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■ Die neuen BeauftragtenZiemlich beschränkt

Seit Anfang des Jahres gibt es in allen 181 deutschen Arbeitsämtern „Beauftragte für Frauenbelange“. Und bereits in der Anfangsphase hagelte es bundesweit Kritik von Frauen-Arbeitslosenzentren – weil die Frauenbeauftragten zwar viele schöne Vorschläge machen dürfen, dafür aber im Grunde gar keine Weisungsbefugnisse haben. Daneben waren aber auch die in den letzten Jahren verschärften Gesetze Anlaß für Kritik: Was nützt die beste Frauenbeauftragte, wenn gleichzeitig Mutterschafts- und Erziehungszeiten nicht mehr zu einem Anspruch auf Arbeitslosenhilfe beitragen? Oder wenn die Ausgabenpolitik weiter so rigide bleibt, lauteten die kritischen Fragen: Allein in den letzten vier Jahren ist zum Beispiel der Etat für Fortbildung und Umschulung um 20 Prozent zurückgefahren worden. kat

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