Diskriminierung bei der Gewoba: Gemeint war der Wandanstrich
Einige der vermeintlich diskriminierenden Funde in Profilen von Wohnungssuchenden bei der bremischen Gewoba seien doch nicht schlimm, so der Vorstand.
Am 9. Juni habe der Vorstand nun berichtet, dass in mindestens zehn Prozent der Fälle, also 13 Fundstellen, eine diskriminierende Wirkung ausgeschlossen werden könne, teilte das Unternehmen mit. „So stand zum Beispiel ‚KT‘ für ‚Kundentelefon‘ und nicht für ‚Kopftuch‘, ‚Farbiger‘ für Wandanstrich und nicht Hautfarbe und die Zeichenfolge R+S (für Roma und Sinti) hatte der Computer in der Notiz „Vater+Sohn“ gefunden.“
Weiterhin könne eine Diskriminierung ausgeschlossen werden, weil 38 den verbleibenden 117 Interessierten insgesamt 107 Wohnungsangebote unterbreitet worden seien, berichtet die Gewoba. Es sei bisher zum Abschluss von zwölf Mietverträgen gekommen.
„Dass den anderen derzeit keine Wohnungen angeboten worden sind, kennen leider viele der rund 22.000 Wohnungssuchenden“, schreibt die Sprecherin des Unternehmens. Ob die Einträge hier dennoch diskriminierend wirkten, werde noch geklärt. Ein weiterer Bericht der Arbeitsgruppe werde im Juli erwartet.
„Die Suchbegriffe haben in unseren Datenbanken nichts verloren“, sagte Peter Stubbe, Vorstandvorsitzender der Gewoba, zu den restlichen bislang ungeklärten Fundstellen. „Wir entschuldigen uns dafür, dass es offenbar trotzdem passiert ist, und werden klären, wie und warum sie hineingekommen sind.“
Systematische Diskriminierung ausgeschlossen
Die Untersuchungen, die zum dem Bericht führten, hatte die Aufsichtsratsvorsitzende und Bausenatorin Maike Schaefer (Grüne) veranlasst, nachdem Ende Mai herausgekommen war, dass die städtische Wohnungsbaugesellschaft Brebau in Akten notiert hatte, ob Bewerber*innen schwarz sind, Deutsch sprechen, ein Kopftuch tragen oder mit der deutschen Kultur vertraut sind.
Systematische Diskriminierung oder diskriminierende Dienstanweisungen bei der Gewoba schließt der Bericht laut Schaefer aber aus.
In ihrer Stellungnahme betont die Gewoba, dass sie sich „seit zehn Jahren intensiv mit Interkulturalität und Diversity beschäftigt“, ihre Haltung in einem „Leitbild der Vielfalt“ dokumentiert habe und das auch an die Beschäftigten vermittle. Wer sich bei der Wohnungssuche dennoch ungerecht behandelt fühle, könne sich seit 2012 an eine Ombudsstelle wenden.
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