Diskriminierung von trans-Personen: Elfenbeinharte Bürokratie

Stu­den­t*in­nen fordern einfache Namensänderungen für trans, inter und nichtbinäre Personen. Das ist seit 2016 möglich, doch passiert ist wenig.

Bunt ist schöner, egal wo: Hier ein Protest für LGBT-Gleichberechtigung in Göteborg Foto: picture alliance/dpa/SOPA Images via ZUMA Wire | Karol Serewis

BERLIN taz | „Diskriminierung von trans*, inter* und nicht-binären (TIN) Personen an der TU Berlin und überall sonst beenden!“ Das fordern der Allgemeine Studierendenausschuss (Asta) der Technischen Universität und die Landes-Asten-Konferenz Berlin in einer Stellungnahme. Angesprochen wird darin insbesondere Steffen Krach (SPD), Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung.

Hochschulen können unabhängig von einer amtlichen Änderung die gewählten Namen von trans, inter oder nichtbinären Personen verwenden. Das hatte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes schon 2016 rechtlich geprüft. An den Hochschulen sei seitdem wenig passiert, so die Studierendenvertretungen.

Zwar können, zumindest an der TU, TIN-Studierende mittlerweile mit einem Ergänzungsausweis den eigenen Namens- und Geschlechtseintrag in Hochschuldokumenten und -systemen ändern. Das gelte aber nicht für Mitarbeitende, so das Asta-Papier. Die Problematik von Zwangsoutings verschärfe sich in Coronazeiten, wenn in Onlineveranstaltungen der abgelegte, aber im Unisystem gespeicherte Geburtsname auf dem Bildschirm erscheine.

Die TU, die anderen Berliner Unis und die Landesregierung werden angehalten, die von rund 5.000 Menschen unterschriebenen Forderungen der Petition „#TINklusiveUni, jetzt!“ an allen Hochschulen umzusetzen.

Auf taz-Nachfrage sagte Staatssekretär Krach: „Wir haben die Hochschulen bereits vor einiger Zeit aufgefordert, diesen Anliegen entgegenzukommen, wo immer es rechtlich möglich ist, und werden das weiterhin thematisieren.“ Zugleich dürften Studierende nicht in rechtliche Unsicherheiten geraten. Diversität an den Unis zu stärken sei ein Ziel der anstehenden Novelle des Hochschulgesetzes.

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