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„Die Reinwaschung der Wehrmachts-Justiz“

■ Politiker aller Fraktionen kritisieren Kriegsverbrecher-Urteil des BGH

Bonn (taz) – Unter dem Eindruck des Caiazzo-Urteils des BGH vom vergangenen Mittwoch scheint inzwischen auch die Unionsfraktion bereit zu sein, die Militärjustiz unter dem NS-Regime grundsätzlich zum Unrechtssystem zu erklären. So meinte der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Norbert Geis, ob nicht auch in Fällen wie dem in Karlsruhe verhandelten überlegt werden müsse, „ob nicht da, wo sich das Gegenteil nicht beweisen läßt, angenommen werden muß, daß die Wehrmachts-Justiz der verlängerte Arm des NS-Regimes war“.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte vor einer Woche die Verbrechen eines Ex-Leutnants der Wehrmacht für verjährt erklärt, der 1943 zusammen mit zwei Kameraden in Caiazzo bei Neapel 22 italienische Zivilisten erschossen hatte. Bei ihrem Urteil setzten die Karlsruher Richter voraus, daß die Wehrmachts-Justiz diese Verbrechen möglicherweise verfolgt hätte. Ein Gutachter hatte dieser Auffassung widersprochen: Ein „Führerbefehl“ Hitlers habe die Bestrafung von Soldaten strikt verboten, die Partisanen bekämpften. Als Partisanenbekämpfung hatte auch der Leutnant sein Verbrechen gerechtfertigt.

Geis, dessen Fraktion sich bisher gegen eine grundsätzliche Einordnung der Wehrmacht als Teil der NS-Vernichtungsmaschinerie gesperrt hatte, kritisierte das Urteil von Karlsruhe und hielt die Revision der Koblenzer Staatsanwaltschaft für folgerichtig. Das BGH- Urteil sei aber zu respektieren; der Bundestag dürfe in die Abwägung der Gerichte nicht eingreifen. Denkbar sei jedoch eine Willenserklärung des Parlaments, „daß wir die Militärjustiz im Nationalsozialismus nicht für rechtsstaatlich halten“. Eine generelle Aufhebung von NS- und Wehrmachts- Urteilen komme für die CDU/ CSU weiterhin nicht in Frage: „Wir kämen in Teufels Küche und müßten ganz normale, nach heutigem Recht zu verurteilende Mörder rehabilitieren.“

Volker Beck (Bündnis 90/Die Grünen) will morgen in der Fragestunde des Bundestages von der Regierung wissen, welche politischen Konsequenzen sie aus dem BGH-Urteil ziehen wird. Beck: „Die Reinwaschung von Wehrmacht und der NS-Militärjustiz durch den BGH kann nicht hingenommen werden.“ Herta Däubler- Gmelin (SPD), die sich Becks Fragen anschließen will, wird außerdem nach Möglichkeiten fragen, das Urteil eines italienischen Gerichts in Deutschland zu vollstrecken. Die Kriegsverbrecher von Caiazzo waren im vergangenen Oktober von einem süditalienischen Gericht wegen 22fachen Mordes zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden, werden aber von Deutschland nicht ausgeliefert. Andrea Dernbach

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