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Die Verwaltungsreform-Pläne des Senats

Der vom Senat beschlossene Vorschlag ist nur der erste Teil der geplanten grundlegenden Verwaltungsreform. Der zweite Schritt, die Gebietsreform mit der Schaffung von 14 Bürgerämtern anstelle der sieben Bezirksverwaltungen, wurde zunächst ausgeklammert und soll frühestens nach den Wahlen 1995 in Angriff genommen werden.

Die wichtigsten Punkte des ersten Teils:

-Kommunale Aufgaben, für die bislang der Senat zuständig war, sollen künftig Bezirkssache sein. Dazu gehören die Erstellung von Bau- und Landschaftsplänen, Sanierungsaufgaben, Teile der Jugendhilfe, des Denkmalschutzes und der Stadtteilkultur und die Betreuung der Naturschutzgebiete.

-der Senat setzt die Bezirksamtsleiter ein

-der Hafen wird eine eigene Verwaltungseinheit

-weniger Ehrenämter in den Bezirken

-globale Vorgaben des Senats an die Bezirke statt Befassung mit Einzelfällen

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