Die Wahrheit: Grippe mit Bart
Neue Studien enthüllen die wahren Gründe für virale Infekte: gesichtsbehaarte Keimträger tragen die Schuld daran.
Winterzeit, Erkältungszeit: Die Hälfte der Menschheit rotzt, hustet, trieft und schnieft oder ist gleich krankgeschrieben. Und alle fragen sich: Wie konnte das geschehen? Bevor nun alte Mythen wie „Menschen halten sich mehr in Innenräumen auf“, „Heizungsluft“, „schwächeres Immunsystem“ bemüht werden – es sind die Bärte.
Umfangreiche Studien konnten jetzt belegen: Bei vier von fünf viralen Infekten stecken sich die Betroffenen bei Bartträgern an. Der Grund: In den dichten Bartgewächsen finden Viren und Bakterien perfekte Bedingungen zum Überwintern vor. Bartträger mutieren so unbemerkt zu Virenmutterschiffen und Keimschleudern. Es ist schockierend. Aber sosehr der Hype der letzten Jahre den Bart zum Must-have des modebewussten Mannes stilisiert hat, so sehr wurde unterschätzt, welche dramatischen Auswirkungen die Permanentbehaarung auf die Umwelt hat. Bart wurde immer nur modisch, aber nie pathologisch betrachtet.
Dabei ist die Geschichte der männlichen Gesichtsbehaarung uralt. Schon Jesus trug einen stattlichen Vollbart. So stattlich, dass er darin bequem sechs seiner zwölf Jünger spazieren führen konnte. Nicht überliefert wurde dabei allerdings, ob diese stets an viralen Infekten litten.
Sie müssen göttlich renitent und resistent gewesen sein – der Heiligen Schrift zufolge verseuchte der Messias nämlich ganze Landstriche mit seinen Rhinoviren. „Wer es wagte, seinen Bart nur zu streifen, lag vierzehntägig darnieder“, heißt es beispielsweise im Matthäus-Evangelium (Mt 8, 1 – 9, 34). Oder bei Lukas (Lk 6, 27–30): „Gebrauchte Taschentücher säumten seinen infektiösen Weg“. Dem Ausspruch „Beim Barte des Propheten“ kommt eine völlig neue Bedeutung zu.
Fortschritt durch Bartsteuer
Was aber ist die Konsequenz aus diesen haarsträubenden Erkenntnissen? Dem ärgerlichen Wildwuchs muss ein Ende bereitet werden. Man kann von Peter dem Großen halten, was man will. Aber die Bartsteuer, die er Ende des 17. Jahrhunderts in Russland eingeführt hat, war höchst fortschrittlich.
Wollte er sein Land aber nur modernisieren, müssen wir unseres gesunden lassen. Kontaminationen durch Bartträger belasten unser Gesundheitssystem mit horrenden Kosten. Cafés, Restaurants und andere sensible öffentliche Orte werden reagieren und Bedenken-, nein Bartträgern den Zutritt verbieten müssen.
Vor den Türen mit den „Wir müssen leider draußen bleiben“-Schildern werden sich bald traurige Grüppchen von Bartträgern sammeln, die sich orientierungslos durch die verkeimte Gesichtswolle streichen. Speziell ausgewiesene Bartträger-Zonen in der Gastronomie sind nur gestattet, wenn die Räumlichkeiten absperrbar sind und über ein eigenes Abluftsystem verfügen.
Haarverbote in der Innenstadt
Nicht alle werden sich von Sondersteuern und sozialer Ächtung abschrecken lassen. Deshalb müssen regelmäßig Bartkontrollen stattfinden, um den Keimgehalt festzustellen. Ein Bart-TÜV, durchgeführt von unabhängigen Prüfgesellschaften, garantiert ein Mindestmaß an Sicherheit für alle nicht barttragenden Mitbürger. Denkbar sind farbige Plaketten, jeweils für ein Jahr gültig, von Blau für keimfrei bis hin zu Grüngelb für einen besonders hohen Keimgehalt. Die Plaketten müssen gut sichtbar am Bart befestigt werden. Wer die jährliche Kontrolle verpasst, dem drohen eine Personen-Stilllegung und Haarverbote in der Innenstadt.
Bart-Enthusiasten können noch auf neue technische Entwicklungen hoffen. Eventuell lassen sich die Bärte mit bestimmten Filtern nachrüsten. So könnte eine Verschmutzung der Umwelt durch den Bartträger effizient unterbunden werden, bei gleichzeitigem Erhalt der männlichen Gesichtsbehaarung. Dabei stehen verschiedene Systeme zur Debatte: Eine sogenannte Vollummantelung des Trägers, vergleichbar mit einem Raumanzug der Nasa; eine Teilummantelung, wo nur der Bart in eine hermetisch abgeriegelte Hülle verpackt wird; oder ein Verfahren, bei dem ein luftdichter Schaum in den Bart gespritzt wird, um ihn so lückenlos zu versiegeln.
Selbstverständlich wird sich auch die deutsche Gerichtsbarkeit des Themas annehmen müssen. Erste Urteile zu Keimgrenzwerten werden bereits für Mitte Januar erwartet. Bartträger, die festgelegte Grenzwerte überschreiten, werden in Zukunft in bevölkerungsreichen Gebieten mit Ausgehsperren rechnen müssen.
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