■ Dienste: Entlassung möglich!
Bremen (taz) – Ab 29. Juni ist die Einberufung zum Wehr- und Zivildienst nur noch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr zulässig. Diese Änderung des Wehrpflicht- und Zivildienstgesetzes sieht eine Entlassung aus dem Dienst auf Antrag vor. Dienstleistende, die nach dem neuen Recht nicht mehr hätten einberufen werden dürfen, weil sie bei Dienstantritt 25 Jahre oder älter waren, können dann entlassen werden. Anträge sind von Soldaten bei der Truppe und von Zivildienstleistenden beim Bundesamt für Zivildienst zu stellen. Info: 0421/340025.
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