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Dieses Jahr wieder kein Ballermann

Gericht bestätigt Verkaufsverbot von Böllern. Kliniken dürften nicht zusätzlich belastetwerden

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das wegen der Coronapandemie beschlossene bundesweite Verkaufsverbot für Feuerwerk an Silvester bestätigt. Es lehnte nach Angaben von Dienstagabend mehrere Beschwerden gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts vom selben Tag ab. Damit kann das per Bundesverordnung erlassene Verkaufsverbot für Raketen und Böller nicht mehr angefochten werden. Die Richter verwiesen darauf, dass aufgrund der Eilbedürftigkeit eine hinreichend verlässliche Einschätzung der Rechtmäßigkeit der Regelung nicht möglich sei. Der mit ihr verfolgte Zweck, eine weitere Belastung der insbesondere wegen der Coronapandemie stark ausgelasteten Krankenhäuser zu verhindern, überwiege in der Folgenabwägung deshalb. Gegen das Verkaufsverbot waren Pyrotechnikhersteller und -händler sowie ein Käufer vorgegangen. Eine solche Regelung galt bereits im Vorjahr.

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