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„Dieser Tod war vermeidbar“

■ Mitgefangene erheben in Briefen an die taz schwere Vorwürfe an die Tegeler Anstaltsleitung: Selbstmord eines Häftlings nach Ankündigung der Verlegung

Schwere Vorwürfe gegen die Teilanstaltsleitung des Hauses V im Tegeler Knast haben jetzt Gefangene im Zusammenhang mit dem Suizid ihres Mitinsassen Peter M. erhoben. Der 31jährige Peter M. hatte sich, wie berichtet, Anfang vergangener Woche mit einem Hosengürtel an seinem Zellenfenster erhängt. Unabhängig voneinander erklärten jetzt mehrere Gefangene in Briefen an die taz, daß Peter M.'s Tod vermeidbar war und von der Teilanstaltsleitung fahrlässig herbeigeführt wurde. Konkret vorgeworfen wird den Veranwortlichen der Teilanstalt, daß sie „stur“ an der Anordnung der Rückverlegung M.'s in den Verwahrvollzug festhielten, obwohl M. dort ein halbes Jahr zuvor von Mitgefangenen vergewaltigt und sexuell mißbraucht worden war.

Peter M. hatte seit Oktober '87 eine dreieinhalbjährige Haftstrafe wegen versuchten Totschlags verbüßt. Im Dezember vergangenen Jahres war er vom Verwahrvollzug des Tegeler Hauses III in den sogenannten Wohngruppenvollzug des Hauses V verlegt worden. Aus diesem sollte er nun „in Kürze“ wieder in den Verwahrvollzug - diesmal ins Haus II - zurückverlegt werden, weil bei einer im Mai durchgeführten Urinkontrolle Haschischkonsum festgestellt worden war. Nach Angaben von Mitgefangenen wurde der als sensibel und kontaktscheu beschriebene Peter M. durch einen Mitinsassen am Montag den 26. Juni von der anstehenden Verlegung informiert. In der darauffolgenden Nacht nahm er sich das Leben. Nach Erhalt der Nachricht von seiner bevorstehenden Verlegung soll er „schier ausgeflippt sein“ und große Ängste geäußert haben, schreiben jetzt Mitgefangene in Briefen an die taz.

Zwei Mitgefangene berichteten, daß Peter M. im vergangenen Winter von Haus III ins Haus V verlegt worden war, weil er im Haus III von Mitgefangenen mehrmals sexuell mißbraucht und vergewaltigt worden sei. Der offensichtlich schwache und wehrlose Peter M. habe sich „solcherart Quälereien einfach nicht mehr länger aussetzen wollen“, vermuteten die Mitinassen. Im Haus V habe sich Peter M. die überwiegende Zeit in seiner Zelle aufgehalten und auch kaum mit den Gefangenen ferngesehen. Der „freundliche und hilfsbereite Insasse“, schrieben die Mitgefangenen, war genau „der Typ Mann, dem man alles wegnehmen konnte, ohne daß man auf Gegenwehr stieß“.

Justizsprecher Christoffel bestätigte gestern auf Nachfrage, daß M. seinerzeit zu seinem „eigenen Schutz“ in das Haus V verlegt worden war, weil er von Gefangenen zum Geschlechtsverkehr gezwungen und geschlagen worden war. Trotzdem hielt Christoffel daran fest, daß an der „Maßnahme“ der Rückverlegung „nichts zu beanstanden“ sei. Peter M. habe verlegt werden müssen, weil er gegen das Gebot verstoßen habe, das das Haus V „drogenfrei“ sei. Dazu erklärte ein Mitgefangener: „Jeder Dritte“ im Haus V rauche Hasch, demnach müßten alle „diese Raucher“ aus dem sogenannten Wohngruppenvollzug genommen werden.

Auch eine Vernachlässigung der Fürsorgepflicht vermochte Chrsitoffel nicht zu erkennen. Schließlich sollte Peter M. nicht in das Haus III, sondern in das Haus II kommen. Die Behauptung eines Mitgefangenen, daß Peter M.'s Vergewaltiger inzwischen ebenfalls ins Haus II verlegt wurden, konnte die taz gestern nicht verifizieren.

plu

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