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■ DokumentationDie UN-Resolutionen zum Thema Irak

Bei ihrer Drohung mit einem militärischen Einsatz im Irak haben sich die USA bislang auf bestehende Resolutionen des UN- Sicherheitsrates berufen. Unter den Mitgliedern des Sicherheitsrates ist allerdings umstritten, ob für einen neuerlichen Militärschlag nicht eine neue Resolution erforderlich ist.

Resolution 687 vom 3. April 1991 (Waffenstillstandsresolution): „Der Sicherheitsrat (...) beschließt, daß der Irak die unter internationaler Aufsicht erfolgende Vernichtung, Beseitigung oder Unschädlichmachung aller chemischen und biologischen Waffen und aller Kampfstoffbestände sowie aller damit zusammenhängenden Subsysteme und Komponenten und aller Forschungs-, Entwicklungs-, Unterstützungs- und Produktionseinrichtungen; aller ballistischen Flugkörper mit einer Reichweite von mehr als 150 Kilometern und der dazugehörigen größeren Bestandteile sowie der Reparatur- und Produktionseinrichtungen bedingungslos zu akzeptieren hat.“

Resolution 707 vom 15. August 1991: „Der Sicherheitsrat (...) verlangt, daß der Irak (...) der Sonderkommission, der IAEA und ihren Inspektionsgruppen unverzüglich unbedingten und uneingeschränkten Zugang zu allen Gebieten, Einrichtungen, Ausrüstungsgegenständen, Dokumenten und Transportmitteln gestattet, die sie überprüfen wollen.“

Mit der Resolution 715 vom 11. Oktober 1991 wird dem Irak auferlegt, die UN zur Beseitigung irakischer Massenvernichtungswaffen „auf regelmäßiger Basis mit vollständigen, korrekten und zeitgemäßen Informationen zu versorgen über Aktivitäten, Stätten, Einrichtungen, Materialien und andere Punkte, sowohl militärisch als auch zivil, die genutzt werden könnten für die unter Paragraph 10 der Resolution 687 verbotenen Zwecke.“

In der Resolution 1154 vom 2. März 1998 werden der irakischen Führung „schwerste Konsequenzen“ angedroht, falls sie gegen das von UN-Generalsekretär Kofi Annan und dem stellvertretenden irakischen Ministerpräsidenten Tarik Asis am 23. Februar in Bagdad unterzeichnete Abkommen über Rüstungskontrollen verstoßen sollte.

Die Resolution 1205 vom 5. November 1998 enthält die Aufforderung an Bagdad, das jüngste Verbot von UN-Waffenkontrollen sofort und bedingungslos zurückzunehmen.

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