: Die verschwundene Simulation
Mit Händen und Füßen wehrt sich die Deutsche Bahn gegen die Veröffentlichung einer Simulation, die eine sichere Zug-Evakuierung im längsten Stuttgart-21-Tunnel beweisen soll. Diese Geheimnistuerei bringt einen Top-Manager des Konzerns nun womöglich in den Knast.
Von Jürgen Lessat↓
Seit Baubeginn im Februar 2010 ranken sich um das Milliardenprojekt Stuttgart 21 schillernde Anekdoten. Nun wäre fast eine weitere hinzugekommen: Zwangshaft für Olaf Drescher, Chef der bahneigenen Gesellschaft Projekt Stuttgart – Ulm GmbH (PSU), die den Tiefbahnhofsbau in Stuttgart managt.
Die Inhaftierung ihres Top-Managers hätte die Deutsche Bahn dazu bringen sollen, eine im Jahr 2014 erstellte und bis heute wie ein Staatsgeheimnis gehütete Computersimulation der projektkritischen Gruppe Ingenieure 22 zugänglich zu machen. Nach jahrelanger Taktierei der Bahn hatte ihr Anwalt vor Gericht Antrag auf Zwangsinhaftierung von Drescher gestellt. Nach ersten Informationen wies das Verwaltungsgericht Stuttgart den Antrag am Mittwoch zurück, wobei eine Begründung des Gerichts bei Redaktionsschluss (28. 1.) noch nicht vorlag.
In besagter Simulation, angefertigt vom Schweizer Gutachtenbüro Gruner AG, ging es angeblich um die Evakuierung eines brennenden Zuges im Fildertunnel, dem mit neun Kilometern längsten unterirdischen Zulauf des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs. Die digitalen Durchläufe sollen beweisen, dass das Rettungskonzept der Bahn im Unglücksfall funktioniert. Alle Passagiere, ob Groß oder Klein, sportlich oder gehbehindert, sowie das Zugpersonal sollen sich bei einem „Heißereignis“, wie ein Zugbrand auf Eisenbahndeutsch heißt, über Querstollen in die Nachbarröhre selbst in Sicherheit bringen. Rechtzeitig, bevor tödliche Brandgase die Luft zum Atmen nehmen. Und solange Rettungskräfte noch auf der kilometerlangen Anfahrt zum Unglücksort sind.
Dass alles im Fall der Fälle so glimpflich abläuft, daran hegen die Ingenieure 22 seit langem massive Zweifel. Nach eigenen Simulationen befürchtet die Gruppe vielmehr, dass der Fildertunnel im Worst Case zur Todesfalle wird – Stuttgart 21 dürfe deshalb so nicht in Betrieb gehen. Zunächst hatte sie um Einsicht in die Simulation gebeten – um zu prüfen, ob die Bahn die Wahrheit sagt. Dem Wunsch kam der Staatskonzern allerdings nicht nach, weswegen die Ingenieure im Herbst 2016 Klage erhoben, um sich Einsicht zu verschaffen. Die Frage stand nun freilich im Raum, was hinter der Geheimnistuerei der Bahn steckt.
Erst später gab die Bahn „nebenbei“ zu, dass sich die Simulationen nur auf ein „Kaltereignis“ bezieht, also die Entfluchtung eines etwa aus technischen Gründen liegen gebliebenen, aber nicht brennenden Zuges im Tunnel. Ende 2020 räumte dies ihr Rechtsbeistand in einem Prozess (Brandschutzklage der Schutzgemeinschaft Filder e. V. und dreier Privatpersonen) ein. Rauch- und Hitzeentwicklung? Mobilitätseingeschränkte Personen? Panikverhalten der Flüchtenden? Fehlanzeige, dies kommt in der Simulation nicht vor.
Bis heute unternimmt die PSU dennoch alles, um die Simulation den Ingenieuren 22 vorzuenthalten – mit juristischen Winkelzügen, die bis zum Verwaltungsgerichtshof in Mannheim (VGH) führten. Anfangs noch mit Hinweis auf potenzielle Terrorgefahren. Obwohl sich die Bahn in einem Vergleich im Jahr 2019 vor dem VGH verpflichtete, Einblicke in den Streitgegenstand zu gewähren. An zwei Terminen in Geschäftsräumen der PSU und ohne Möglichkeit, Unterlagen oder Daten zu kopieren. Anders als erwartet bekamen die Vertreter der Ingenieure 22 jedoch nur Schriftliches zu sehen. Titel des Dokuments: „Evakuierungsberechnungen Personenzug im Tunnelsystem“. Weitere Dokumente besitze man nicht, behauptete die Bahn später gegenüber dem Gericht. Wenn, dann verfüge nur die Gruner AG über die fragliche Simulation. Einen Übermittlungsanspruch hätten die Kläger allerdings nicht.
Vermutung: Bahn beherrscht Evakuierung nicht
„Um prüfen zu können, mit welchen Parametern die Bahn gerechnet hat, müssen wir die Simulation selbst sehen“, begründet Wolfgang Jakubeit, Sprecher der Ingenieure 22, warum man sich nicht mit Papier abspeisen ließ und im vergangenen Jahr Antrag auf Zwangsvollstreckung stellte. „Es steht zu vermuten, dass die Einsicht deshalb mit allen Mitteln verhindert werden soll, weil sich sonst herausstellen würde, dass die Bahn die Evakuierung nicht beherrscht und zwar nicht einmal bei einem Kaltereignis“, vermutet der pensionierte Richter Dieter Reicherter, der die Ingenieure 22 berät.
Das Stuttgarter Verwaltungsgericht folgte dem Antrag zunächst nicht – mit einer im digitalen Zeitalter absurd klingenden Begründung: Aus Sicht des Gerichts könnten die Ingenieure keine Akteneinsicht im juristischen Sinne verlangen, da unklar sei, ob es ich bei der fraglichen Simulation der Gruner AG um ein Dokument handele, und vieles dafür spreche, dass es „um Simulationen in Form einer Filmvorführung“ gehe und ein entsprechendes (Papier-)Dokument mit diesem Namen wohl nicht existiere.
Gegen die Niederlage wehrte sich die Gruppe mit einer Beschwerde vor dem VGH in Mannheim. Mit Erfolg: Die obersten Verwaltungsrichter des Landes rüffelten die unterste Instanz: „Auch elektronische Dokumente existieren im Rechtssinn und können insbesondere auch Gegenstand einer Akteneinsicht sein.“ Notfalls müsse die Bahn die Simulation bei der Gruner AG anfordern, falls sie nur dort verwahrt sei, um den Ingenieuren 22 Einsicht zu ermöglichen, entschied das Gericht im Juni 2021. Die Zwangsvollstreckung sei rechtens.
Das versuchte die PSU mit zahlreichen Schriftsätzen an das Verwaltungsgericht zu verhindern. Zuletzt behauptete ihr Rechtsbeistand, dass die Simulationsdateien nicht mehr existieren und bereits im Jahr 2016 gelöscht wurden. Aus Sicht des Freiburger Rechtanwalts Frank-Ulrich Mann, der die Ingenieure 22 vertritt, eine Lüge. Noch im Jahr 2020 habe sich die Gruner AG gegenüber seinem Mandanten ausdrücklich bereit erklärt, Einsicht in die Simulationen zu gewähren, entgegnet er. „Das wäre völlig unsinnig, wenn die Dateien längst gelöscht gewesen wären. Die Einsichtnahme scheiterte nur an der fehlenden Zustimmung der Schuldnerin (Anm. der Red.: gemeint ist die PSU)“, so Mann in einem Schriftsatz, der am vergangenen Freitag ans Verwaltungsgericht ging.
„Irgendwelche Schreiben, die Lügen enthalten könnten, sind kein geeignetes Beweismittel“, sagt Mann und verlangt inzwischen nicht nur die Vernehmung von leitenden Mitarbeitern der PSU und der Gruner AG vor dem Verwaltungsgericht. Er verweist auf einen früheren Fall von Geheimniskrämerei: Der bisherige Verlauf des Gerichts- und des Zwangsvollstreckungsverfahrens erinnere stark an das Verhalten der PSU-Vorgängergesellschaft DB ProjektBau GmbH im Fall der sogenannten Azer-Liste, erwähnt Mann.
Am 25. März 2011 hatte der damalige Oberbauleiter des Projekts Stuttgart 21, Hany Azer, eine Liste mit 120 Risiken und einer Chance einem hochrangigen Gremium der Deutschen Bahn vorgelegt. Offenbar drohten Zusatzkosten in Milliardenhöhe, nachdem man zunächst den Gesamtwertumfang um mindestens 850 Millionen Euro heruntergerechnet hatte, um den Kostendeckel von 4,526 Milliarden Euro zu halten sowie die Hürde der Unkündbarkeit der Stuttgart‑21-Verträge bis zum Stichtag (31. Dezember 2009) zu nehmen.
Dem „Stern“ wurde seinerzeit die geheime Liste zugespielt, das Magazin veröffentlichte sie auszugsweise im Frühjahr 2011. Zeitgleich klagte das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 beim Verwaltungsgericht Berlin auf Einsichtnahme in die Azer-Liste. Vergleichbar zum aktuellen Fall hatte die S-21-Projektgesellschaft damals beharrlich behauptet, nicht im Besitz des Dokuments zu sein.
Erst im November 2015, nachdem die Berliner Richter Verfasser Azer und den damaligen Bahnvorstand Volker Kefer unter Androhung von Ordnungshaft zur Vernehmung vorgeladen hatten, rückte die Bahn die Risiken-Liste raus. Zwischenzeitlich hatte die Volksabstimmung im November 2011 eine Mehrheit für eine Beibehaltung des Finanzierungsanteils des Landes an Stuttgart 21 – und damit für den Weiterbau – ergeben, und im März 2013 war der Kostendeckel des Projekts um zwei Milliarden Euro angehoben worden.
Warum im aktuellen Simulationsfall Zwangshaft gegen PSU-Geschäftsführer Drescher unverhältnismäßig sein soll, wie es der Bahn-Anwalt behauptet, erschließt sich Rechtanwalt Mann nicht. „Es geht um ein Milliardenprojekt. Die Bahn will offensichtlich verschleiern, dass sie den Brandschutz und insbesondere die Evakuierung von Menschen im Brandfall in einem der Tunnel nicht beherrscht. Der Nachweis ihres Unvermögens anhand der angeblich verschwundenen Dateien könnte das gesamte Projekt zu Fall bringen“, schreibt er im jüngsten Schriftsatz. Das juristisch mildere Mittel eines Zwangsgeldes wäre angesichts dieser Umstände völlig wirkungslos.
Auf Anfrage zur drohenden Inhaftnahme ihres Geschäftsführers antwortet die Bahn ausweichend: „Der vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im Jahr 2019 geschlossene Vergleich auf Akteneinsicht ist erfüllt. Der Antrag ist somit unzulässig und unbegründet“, teilt ein Sprecher mit. Inwieweit das Verwaltungsgericht in seiner Entscheidung der Argumentation der Bahn gefolgt ist, war zu Redaktionsschluss noch nicht bekannt – ebenso wenig, wie die Ingenieure 22 darauf reagieren wollen.
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