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Die Reform des WahlrechtsDer komplizierteste Text der Welt

Bisher haben Sie weitergeblättert oder -geklickt, wenn es um das Thema Wahlrecht ging? Wir versuchen es trotzdem - es ist wichtig.

Ein Wahllokal in Bremen. Bis Ende Juni sollte es eine Neuregelung des Wahlrechts geben. Die Frist verstrich. Bild: dpa

1. "Wahlrechtsreform" klingt todlangweilig. Warum soll ich mich damit beschäftigen?

Mal angenommen, die schwarz-gelbe Koalition unter Kanzlerin Angela Merkel platzt im September. Weil sie die nervenzerfetzende Europakrise nicht aushält oder sich beim Dealen um die Steuerreform zerlegt. Dann könnten die BürgerInnen keinen neuen Bundestag wählen, denn das aktuelle Wahlrecht ist verfassungswidrig. Würde jetzt gewählt, hätte eine "Wahlprüfungsbeschwerde" Erfolg, schreibt Hans-Jürgen Papier, ehemals Präsident des Bundesverfassungsgerichts, in einem am Mittwoch vorgestellten Gutachten - Karlsruhe würde die Wahl für ungültig erklären.

2. Klingt nach Bananenrepublik. Wie kann das passieren?

Bereits im Juli 2008 beanstandete das Bundesverfassungsgericht das Bundeswahlgesetz und beauftragte den Gesetzgeber, es zu ändern. Am 30. Juni 2011 endete die Frist. Die Koalition hat es aber nicht geschafft, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden. Schwarz-Gelb hat lediglich in letzter Minute einen Gesetzentwurf eingebracht, der für die Opposition nicht akzeptabel ist.

3. Was hat das Bundesverfassungsgericht beanstandet?

Das höchste deutsche Gericht stört sich am "negativen Stimmgewicht", das im aktuellen Wahlrecht auftreten kann. Dabei kann es passieren, dass eine Partei durch zusätzliche Zweitstimmen bei einer Bundestagswahl weniger Mandate erhält, als wenn sie etwas weniger Stimmen hätte - der Wählerwille kann ins Gegenteil verkehrt werden. Das liegt an den Überhangmandaten, die entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewinnt, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen.

4. Häh, wie? Hab ich nicht verstanden.

Erhält eine Partei bei einer Bundestagswahl zum Beispiel 30 Prozent der Stimmen, steht ihr auch eine entsprechende Anzahl Bundestagsmandate zu. Diese Anzahl würde auf die Bundesländer gemäß der dortigen Ergebnisse aufgeteilt. In manchem Bundesland kann dann aber der Fall eintreten, dass die Partei mehr Direktmandate bekommen hat, als ihr durch die Zweitstimmen zustehen würde. Dadurch entstehen Überhangmandate - die direkt gewählten Abgeordneten dürfen alle in den Bundestag einziehen.

Jetzt wird es ein wenig kompliziert, also ein Beispiel: In Bremen hat die Partei Überhangmandate erreicht. Würde sie dort nun theoretisch mehr Zweitstimmen bekommen als sie tatsächlich hat, würde sich an der Anzahl der Mandate im Bundestag zunächst nichts ändern. Im Vergleich zu anderen Bundesländern aber schon eher: So könnte es passieren, dass die errungenen Mandate der Partei anders aufgeteilt werden. Ein Mandat aus einem anderen Bundesland, zum Beispiel Niedersachsen, würde nach Bremen wandern. Weil die Partei in Bremen aber Überhangmandate hatte, würde einfach eines davon in ein reguläres umgewandelt. In Niedersachsen würde es aber fehlen.

Das Ergebnis: Die Partei hat ein Bundestagsmandat weniger, weil sie in Bremen mehr Zweitstimmen erhalten hat. Das Prinzip funktioniert auch umgekehrt.

5. Was muss das neue Wahlrecht erfüllen?

Laut Bundesverfassungsgericht ist das negative Stimmgewicht verfassungswidrig - die neue Regelung muss diesen Fall ausschließen. Es handele sich bei dem Effekt auch nicht um ein theoretisches Konstrukt. Im Gegenteil: Das negative Stimmgewicht kommt häufig vor, sobald Überhangmandate auftreten.

6. Wie sieht der Vorschlag der Koalition aus?

Die Koalition will die Wählerstimmen in den Bundesländern anders als bisher zunächst getrennt behandeln. Eine solche Lösung hatte das Gericht damals vorgeschlagen. "Unser Gesetzentwurf korrigiert den Kern des Problems, indem er auf die Verbindung der Landeslisten verzichtet. Er ist die einfachste und logischste Lösung", sagt Unionsfraktionsvize Günter Krings. Er räumt jedoch ein, dass die Gefahr bestehe, dass "rein theoretisch Reste des negativen Stimmgewichts weiter auftreten können."

7. Warum hat die Koalition so lange gebraucht?

Ganz klar: Dass die Koalition das Land in einen rechtlosen Zustand manövriert hat, ist politisches Versagen. Klar ist auch: Das Wahlrecht ist der Schlüssel für die Machtverteilung. Hinter technisch klingenden Details stecken knallharte Kämpfe, und in einer Koalition aus Union und FDP fällt eine Einigung viel schwerer als etwa in einer großen Koalition. Weil beim Wahlrecht große Parteien grundsätzlich andere Interessen haben als kleine.

8. Zum Beispiel?

Die FDP hat sich lange gegen die Regelung gestemmt, die Nachteile für kleine Parteien bringt. Wenn etwa in einem kleinen Bundesland wie Bremen die FDP-Wählerstimmen nicht für ein Mandat ausreichen, würden sie unter den Tisch fallen. Deshalb hat die Koalition eine so genannte Reststimmenkorrektur vereinbart. Dabei werden solche nicht berücksichtigten Stimmen auf Bundesebene zusammengezählt, in weitere Mandate umgerechnet, also quasi gerettet. Und zwar in der Landesliste, in der die Partei am nächsten an ein zusätzliches Mandat heranreicht. Für die FDP, die in Umfragen an der Fünfprozenthürde kratzt, sind das zwei Pluspunkte: Ein machtpolitischer durch die Stimmenrettung, ein psychologischer, weil sich ein Wahlkampf auch in wenig aussichtsreichen Ländern noch lohnt.

9. Wer profitiert bei ihrem Konzept?

Vor allem die Union. Der Entwurf bevorteilt die Partei, die bei einer Wahl die meisten Überhangmandate holt. Das sind oft CDU oder CSU, weil sie über hohe Erststimmenergebnisse viele Direktkandidaten ins Parlament schicken. Bei der Bundestagswahl 2009 hatten CDU und CSU über sie 22 zusätzliche Sitze erhalten, die anderen Parteien gingen leer aus. Die FDP hat dem nur zugestimmt, weil die Reststimmen gerettet werden. Mit Blick auf den Konflikt zwischen Klein- und Großpartei sagt Unionsfraktionsvize Krings, dass ein Interessenausgleich stattgefunden habe. "Der Gesetzentwurf ist ein Kompromiss, der beide Sichtweisen angemessen berücksichtigt." Folgt man dieser Logik, hätte die FDP auch für die Kleinpartei Die Linke gekämpft.

10. Was will die Opposition?

Die SPD hat in den vergangenen Wochen mehrfach betont, dass sie nicht nur das negative Stimmgewicht beseitigen will, sondern sich auch an den Überhangmandaten insgesamt stört. "Durch die große Zahl von Überhangmandaten kann es bei der nächsten Bundestagswahl dazu kommen, dass die Parteien, die die Mehrheit der Stimmen bekommen haben, trotzdem nicht die Regierung stellen können", sagte Thomas Oppermann. Und rechnete dies anhand einer aktuellen Umfrage vor.

Nach der hätte Rot-Grün mehr Stimmen als Schwarz-Gelb gehabt, aber wegen der Überhangmandate weniger Sitze. Die SPD will deshalb den Effekt der Überhangmandate durch Ausgleichsmandate nivellieren. "Eine solche Lösung korrigiert das negative Stimmgewicht nicht, sie dämpft allenfalls den politischen Effekt", kommentiert Unionsfraktionsvize Günter Krings. "Sie würde zudem den Bundestag stark aufblähen, weil hohe Zahlen von Ausgleichsmandaten anfielen."

11. Welches Drohpotenzial hat die Opposition?

Thomas Oppermann kündigte am Mittwoch in Berlin an, dass die SPD vorm Bundesverfassungsgericht klagen wolle, sofern die Regierung bis September nicht einen verbesserten Vorschlag vorlegt. Entweder will die SPD die Regierung dann für den aktuellen schwarz-gelben Entwurf verklagen, weil er das Problem laut Oppermann nicht löse. Oder aber weil die Regierung gar keinen Entwurf präsentiert.

12. Wie geht es jetzt weiter?

Oppermann betont, dass die SPD bis zum Schluss gesprächsbereit sei. "Aber nicht auf Basis des aktuellen Entwurfs der Koalition", sagt er. Er beklagt sich, dass die Gespräche bislang missbraucht wurden, um die versäumten Fristen zu rechtfertigen. Trotz aller Drohgebärden stehen die Chancen für eine Einigung durchaus gut: Wahlrechtsfragen werden im Parlament traditionell im möglichst großen Konsens beschlossen, die Union signalisiert Gesprächsbereitschaft. Ein Kompromiss könnte etwa sein, Überhangmandate zumindest teilweise auszugleichen, um dem Wunsch der SPD entgegenzukommen.

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13 Kommentare

 / 
  • MD
    Mellow Dramatic

    Besser als der Artikel ist der Kommentar von S Z. Nur zwei Sachen will ich ergänzen. das hier zahlreiche Kommentaristen ständig den "ist ja eh keine Demokratie" Mist abgeben, spricht für sich.

     

    Ob ein reines Mehrheitswahlrecht verfassungskonform ist und daraus demokratisch höher legitimierte Parlamente und Regierungen resultieren möchte ich bezweifeln.

     

    Dann kann die CDU mit 30 % Stimmenanteil auf 60 % der Mandate hoffen.

  • H
    Hans

    Ich will an dieser Stelle noch einmal hysterisch werden und die Brisanz der Situation hervorheben, die Herr Papier hervorgehoben hat. Wir leben aktuell in einem Land ohne gültiges Wahlrecht. Kann ein Land ohne gültiges Wahlrecht sich als Demokratie bezeichnen...

     

    Ich möchte gewagt formulieren, was jetzt an sich keine Neuigkeit ist: "Schwarz-Gelb hat die Demokratie abgeschafft!" ...aber ich möchte fair sein, das hätte allen anderen auch passieren können...und die Frage ob dieser Schritt in einer Postdemokratie noch relevant war lasse ich außen vor...

     

    Tschüss, ich bin dann mal in Island.

  • SZ
    S Z

    Der Text ist gespickt mit Fehlern, mal abgesehen davon das man Behauptungen von politischen Akteuren nicht unkommentiert und ohne größere Ahnung von der Materie übernehmen sollte. Das gleiche gilt auch für das Gutachten von Papier.

     

    1) Zunächst einmal: Nein, uns droht kein Staatsputsch und keine Bananenrepublik. Sollte die Regierungskoalition scheitern und es zu Neuwahlen kommen wird einfach nach dem alten (verfassungswidrigen) Wahlrecht gewählt (das immer noch gilt!). Aller Vorausicht nach, wird dann irgendjemand gegen das Wahlergebnis klagen. Das BVerfG wird dann, höchstwahrscheinlich, das Wahlergebnis für ungültig erklären, einen Neuwahltermin ansetzen und mit Blick auf §35 BVerfGG eine Übergangsregelungen einsetzen.

     

    2) Nein, die Union profiert nicht von den Überhangsmandaten - zumindest nicht in der Form wie hier suggeriert wird. In erster Linie profiertieren die großen Parteien (CDU/CSU und SPD) von den Überhangmandaten. Und ob die CDU/CSU von den Überhangmandaten im Jahr 2013 profitieren wird bleibt noch abzuwarten. Wobei man hier sagen muss, dass der Gesetzesentwurf (wohl auch) unter der Prämisse der Nutzenmaximierung entwickelt wurde . Das heißt aber noch lange nicht, dass es ihr (und nur ihr) ausschließlich nützen wird.

     

    3) Nein, nicht die Überhangmandate im allgemeinen sind das Problem, sondern die internen Überhangmandate. Anders ausgedrückt: Die Unterverteilung ist das Kernproblem des Ganzen. Das BVerfG beschloss ja auch nicht, die Überhangmandate für verfassungswidrig zu erklären sondern sie störte sich an dem inversen Erfolgswert.

     

    Vielleicht nochmal ein Wort zu den Kommentaren: Die Einführung eines reinen Mehrheitswahlrecht (egal ob En- oder Zweimannwahlkreise) dürfte dazu führen, dass FDP, Grüne und Linke nur noch marginal im Bundestag vertreten wären. In dem Fall kann man sich darauf einstellen, dass CDU/CSU oder SPD eine Alleinregierung bilden. Insbesondere diese Parteien dürften dann mehr Mandate erhalten, als ihr nach der Anzahl der Stimmen (im Verhältnis zu der Zahl der Stimmen für die Kandidaten der kleinen Parteien) zustehen. Das dürfte wohl dem Gerechtgkeitsempfinden der meisten Deutschen widersprechen und ist nur in einer Großen Koalition durchsetzbar (wobei die SPD dafür wahrscheinlich auch keine Sympathien aufbringen wird). Letztendlich handelt es sich hier um eine reine Geschmacksfrage: Egal ob Verhältnis- oder Mehrheitswahlrecht - demokratisch ist beides, nur wird es je nach Umgebung nicht als gleichermaßen gerecht empfunden.

  • K
    Kashka

    Würde der Bundestag rechtmäßig vor Ablauf der Legislaturperiode aufgelöst werden und daher Neuwahlen anberaumt würden, dann würden diese Neuwahlen unter dem jetzt geltenden Recht stattfinden. Eine Wahlprüfungsbeschwerde würde zwar im Kern Erfolg haben, das Bundesverfassungsgericht würde aber dennoch nicht die Auflösung des Bundestages verlangen. Da bin ich mir sicher. Deutschland stünde ohne Parlament dar. Dieser Zustand wäre noch verfassungswidriger und unhaltbarer als ein fehlerhaftes Wahlrecht. Die Situation ist also nicht so dramatisch wie es jeder glauben mag.

  • C
    cyctologie

    @realo:

     

    auf ein wahlsystem nach britischer art kann ich echt verzichten. so wird das APPD motto: "meine stimme für den müll" zum wahlsystem. beim britischen modell werden die stimmen der schwachen parteien einfach gar nicht gezählt.

  • U
    Untertan

    diesen Artikel sollte man in den Verteiler bei Moodys und den anderen Ratingagenturen geben. Dann würden sich unsere Volksvertreter wahrscheinlich bewegen. Was passiert eigentlich, wenn die der Meinung sind, dass auch unsere Wirtschaft schwächer wird, dass unsere Regierung zu viele Zahlungsversprechen abgegeben hat, dass wir unsere Schulden kaum noch zurückzahlen können und ohne Regierung dastehen werden?

  • R
    Realo

    Das deutsche Wahlrecht ist und bleibt undemokratisch.

    Im Parlament haben nur Abgeordnete zu sitzen, die der Wähler direkt gewählt hat. Bei einem derartigen System entscheidet einzig und allein der Bürger wer ins Parlament einzieht, wie dies in Großbritannien der Fall ist.

    Alle durch die Parteispitze auf den Landeslisten "abgesicherten" Parteigenossen wären nicht mehr im Parlament, wo sie ja auch der Bürgen nicht haben will. Nur ein solches System ist demokratisch.

    Bisher haben die wenigsten "Leitwölfe" eine Fraktion ein Direktmandat errungen, also eigentlich keine Legitimation vom Bürger für ihr Mandat.

    Auch Direktkanditanen kleinerer Parteien hätten keine Nachteile, wen sie beliebt sind.(siehe Hans-Christian Ströbele von den Grünen)

  • F
    fosca

    jetzt steht der artikel online wenigstens da wo er hingehört.

  • R
    ranthoron

    Und da wundert sich das Freikorps Deutscher Plagiatoren, wenn ihnen Stimmen abhanden kommen...

  • SA
    Steht auf der Liste

    Nun es ist ja aber doch offensichtlich egal, wen wir wählen. Somit ist dieses Gezanke doch auch nur wieder eine weitere Augenwischerei um uns im glauben zu lassen, dass wir eine Demoktratie haben...

    Ekelhaft ist das alles!

  • HP
    Heinz Peter

    Abgesehen davon, dass es völlig egal scheint, welchen von den Clownsköpfen man wählt, immer nur Schwachsinn am Ende dabei herauskommt... kann es denn wirklich so schwer sein, ein Wahlsystem zu erstellen, indem einfach das Wahlergebnis des Volkes 1 zu 1 identisch mit Sitzen im Bundestag wiedergegeben wird?

     

    Den Schwachsinn von 1. und 2. Stimme versteht sowieso nichtmal die Hälfte der Bevölkerung. Von daher - einfach abschaffen. Nur noch Direktmandate (das wäre mal spannend) oder nur noch Partei wählen, die dann ihre Kandidaten dort nach eigener Liste besetzt und fertig aus. Um das Pfötchen im Bundestag für den Willen seiner Partei zu heben, ist es völlig egal, wer sich dort im Bundestag den Hintern platt drückt... Wesentlich ist das Stimmenverhältnis und dafür ist es m.E. eben nicht notwendig den Wähler mit 1. und 2. Stimme zu verwirren...

     

    Wäre diese Szenario einfach nur zu revolutionäre oder einfach nur falsch gedacht und nicht umsetzbar?

  • JH
    Julian Heck

    Sehr guter Artikel wie ich finde. Die Wahlrechtsreform und besonders das Versagen der Koalition, sich intensiv und lösungsorientiert damit zu beschäftigen, ist ein wichtiges Thema. Mehr als peinlich ist es jetzt, kein Wahlrecht zu haben. Durch Ihren Text kann jeder das grundlegende Problem gut verstehen und nachvollziehen und sich selbst ein Urteil über die Arbeit von schwarz-gelb bilden...

  • TK
    Th Koch

    Der Versuch der Erläuterung des Problems ist klar gescheitert: Wie soll eine Partei "mehr Zweitstimmen bekommen als sie tatsächlich hat"? Ist gemeint, dass sie mehr Mandate bekommt, als ihr nach Maßgabe der Zweitstimmen zustehen (wegen des "Überhangs"?). Vielleicht sollte man mal jemanden fragen, der sich mit den Mechanismen des § 6 BWahlG auskennt...