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Digitaltelefon fahndet mit

■ Polizei kann rückwirkend Gespräche prüfen. Datenschutz derzeit unzulänglich

Baden-Baden (AP) – Seit der Digitalisierung des Telefonnetzes vor einem halben Jahr kann die Polizei auch rückwirkend feststellen, wer mit wem wie lange gesprochen hat. Damit seien bereits beachtliche Fahndungserfolge erzielt worden, berichtete das ARD-Magazin „Report“. Zum Beispiel habe die Polizei einen Entführten befreien können, weil die Erpresser die Eltern des Opfers kurz anriefen und die Nummer der Anrufer dabei im Telekom-Zentralcomputer gespeichert wurde.

Wie Telekom-Sprecher Ulrich Lissek erklärte, speichert der Rechner zwei Tage lang die Nummern und die Dauer sämtlicher Telefongespräche. Daraus wird dann die Gebührenrechnung erstellt. Laut Fernmeldeanlagengesetz aus dem Jahr 1915 müssen die Verbindungsdaten auf richterliche Anordnung auch der Polizei zur Verfügung gestellt werden. Doch erst die Digitalisierung ermöglicht eine rückwirkende Suche. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Joachim Jacob dringt darauf, daß die Verbindungsdaten „nur herausgegeben werden, wenn es sich um Straftaten von erheblicher Bedeutung handelt“. Seine Sprecherin Helga Schuhmacher erklärte, die Novelle des Paragraphen im Fernmeldeanlagengesetz sei im Bundesrat gescheitert. Derzeit sei den Strafverfolgern der Zugriff „ohne jede Schwelle“ möglich.

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