, ein Beschluss, der die Abgeordneten zu einer entsprechenden Abstimmung verpflichte oder unter erheblichen Druck setze, wäre „als Eingriff in das freie Mandat unzulässig.“

Die SPD-Bundestagsbgeordneten Jan Dieren und Erik von Malottki, auch Sprecher der linken Parteigruppierung DL21 sowie deren Geschäftsführerin Myriam Riedel hatten das Begehren unter der Überschrift „Unsere Demokratie nicht wegkürzen, in unsere Zukunft investieren“ im Zuge der Haushaltsverhandlungen angestoßen und Mitte Juni bei der Parteiführung eingereicht. In dem Beschlussvorschlag heißt es, die SPD solle sich gegen Kürzungen in den Bereichen Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie, Bildung, Demokratie und Entwicklungszusammenarbeit aussprechen. „Die Ressort-Ansätze der betroffenen Ministerien dürfen im Vergleich zum Vorjahreshaushalt nicht gekürzt werden.“

Für die Einleitung eines Mitgliederbegehrens hätte es der Unterstützung von einem Prozent der SPD-Mitglieder aus mindestens zehn Unterbezirken von mindestens drei Bundesländern bedurft. Das sind derzeit knapp 4.000 Mitglieder. In einem zweiten Schritt hätten innerhalb von drei Monaten 20 Prozent der Mitglieder, also rund 76.000 zustimmen müssen. Der Parteivorstand muss dann erklären, ob er dem statt gibt – anderenfalls kommt es zu einem Mitgliederentscheid. Dieser wäre dann bindend gewesen.

All das ist nun gestoppt. Parteivorsitzende Saskia Esken bekräftigte nach der Sitzung des Parteivorstands die Ablehnung. Ein solches Begehren sei „unzulässig, weil die Haushaltsgesetzgebung allein beim Deutschen Bundestag liegt“. Man verfolge allerdings sehr klar die Ziele der drei Parteimitglieder, die das Begehren angestoßen hätten, nämlich einen Haushalt aufzustellen, der sowohl verfassungskonform als auch solidarisch sei. Man habe immer wieder klargemacht, mit der SPD werde es keine Kürzungen im Sozialen geben. „Ich halte das Begehren deshalb für unnötig“, so Esken.

Verpasste Möglichkeit, um Druck auf FDP zu machen

„Enttäuschend“, findet hingegen von Malottki die Nichtzulassung des Begehrens. „Es wäre eine sehr gute Möglichkeit gewesen, die Mitglieder zu beteiligen und den Druck auf die FDP zu erhöhen.“ Man werde das Gutachten des Parteivorstands nun rechtlich bewerten und wolle mit dem Parteivorstand über eine stärkere Einbindung der Mitglieder sprechen.

Esken betonte am Montag, sie sei sehr zuversichtlich, dass es der Regierung gelingen werde, sich auf einen Haushaltsentwurf zu einigen. Die offizielle Frist endet allerdings schon am Mittwoch. Inzwischen geht man davon aus, dass das Kabinett erst Mitte Juli einen Haushaltsentwurf verabschieden wird. Wie es gelingt, das zweistellige Milliardenloch im Etat zu stopfen und die unterschiedlichen Vorstellungen der drei Parteien zusammenzubringen, ist nach wie vor ein Rätsel.

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