Die Wahrheit: Sommerzeit ohne Parkkrallen
Dank Sommerzeit kostet Parken nichts mehr. Wer betrunken Auto fährt, hat auch ohne Zeitumstellung wenig zu befürchten.
A utofahrer haben es manchmal gut in Irland. Nach Ostern konnten sie ihre Autos zum Beispiel auf mehr als 300 normalerweise gebührenpflichtigen Parkplätzen kostenlos abstellen. Der private Betreiber NCPS hatte ein modernes Software-System eingerichtet, sodass Autofahrer die Parkgebühr per Handy bezahlen konnten. Nur am Dienstag nicht.
Das Unternehmen hatte nicht damit gerechnet, dass in der Nacht zum Ostersonntag die Uhren umgestellt wurden. Als am Dienstag die Werktätigen wieder zur Arbeit gingen und ihre Autos abstellten, meldeten ihre Handys, dass die Bezahlung fehlgeschlagen sei. NCPS erhielt Tausende panischer Anrufe, denn wenn das Auto mit einer Parkkralle außer Gefecht gesetzt wird, kostet es ein Vermögen, die Kisten wieder zu entkrallen. NCPS holte seine Parkwächter, die sich bereits freudig mit ihren Krallen an Tausenden vermeintlich unrechtmäßig geparkter Autos zu schaffen machten, jedoch zurück. Gut 16 Jahre nach dem „Millennium-Bug“, der zur Jahrtausendwende die Welt ins Chaos stürzen sollte, ist ein Unternehmen durch die Sommerzeit lahmgelegt worden.
Wer betrunken Auto fährt, hat auch ohne Zeitumstellung wenig zu befürchten. Seit Januar 2013 sind mehr als 20.000 Menschen wegen Alkohol am Steuer angeklagt worden. Nur 40 Prozent wurden dafür verurteilt. Der Gerichtsverband behauptete hingegen, dass 86 Prozent verknackt werden. Das stimmt nur dann, wenn man die Fälle nicht mitrechnet, die es gar nicht vor das Gericht schafften, weil der Polizist, der den Alkoholtest gemacht hatte, vor Gericht nicht erschien.
Voriges Jahr ist der 23-jährige Oisín Kearney aus der Grafschaft Mayo betrunken mit seinem Auto in die Parade zu Ehren des irischen Schutzpatrons St. Patrick gerast. Er hatte keinen Führerschein, weil er ihm 2011 wegen diverser Vergehen für zehn Jahre abgenommen worden war, und sein Auto war nicht versichert. Aber er hatte seinen eigenen Schutzpatron.
Da die Sache klar schien, bekannte er sich zunächst schuldig, doch bei dem Prozess, der neulich stattfand, besann er sich anders. Sein Anwalt hatte nämlich herausgefunden, dass das Ergebnis des Alkoholtests dem Beschuldigten nicht nur in Englisch, sondern auch in Irisch ausgehändigt werden muss. Schließlich ist Irisch offiziell die erste Landessprache, auch wenn das an der Realität ziemlich weit vorbeigeht. So kam er mit einer Bewährungsstrafe für Fahren ohne Führerschein und Versicherung davon. Von Alkohol war keine Rede mehr.
Ein Frank Jinks war 2009 wegen wiederholter Trunkenheit am Steuer für 15 Jahre aus dem Verkehr gezogen worden. Jetzt erklärte er dem Richter, dass er eine Pakistanerin kennengelernt habe, die weder trinke noch Alkohol bei ihrem Partner dulde. Er habe zwischen ihr und dem Alkohol wählen müssen. Er habe sie gewählt und einen anständigen Beruf ergriffen: Er sei Baggerfahrer. Der Richter fragte: „Auf öffentlichen Straßen?“ Jinks nickte und bekam seine Fahrerlaubnis zurück.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
Starten Sie jetzt eine spannende Diskussion!