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Die affäre hornauerPolitischer Prozess

Es gibt Staaten, da hätte Uwe Hornauer Aussichten, als Opfer politischer Verfolgung anerkannt zu werden. Seine Entfernung aus dem Amte durch die Regierung dieses Stadtstaates ist nichts anderes als ein Akt der politischen Willkür.

Kommentarvon SVEN-MICHAEL VEIT

Wenn es juristische Gründe gegen Hornauer als Bezirksamtleiter gäbe, könnte der Senat sie nennen. Eine nachvollziehbare Begründung ist das Geringste, was die Öffentlichkeit erwarten darf. Stattdessen verschanzt sich der Senat hinter der vorgeblichen Wahrung von Datenschutz und seiner behaupteten Fürsorgepflicht für einen öffentlich Bediensteten: Pure Heuchelei.

Ronald Schill, dem selbst Nahestehende inzwischen einen SPD-Hass nachraunen, der an „Christenverfolgung“ grenze, hat sich durchgesetzt. Gegen einen ohnehin hartbeinigen Justizsenator, dem manches nachgesagt werden kann, aber keinerlei Sympathien für Sozialdemokraten. Und gegen eine FDP, die bei der demokratischen Wahl in der Bezirksversammlung mit Rot-Grün für Hornauer und gegen den Kandidaten von CDU und Schill-Partei gestimmt hatte.

Zweitrangig ist, ob Schills Kreuzzug mit oder ohne Billigung von Bürgermeister Ole von Beust erfolgte. Die getroffene Entscheidung hat ohnehin der Regierungschef mit Richtlinienkompetenz zu verantworten. Er hat offenbar keine Skrupel, gegen einen politisch Unliebsamen einen Schauprozess zu führen.

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